Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.05.1998 - 20 W 183/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03
Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen …
Das Landgericht hat zunächst unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 31. März 1998 in der Sache 20 W 94/98 = AuAS 1998, 99 = InfAuslR 1998, 457) zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 AsylVfG hier deshalb nicht vorliegen, weil der Betroffene seinen Asylantrag weder aus der Untersuchungshaft oder Strafhaft noch aus Vorbereitungs- oder Sicherungshaft, sondern aus sonstigem öffentlichen Gewahrsam gestellt hat (vgl. dazu auch die Senatsbeschlüsse vom 30. April 1998 in der Sache 20 W 158/98 = AuAS 1998, 213 = InfAuslR 1998, 459; vom 15. Mai 1998 in der Sache 20 W 183/98 = AuAS 1998, 257 = InfAuslR 1998, 464 = NVwZ-Beil. - OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 20 W 411/05
Ausländerrecht: Beginn der Aufenthaltsgestattung eines unerlaubt aus einem …
Der Betroffene beruft sich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. Mai 1998 in der Sache 20 W 183/98 = InfAuslR 1998, 464 = AuAS 1998, 257 = NVwZ-Beil. - OLG Köln, 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 Der Senat ist hierzu in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt/Main ( Beschluss vom 15.5.1998- 20 W 183/98- ) der Ansicht, dass zwar der Gesetzgeber durch die in § 19 Abs. 4 AsylVfG aufgenommene Bestimmung, wonach im Fall unerlaubter Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Vorschriften über Festnahme und Inhaftierung unberührt bleiben, einen Vorrang von Festnahme und Inhaftierung vor der Möglichkeit der Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung eingeführt hat (… vgl. OLG Frankfurt, a.a.O. ).
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