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| OLG Frankfurt, 13.07.2000 - 20 W 211/2000, 20 W 211/00 |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2000 - 20 W 211/2000, 20 W 211/00 (https://dejure.org/2000,44035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 20 W 211/2000, 20 W 211/00 (https://dejure.org/2000,44035)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 24.03.2000 - 4 AR 1/00
- LG Frankfurt/Main, 11.04.2000 - 13 T 65/00
- OLG Frankfurt, 13.07.2000 - 20 W 211/2000, 20 W 211/00
- BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 407/15
Voraussetzungen für Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter
Aus der entsprechenden Sachverhaltsdarlegung muss sich ergeben, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (…BVerfG vom 7.10.2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 6; BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG Frankfurt 20 W 211/2000, juris).Rn. 11 Für die Entscheidung kommt es deshalb nicht mehr darauf an, dass der Beteiligte die Grundbücher, in die er Einsicht begehrt, nicht konkret bezeichnet hat (vgl. dazu OLG Frankfurt 20 W 211/2000, juris Rn. 7; LG Berlin Rpfleger 1997, 212).
- OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 225/16
Grundbucheinsichtsrecht eines Pressevertreters im Hinblick auf rechtsradikale …
Aus der entsprechenden Sachverhaltsdarlegung muss sich ergeben, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (…BVerfG vom 7.10.2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 6; BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG Frankfurt vom 13.7.2000, 20 W 211/2000, juris). - OLG München, 08.12.2016 - 34 Wx 387/16
Grundbucheinsicht für journalistische Zwecke
Aus der entsprechenden Sachverhaltsdarlegung muss sich ergeben, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (…BVerfG vom 7.10.2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 6; BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG Frankfurt vom 13.7.2000, 20 W 211/2000, juris). - BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00 gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2000 - 20 W 211/2000 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. April 2000 - 2/13 T 65/00 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Königstein vom 24. März 2000 - 4 AR 1/2000 - .
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