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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.1983 - 20 W 27/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3135
OLG Hamm, 28.12.1983 - 20 W 27/83 (https://dejure.org/1983,3135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.1983 - 20 W 27/83 (https://dejure.org/1983,3135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 1983 - 20 W 27/83 (https://dejure.org/1983,3135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7; StGB § 142; VVG §§ 6, 61

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeugversicherung; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; PVV; Aufklärungspflicht; Pflichtverletzung; Unfall; Verkehrsunfall

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 753
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.1983 - 20 W 27/83
    * In der Fahrzeugversicherung stellt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ( § 142 StGB ) jedenfalls dann eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn ein Dritter durch den Unfall geschädigt ist (i. A. an BGH, VersR 1976, 84 = NJW 76, 371) *.
  • OLG Köln, 14.05.1987 - 5 U 239/86
    Kaskoversicherung; Unfallflucht und Leistungsfreiheit | 1. In der Kaskoversicherung stellt eine Unfallflucht und die Vereitelung einer Blutprobe dann eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn ein Dritter durch den Unfall geschädigt ist (vergleiche OLG Hamm, 1981-06-24, 20 U 25/81, VersR 1982, 385 und OLG Hamm, 1983-12-28, 20 W 27/83, VersR 1984, 753).
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