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| OLG Hamm, 28.12.1983 - 20 W 27/83 |
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Volltextveröffentlichung
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrzeugversicherung; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; PVV; Aufklärungspflicht; Pflichtverletzung; Unfall; Verkehrsunfall
Papierfundstellen
- VersR 1984, 753
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74
Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.1983 - 20 W 27/83
* In der Fahrzeugversicherung stellt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ( § 142 StGB ) jedenfalls dann eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn ein Dritter durch den Unfall geschädigt ist (i. A. an BGH, VersR 1976, 84 = NJW 76, 371) *.
- OLG Köln, 14.05.1987 - 5 U 239/86 Kaskoversicherung; Unfallflucht und Leistungsfreiheit | 1. In der Kaskoversicherung stellt eine Unfallflucht und die Vereitelung einer Blutprobe dann eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn ein Dritter durch den Unfall geschädigt ist (vergleiche OLG Hamm, 1981-06-24, 20 U 25/81, VersR 1982, 385 und OLG Hamm, 1983-12-28, 20 W 27/83, VersR 1984, 753).
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