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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,96909
OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10 (https://dejure.org/2010,96909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2010 - 20 W 282/10 (https://dejure.org/2010,96909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2010 - 20 W 282/10 (https://dejure.org/2010,96909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Unzulässige Beschwerde gegen Hinweis der Grundbuchrechtspflegerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ankündigung der Grundbuchrechtspflegerin, einen Antrag auf Eigentumsumschreibung "infolge nicht zu erbringenden Nachweises" zurück zu weisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Beschwerde gegen Hinweis der Grundbuchrechtspflegerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10
    Zu solchen nicht gesondert anfechtbaren Maßnahmen zählen insbesondere auch vorläufige Meinungsäußerungen des Grundbuchamtes (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1975, 134; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 306; BGH Rpfleger 1998, 420 ).
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10
    Hinweise des Grundbuchamtes, welche eine demnächst zu treffende Entscheidung über einen bereits eingereichten Antrag ankündigen, unterliegen auch dann nicht der Anfechtung mit der Beschwerde, wenn sie - was vorliegend nicht der Fall ist - als Vorbescheid bezeichnet oder mit der Empfehlung verbunden werden, einen Antrag zurückzunehmen oder Beschwerde einzulegen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 192; OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 127; BayObLGZ 1993, 52; BGH NJW 1980, 2521 ;… Demharter, GBO, a.a.O., § 71 Rn. 18;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 473/473 a).
  • BayObLG, 29.01.1993 - 2Z BR 82/92

    Vorbescheid mit der Ankündigung der Löschung einer Eintragung wegen Unrichtigkeit …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10
    Hinweise des Grundbuchamtes, welche eine demnächst zu treffende Entscheidung über einen bereits eingereichten Antrag ankündigen, unterliegen auch dann nicht der Anfechtung mit der Beschwerde, wenn sie - was vorliegend nicht der Fall ist - als Vorbescheid bezeichnet oder mit der Empfehlung verbunden werden, einen Antrag zurückzunehmen oder Beschwerde einzulegen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 192; OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 127; BayObLGZ 1993, 52; BGH NJW 1980, 2521 ;… Demharter, GBO, a.a.O., § 71 Rn. 18;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 473/473 a).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 20 W 195/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Erforderliche Neugründung einer Grundeigentum …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10
    Der Senat weist allerdings für das weitere Verfahren zur Problematik des Nachweises der Existenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb auf die Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - 20 W 194/10 und 20 W 195/10 - (zur Veröffentlichung vorgesehen in der LaReDa und bei Juris) hin.
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 20 W 194/10

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die grundbuchtauglichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10
    Der Senat weist allerdings für das weitere Verfahren zur Problematik des Nachweises der Existenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb auf die Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - 20 W 194/10 und 20 W 195/10 - (zur Veröffentlichung vorgesehen in der LaReDa und bei Juris) hin.
  • OLG Frankfurt, 02.01.2018 - 20 W 331/17

    Auslegung einer Befreiung von § 181 BGB

    Sonstige Verfügungen des Grundbuchamtes, insbesondere bloße Vorbescheide oder Hinweise auf die Rechtslage, sind nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar, weil es sich hierbei nicht um Entscheidungen im Sinne des § 71 GBO handelt (…vgl. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 470 ff m.w.N.; OLG München Rpfleger 2011, 495 [OLG München 11.04.2011 - 34 Wx 160/11] ; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 401 [OLG Frankfurt am Main 04.09.1996 - 20 W 299/96] sowie Senatsbeschlüsse vom 25. August 2010 - 20 W 282/10 und 2. April 2012, - 20 W 108/12 n.v.).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 108/12

    Zwischenverfügung nach § 18 GBO

    Sonstige Maßnahmen, bloße Vorbescheide oder Hinweise des Grundbuchamts auf die Rechtslage, sind nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar, weil es sich hierbei nicht um Entscheidungen im Sinne des § 71 GBO handelt (Oberlandesgericht München Rpfleger 2011, 495 ; Senat, Beschlüsse vom 25.08.2010 - 20 W 282/10 - und vom 08.11.2011 -20 W 486/11-).
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