Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 21 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 26 Abs 1 S 3 WoEigG, § 43 Abs 1 S 1 WoEigG
Wohnungseigentum: Abberufung eines verwaltenden Wohnungseigentümers; Ungeeignetheit wegen gemeinschaftsschädlichen Verhaltens - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mangelnde Eignung eines Wohnungseigentümers als Verwalter bei Provozierung von Rechtsstreitigkeiten und Ausnutzung seiner Stellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Eignung des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigentümergemeinschaft bei Wohnungseigentum; Voraussetzungen für Vorliegen einer ordnungsgemäßen Verwaltung; Anforderungen an Ungültigerklärung eines Beschlusses über eine Verwalterbestellung; Kriterien für die Eignung als Verwalter; Verteilung der außergerichtlichen ...
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - 61 UR II 75/02
- LG Wiesbaden, 21.07.2003 - 4 T 105/03
- OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Der Senat hat mit Beschluss vom 18.08.2003 zu Az. 20 W 302/2001, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, den landgerichtlichen Beschluss aufgehoben und die Erstbeschwerde der Antragsgegner zurückgewiesen.Die Ungeeignetheit der Beteiligten zu 2) als Verwalterin ist in dem Vorverfahren 20 W 302/2001 bereits festgestellt worden, daran kann sich durch den Zeitablauf als solchen nichts ändern.
- BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99
Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 40 ;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann.
- OLG Hamburg, 14.10.2002 - 2 Wx 69/02
Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Noch weniger darf der Eindruck entstehen, der Verwalter könne seine Stellung und das Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer ausnutzen, um seine Interessen gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer durchzusetzen (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 -2 Wx 69/02-).
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 40 ;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160). - BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98
Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann. - BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 40 ;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160). - OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02
Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Ebenso genügt es für die Ungültigerklärung eines Verwalterbestellungsbeschlusses nicht, dass ein wichtiger Grund im Sinn des § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorliegt, sondern die Bestellung muss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinn des § 21 Abs. 3 und Abs. 4 WEG verstoßen (OLG Celle ZWE 2002, 474, 476). - OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98
Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 40 ;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160). - OLG Karlsruhe, 10.09.1997 - 4 W 71/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 40 ;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160). - OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99
Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (OLG Celle, NZM 1999, 841).
- OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung …
Ebenso würde es auch für die Ungültigkeitserklärung eines Verwalterbestellungsbeschlusses nicht genügen, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorliegt, sondern die Bestellung müsste gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 und 4 WEG verstossen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2004, 20 W 290/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.08.2003, 20 W 302/2001, 20 W 302/2001, ZFIR 2004, 444).Dies kann aber ausreichen, es sei denn, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Wohnungseigentümer in vorwerfbarer Weise herbeigeführt wurde (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2004 a.a.O. m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines …
Vor dem Hintergrund, dass damit der ehemalige Hausverwalter die Geschicke der nunmehr bestellten GmbH im Wesentlichen bestimmt, kann insoweit nicht auf die fehlende rechtliche Identität abgestellt werden, wenn sich die Frage stellt, ob die nunmehrige Beteiligte zu 3) für das Verwalteramt ungeeignet wäre (vgl. für eine ähnliche Sachverhaltsgestaltung: Senat, Beschluss vom 05.01.2004, Az. 20 W 290/2003; vgl. Bl. 141 ff. Bd. II d. A.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".