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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39101
OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07 (https://dejure.org/2007,39101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2007 - 20 W 314/07 (https://dejure.org/2007,39101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 20 W 314/07 (https://dejure.org/2007,39101)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und Aufwendungsersatz eines Betreuers

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Als verwertbar sind hierbei alle Vermögensgegenstände anzusehen, die einer eigenständigen Verwertung sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauches oder Veräußerung zugänglich sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416 [BayObLG 27.07.2001 - 3 Z BR 182/01]; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 934).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Bestellung eines Betreuers um eine staatliche Fürsorgemaßnahme handelt, die im Falle der Einschaltung eines beruflichen tätigen Betreuers mit der Verpflichtung des Staates einhergeht, die diesbezügliche Vergütung und den Aufwendungsersatz sicher zu stellen, was nur gewährleistet ist, wenn diese Ansprüche zwar nicht sofort, jedoch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1515 [BayObLG 27.07.2001 - 3 Z BR 182/01]; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456; BayObLG FamRZ 1999, 1234 [BayObLG 06.11.1998 - 3 Z BR 215/98]; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2003, 85).

  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Bestellung eines Betreuers um eine staatliche Fürsorgemaßnahme handelt, die im Falle der Einschaltung eines beruflichen tätigen Betreuers mit der Verpflichtung des Staates einhergeht, die diesbezügliche Vergütung und den Aufwendungsersatz sicher zu stellen, was nur gewährleistet ist, wenn diese Ansprüche zwar nicht sofort, jedoch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1515 [BayObLG 27.07.2001 - 3 Z BR 182/01]; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456; BayObLG FamRZ 1999, 1234 [BayObLG 06.11.1998 - 3 Z BR 215/98]; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2003, 85).
  • OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00

    Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Bestellung eines Betreuers um eine staatliche Fürsorgemaßnahme handelt, die im Falle der Einschaltung eines beruflichen tätigen Betreuers mit der Verpflichtung des Staates einhergeht, die diesbezügliche Vergütung und den Aufwendungsersatz sicher zu stellen, was nur gewährleistet ist, wenn diese Ansprüche zwar nicht sofort, jedoch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1515 [BayObLG 27.07.2001 - 3 Z BR 182/01]; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456; BayObLG FamRZ 1999, 1234 [BayObLG 06.11.1998 - 3 Z BR 215/98]; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2003, 85).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Dabei ist für die Beurteilung der Frage, ob die Vergütung wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse zu bewilligen ist, grundsätzlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289 [BayObLG 05.02.2002 - 3 Z BR 325/01]; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 0077/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei [...]).
  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Dabei ist für die Beurteilung der Frage, ob die Vergütung wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse zu bewilligen ist, grundsätzlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289 [BayObLG 05.02.2002 - 3 Z BR 325/01]; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 0077/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei [...]).
  • OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07

    Betreuungsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergütungshöhe …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Dabei ist für die Beurteilung der Frage, ob die Vergütung wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse zu bewilligen ist, grundsätzlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289 [BayObLG 05.02.2002 - 3 Z BR 325/01]; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 0077/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei [...]).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Ob ein Anspruch in angemessener Zeit durchgesetzt werden kann, hängt hierbei nicht von der diesbezüglichen subjektiven Einschätzung des Betreuers ab, sondern ist vom Tatrichter unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Umstände des Einzelfalles, welche gegebenenfalls nach dem Amtsermittlungsprinzip des § 12 FGG aufzuklären sind, eigenständig zu beurteilen (vgl. zur Aufklärungspflicht bezüglich der Mittellosigkeit BayObLG BtPrax 97, 1498; OLG Schleswig FamRZ 04, 979).
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Dabei ist für die Beurteilung der Frage, ob die Vergütung wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse zu bewilligen ist, grundsätzlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289 [BayObLG 05.02.2002 - 3 Z BR 325/01]; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 0077/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei [...]).
  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Bestellung eines Betreuers um eine staatliche Fürsorgemaßnahme handelt, die im Falle der Einschaltung eines beruflichen tätigen Betreuers mit der Verpflichtung des Staates einhergeht, die diesbezügliche Vergütung und den Aufwendungsersatz sicher zu stellen, was nur gewährleistet ist, wenn diese Ansprüche zwar nicht sofort, jedoch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1515 [BayObLG 27.07.2001 - 3 Z BR 182/01]; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456; BayObLG FamRZ 1999, 1234 [BayObLG 06.11.1998 - 3 Z BR 215/98]; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2003, 85).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2000 - 20 W 116/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
    Als verwertbar sind hierbei alle Vermögensgegenstände anzusehen, die einer eigenständigen Verwertung sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauches oder Veräußerung zugänglich sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416 [BayObLG 27.07.2001 - 3 Z BR 182/01]; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 934).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
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