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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21076
OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04 (https://dejure.org/2004,21076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.2004 - 20 W 350/04 (https://dejure.org/2004,21076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 2004 - 20 W 350/04 (https://dejure.org/2004,21076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 FGG
    Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des Abschiebungshaftrichters; fehlerhafte Anordnung einmonatiger Haft bei geplanter Abschiebung für den übernächsten Tag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des Abschiebungshaftrichters; fehlerhafte Anordnung einmonatiger Haft bei geplanter Abschiebung für den übernächsten Tag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04
    Rn. 31 Der Senat hat schon wiederholt darauf hingewiesen (vgl. z.B. den Senatsbeschluss vom 23. Juli 2001 in der Sache 20 W 276/01), dass sich der Abschiebungshaftrichter im Hinblick auf den mit einer Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht nicht auf eine Prüfung der Plausibilität des Vortrags der Ausländerbehörde beschränken darf, sondern eigenverantwortlich die Tatsachen feststellen muss, die eine Freiheitsentziehung nach Grund und Dauer rechtfertigen (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 11. März 1996 in der Sache 2 BvR 927/95 = NVwZ-Beil.

    1996, 49 = InfAuslR 1996, 198 = AuAS 1996, 85 sowie Beschluss vom 30. Oktober 1990 in der Sache 2 BvR 562, 88 = BVerfGE 83, 24 = NJW 1991, 1283 = DVBl. 1991, 258 = DÖV 1991, 288).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04
    1996, 49 = InfAuslR 1996, 198 = AuAS 1996, 85 sowie Beschluss vom 30. Oktober 1990 in der Sache 2 BvR 562, 88 = BVerfGE 83, 24 = NJW 1991, 1283 = DVBl. 1991, 258 = DÖV 1991, 288).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04
    Allerdings beschränkt sich das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (vgl. dazu BayObLG Beschluss vom 14. August 2004 in der Sache 4Z BR 45/04 dokumentiert bei Melchior; OLG Hamm Beschluss vom 12. Dezember 2003 in der Sache 15 W 437/03 = InfAuslR 2004, 212 = FGPrax 2004, 96).
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04
    Allerdings beschränkt sich das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (vgl. dazu BayObLG Beschluss vom 14. August 2004 in der Sache 4Z BR 45/04 dokumentiert bei Melchior; OLG Hamm Beschluss vom 12. Dezember 2003 in der Sache 15 W 437/03 = InfAuslR 2004, 212 = FGPrax 2004, 96).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Dazu gehört auch, so das OLG Frankfurt/a.M. (Beschluss vom 01.11.2004, Az: 20 W 350/04, abgedruckt im Leitsatz in OLGR 2005, 722, im Volltext zitiert nach Juris), dass dem betroffenen Ausländer die Möglichkeit eingeräumt wird, rechtlichen Rat einzuholen.

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05
    Dazu gehört auch, so das OLG Frankfurt/a.M. (Beschluss vom 01.11.2004, Az: 20 W 350/04, abgedruckt im Leitsatz in OLGR 2005, 722, im Volltext zitiert nach Juris), dass dem betroffenen Ausländer die Möglichkeit eingeräumt wird, rechtlichen Rat einzuholen.

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde ( BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04 ; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).

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