Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.08.2013 - 20 W 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 84
Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsmittels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsmittels
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 31.07.2012 - 414 VI 48/06
- OLG Frankfurt, 06.08.2013 - 20 W 40/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- KG, 31.05.2011 - 1 W 278/11
Nachlasssache: Zuständigkeit für die Kostenentscheidung bei Rücknahme einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2013 - 20 W 40/13
Der Senat folgt der wohl überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, dass bei Rechtsmittelrücknahme die Kostenentscheidung nach § 84 FamFG zu erfolgen hat, mithin ein im Sinne des Gesetzes erfolgloses Rechtsmittel vorliegt (…vgl. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 84 Rz. 19;… Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 2. Aufl., § 84 Rz. 3;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 84 FamFG Rz. 7;… Schulte-Bunert/Keske, FamFG, 3. Aufl., § 84 Rz. 6; Feskorn FPR 2012, 254, 257; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.11.2012, 20 W 34/11; vgl. zum Streitstand und zur abweichenden Auffassung auch KG FGPrax 2011, 207).
- OLG München, 10.08.2023 - 33 Wx 157/23
Kostentragung des wahren Erben für ein im Nachlassverfahren eingeholtes …
Rn. 22 Die Rücknahme des Rechtsmittels fällt unter § 84 FamFG, denn auch ein zurückgenommenes Rechtsmittel ist "ohne Erfolg" geblieben (…OLG Hamm, 10 W 161/14, BeckRS 2016, 03144 Rn. 2; OLG Frankfurt, 20 W 40/13, FamRZ 2014, 688;… Burandt/Rojahn/Rojahn, 4. Aufl. 2022, FamFG § 84 Rn. 4;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 84 Rn. 18;… a. A. MüKoFamFG/Schindler, 3. Aufl. 2018, § 84 Rn. 21). - OLG Braunschweig, 11.02.2025 - 10 W 2/25
Erledigungserklärung; Rücknahme; Testamentsvollstrecker; Auswahlermessen; …
Zum einen hat sich der Gesetzgeber ausdrücklich dahingehend positioniert, § 84 FamFG auch auf den Fall der Rechtsmittelrücknahme anzuwenden (BT-Drs. 16/6308 S. 216; zustimmend OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. August 2013 - 20 W 40/13 -, Rn. 2, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. September 2015 - I-10 W 161/14 -, Rn. 2, juris; OLG München…, Beschluss vom 10. August 2023 - 33 Wx 157/23 e -, Rn. 22, juris;… BeckOK FamFG/Weber, 52. Ed. 1.12.2024, FamFG § 84 Rn. 4a;… Burandt/Rojahn/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, FamFG § 84 Rn. 4;… Kroiß/Horn/Solomon, NachfolgeR/Horn, 3. Aufl. 2023, FamFG § 84 Rn. 7;… Musielak/Borth/Frank/Frank, 7. Aufl. 2022, FamFG § 84 Rn. 1;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 84 Rn. 18;… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 84 FamFG Rn. 3;… a.A. Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller, 13. Aufl. 2022, FamFG § 84 Rn. 1;… MüKoFamFG/Schindler, 4. Aufl. 2025, FamFG § 84 Rn. 21).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.01.2014 - I-20 W 40/13 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Streitwert von 6.000 EURO bei Verwendung mehrerer Lichtbilder ausreichend - auch wirtschaftliche Verwertbarkeit der Bilder ein Kriterium
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bilderklau: OLG Düsseldorf setzt Streitwert erheblich herab
Wird zitiert von ... (4)
- LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 S 22/15
Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie auf …
Der Gegenstandswert für ein Abmahnschreiben entspricht gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 12 Abs. 1 GKG dem Streitwert der Hauptsacheklage, der gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO nach freiem Ermessen auf der Grundlage des objektiven Interesses des Antragstellers an der Erlangung des von ihm begehrten Rechtsschutzes festzusetzen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.01.2014, Az. I-20 W 40/13). - LG Düsseldorf, 16.12.2015 - 12 S 13/15
Schadensersatz bei privatem Filesharing eines Hörbuchs
Rn. 29 Der Gegenstandswert für ein Abmahnschreiben entspricht gem. § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 12 Abs. 1 GKG dem Streitwert der Hauptsacheklage, der gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO nach freiem Ermessen auf der Grundlage des objektiven Interesses des Klägers an der Erlangung des von ihm begehrten Rechtsschutzes festzusetzen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.01.2014, Az.: I-20 W 40/13). - LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
Kaltfolienapplizierung
Das Unterlassungsinteresse ist dabei maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit, bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.01.2014, Az.: I-20 W 40/13). - LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 56/15
Erstattung vorgerichtlich entstandener Patent- und Rechtsanwaltskosten; Unwahre …
Rn. 68 Der Gegenstandswert für das UnterlassunC egehren ist gem. §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO nach freiem Ermessen auf der Grundlage des objektiven Interesses des Verletzten an der Erlangung des von ihm begehrten Rechtsschutzes festzusetzen, wobei das Interesse maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit, bestimmt wird (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.01.2014, Az.: I-20 W 40/13).
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