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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19043
OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17 (https://dejure.org/2018,19043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2018 - 20 W 41/17 (https://dejure.org/2018,19043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2018 - 20 W 41/17 (https://dejure.org/2018,19043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 ; GKG § 68 Abs. 1 ; RVG § 32 Abs. 2 S. 1
    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer Krankentagegeld-Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer Krankentagegeld-Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15

    Streitwertbemessung: Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Rn. 20 Denn die Anwendung des § 9 ZPO wie auch die Anwendung des in der Beschwerdebegründung herangezogenen § 42 GKG setzen voraus, dass solche Rechte betroffen sind, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß jedenfalls von einer dem in § 9 ZPO genannten Zeitraum entsprechenden Dauer sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N., zu § 9 ZPO).

    Die Rechtsprechung stellt vielmehr auf einen Krankentagegeldbezug von lediglich sechs Monaten ab, weil die regelmäßige Bezugsdauer deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).

    Rn. 21 Für eine Krankentagegeldversicherung ist zur Festsetzung des Streitwerts und der Beschwer der Maßstab der für den Versicherungsfall geschuldeten Leistung des Versicherers heranzuziehen, weil es auch dort um summenmäßig festgelegte wiederkehrende Leistungen geht, die das Interesse des Versicherungsnehmers am Fortbestand des Vertrages bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 10).

    Neben einem Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung oder Feststellung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum, ist ein Antrag auf Feststellung eines fortbestehenden Vertragsverhältnisses bei der Wertaddition dagegen nur in Höhe von 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 14 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10 -, VersR 2012, 76, bei juris Langtext Rn. 13).

  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 20 W 6/11

    Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Zahlung von Krankentagegeld

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Die Rechtsprechung stellt vielmehr auf einen Krankentagegeldbezug von lediglich sechs Monaten ab, weil die regelmäßige Bezugsdauer deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 9; Senat, Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).

    Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat…, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16

    Streitwert der Klage eines Versicherungsnehmers in der …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Die Rechtsprechung stellt vielmehr auf einen Krankentagegeldbezug von lediglich sechs Monaten ab, weil die regelmäßige Bezugsdauer deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).

    Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat…, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat…, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Neben einem Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung oder Feststellung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum, ist ein Antrag auf Feststellung eines fortbestehenden Vertragsverhältnisses bei der Wertaddition dagegen nur in Höhe von 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 14 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10 -, VersR 2012, 76, bei juris Langtext Rn. 13).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Die Anknüpfung an das Dreieinhalbfache der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% korrespondiert mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wertbemessung eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11 -, VersR 2012, 336 f., bei juris Langtext Rn. 3).
  • OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12

    Krankentagegeldversicherung; Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat…, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 14.01.2008 - 16 W 14/08

    Streitwert bei Feststellungsklage betreffend Fortbestand eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn neben dem Feststellungsbegehren keine fortbestehende künftige Leistungspflicht geltend gemacht wird (vgl. zum Vorstehenden: OLG Nürnberg…, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 8 W 189/15 -, bei juris Langtext Rn. 19 ff. m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 16 W 14/08 -, bei juris Langtext Rn. 2).
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12

    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Treffen die Partei über den Streitgegenstand hinaus eine weitergehende gütliche Einigung, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2012 - 20 W 13/13 -, VersR 2013, 920, bei juris Langtext Rn. 14, 15).
  • OLG Nürnberg, 10.02.2015 - 8 W 189/15

    Streitwertbemessung für einen Antrag auf Feststellung des Fortbestands eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn neben dem Feststellungsbegehren keine fortbestehende künftige Leistungspflicht geltend gemacht wird (vgl. zum Vorstehenden: OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 8 W 189/15 -, bei juris Langtext Rn. 19 ff. m.w.N.; OLG Schleswig…, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 16 W 14/08 -, bei juris Langtext Rn. 2).
  • OLG Hamm, 08.03.2019 - 20 U 139/18

    Krankentagegeldversicherung: Streitwert

    Bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestands einer Krankentagegeldversicherung sind für die Festsetzung des Streitwerts die Grundsätze zu beachten, welche der Bundesgerichtshof für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgestellt hat (Aufgabe von OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188).

    Rn. 4 a) Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts einer Feststellungsklage auf Fortbestand einer Krankentagegeldversicherung ist wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Prämie, sondern der Rentenleistungsbezug (…vgl. BGH Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15, r+s 2017, 80 Rn. 10; Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 13;… OLG Rostock Beschl. v. 8.11.2018 - 4 W 27/18, BeckRS 2018, 28915 = juris Rn. 12;… a. A. OLG Nürnberg Beschl. v. 10.2.2015 - 8 W 189/15, VersR 2016, 483 = juris Rn. 19).

    Rn. 5 b) Abzustellen ist dabei entgegen § 9 Satz 1 ZPO nur auf einen Zeitraum von sechs Monaten (…vgl. BGH Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15, r+s 2017, 80 Rn. 6; Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 12;… OLG Hamm Beschl. v. 28.11.2016 - 6 W 28/16, r+s 2017, 81 = juris Rn. 9;… OLG Rostock Beschl. v. 8.11.2018 - 4 W 27/18, BeckRS 2018, 28915 = juris Rn. 12).

    Rn. 7 Für den Fall eines zugleich gestellten Leistungsantrages für einen nicht feststehenden Zeitraum - anders als hier - ist eine Kürzung um 80 % auf 20 % vorzunehmen (…vgl. BGH Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15, r+s 2017, 80 Ls. 2 und Rn. 13 f.; Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 16 m. w. N.).

    Rn. 8 Bezieht sich der Feststellungsantrag auf Fortbestand der Krankentagegeldversicherung - wie hier - auf einen vom Leistungsantrag nicht umfassten Zeitraum, geht es dabei jedoch um den bereits für den Leistungsantrag relevanten Einwand der Berufsunfähigkeit, also die Frage der (möglichen) Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung, und damit um die Absicherung künftiger Versicherungsfälle ist ebenfalls eine Kürzung um 80 % auf 20 % des ermittelten Betrages vorzunehmen (vgl. Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 17 f.).

    Rn. 15 Soweit der Senat damit von seinem Beschluss vom 02.03.2018 (vgl. Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 20 ff.) abweicht, gibt er die dort vertretene Auffassung auf.

  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung: …

    Rn. 12 Dieser ist, da die Verpflichtung zur Zahlung für einen nicht feststehenden Zeitraum begehrt wird, durch Zugrundelegung einer halbjährlichen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% zu ermitteln (BGH…, Beschluss vom 14.12.2016 - IV ZR 477/15, MDR 2017, 293, juris Leitsatz 1 und Rn. 5 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018 - 20 W 41/17, juris Rn. 12, 16; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.03.2006 - 12 W 18/06, VersR 2007, 416, juris Leitsatz und Rn. 3).

    Rn. 25 Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Festsetzung des Wertes eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages auf die - monatliche bzw. jährliche - Prämie abzustellen ist (BGH…, Beschluss vom 14.12.2016, a.a.O., juris Rn. 8…, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336, juris Leitsatz 1 und Rn. 3…, Beschluss vom 10.10.2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, juris Leitsatz 1 und Rn. 2…, Beschluss vom 15.05.1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332, juris Rn. 4; OLG Schleswig…, Beschluss vom 14.01.2008 - 16 W 14/08, OLGR Schleswig 2008, 458, juris Leitsatz 1 und Rn. 1 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 13).

    Rn. 29 Zwar weist die Beschwerde auch insoweit zu Recht darauf hin, dass eine verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung - nur - dann auf eine halbjährige Bezugsdauer abstellt, wenn Streitgegenstand die Feststellung der künftigen Leistungspflicht auf unbestimmte Zeit ist (OLG Hamm…, Beschluss vom 28.11.2016 - 6 W 28/16, VersR 2017, 643, juris Rn. 8 f., Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11, VersR 2011, 1329, juris Leitsatz 2 und Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.03.2006, a.a.O., juris Leitsatz und Rn. 3), während das Feststellungsinteresse in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu schätzen sei, wenn es abstrakt um den Bestand des Vertrages gehe (OLG Hamm…, Beschluss vom 28.11.2016, a.a.O., juris Rn. 7; Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 21;… OLG Karlsruhe, a.a.O.;… OLG Nürnberg, a.a.O., juris Rn. 21 ff.).

    Rn. 31 Die andere Ansicht des OLG Hamm (Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Leitsatz 3 und Rn. 21) vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.

  • OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19

    Streitwert einer Feststellungsklage zum Fortbestand einer …

    Rn. 6 Der gegenteiligen Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17), das den Streitwert eines auf Feststellung gerichteten Antrages, der ausschließlich das Fortbestehen eines Krankentagegeldversicherungsvertrages zum Gegenstand hat, mit dem dreieinhalbfachen der Jahresprämie bemessen will, vermag der Senat mit dem BGH und dem Oberlandesgericht Rostock nicht zu folgen.

    Rn. 9 Eine Begrenzung des Streitwertes auf lediglich 20 % des vereinbarten Krankentagegeldes für sechs Monate ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil sich der Kläger (nur) gegen die von der Beklagten eingewandte automatische Beendigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages infolge Eintritts der Berufsunfähigkeit klageweise zur Wehr setzte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17).

  • OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20

    Streitwert einer isolierten Feststellungsklage auf Fortbestand einer …

    Rn. 6 2. Der Senat behält seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert von isolierten Feststellungsklagen auf Bestand des Vertrages einer Krankentagegeldversicherung (Dreieinhalbfache Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%, vgl. z.B. Senat - Beschluss vom 08.02.2016 - Az. 25 W 217/16) bei (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 02. März 2018 - Az. I -20 W 41/17).
  • OLG München, 09.06.2020 - 25 W 587/20

    Streitwert von isolierten Feststellungsklagen

    Der Senat beabsichtigt seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert von isolierten Feststellungsklagen auf Bestand des Vertrages einer Krankentagegeldversicherung (Dreieinhalbfache Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%, vgl. z.B. Senat - Beschluss vom 08.02.2016 - Az. 25 W 217/16) beizubehalten (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 02. März 2018 - Az. I-20 W 41/17) und nur dann, wenn - wie im vom Bundesgerichtshof unter IV ZR 477/15 entschiedenen Fall - der Feststellungsantrag mit einem Leistungsantrag kombiniert wird (in diesem Fall hat sich das Interesse des Klägers am Fortbestand des Vertrages konkretisiert) ersteren für die Wertaddition mit 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - Az. IV ZR 477/15, NJW-RR 2017, 152, so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2018 - Az. 25 U 911/18).
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