Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 20 W 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 62 Abs 2 S 2 AufenthG
Abschiebungshaft: (Un-) Zulässigkeit der Verlängerung der sog. "kleinen Sicherungshaft" - Judicialis
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zwei-Wochen-Frist, Haftbefehl, Verlängerung, Rechtsgrundlage, Wechsel der Rechtsgrundlage, Entziehungsabsicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2
Unzulässigkeit der mehrfach hintereinander erfolgenden Anordnung von Abschiebungshaft gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 ohne Unterbrechung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit einer mehrfach hintereinander ohne Unterbrechung angeordneten Abschiebungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 07.02.2008 - 71 XIV 113/08
- LG Wiesbaden, 08.02.2008 - 4 T 54/08
- OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 20 W 42/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 20 W 42/08
Die tatrichterliche Entscheidung muss die für die Ermessensausübung maßgeblichen Gründe erkennen lassen (OLG München, 34 Wx 172/05 vom 16.01.2006, zitiert nach Juris).
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …
cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91). - OLG Jena, 11.11.2009 - 9 W 419/09
Abschiebungshaft, Anhörung, einstweilige Anordnung, Haftgründe, Sicherungshaft, …
Ist das nicht der Fall, erweist sich eine auf § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG gestützte Sicherungshaft allein aus diesem Grund als rechtswidrig; im Verfahren auf Feststellung der Rechtswidrigkeit kann die Ermessensausübung nicht nachgeholt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.02.2008, 20 W 42/08, zitiert nach juris; OLG Hamm OLGR 2007, 260 ff.; OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.08.2008 - 20 W 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Streitwert eines Vergleichs zur Abfindung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.06.2008 - 26 O 251/06
- OLG Köln, 06.08.2008 - 20 W 42/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts …
Auszug aus OLG Köln, 06.08.2008 - 20 W 42/08
Insbesondere ist der Streitwert eines Vergleichs zur Abfindung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung - auch dann, wenn eine Kapitalabfindung vereinbart ist - ausschließlich nach § 42 Abs. 5 Satz 1 ZPO, soweit Rückstände betroffen sind, und im übrigen nach § 9 ZPO zu bemessen (BGH, NJW-RR 2004, 1219 sowie OLG Köln, Beschl. v. 20. August 2007 - 5 W 46/07 - und Beschl. v. 29. April 2008 - 20 W 14/08 -). - OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08
Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens; …
Auszug aus OLG Köln, 06.08.2008 - 20 W 42/08
Insbesondere ist der Streitwert eines Vergleichs zur Abfindung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung - auch dann, wenn eine Kapitalabfindung vereinbart ist - ausschließlich nach § 42 Abs. 5 Satz 1 ZPO, soweit Rückstände betroffen sind, und im übrigen nach § 9 ZPO zu bemessen (BGH, NJW-RR 2004, 1219 sowie OLG Köln, Beschl. v. 20. August 2007 - 5 W 46/07 - und Beschl. v. 29. April 2008 - 20 W 14/08 -).
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