Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 31.03.1998 - 20 W 94/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03
Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen …
Das Landgericht hat zunächst unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 31. März 1998 in der Sache 20 W 94/98 = AuAS 1998, 99 = InfAuslR 1998, 457) zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 AsylVfG hier deshalb nicht vorliegen, weil der Betroffene seinen Asylantrag weder aus der Untersuchungshaft oder Strafhaft noch aus Vorbereitungs- oder Sicherungshaft, sondern aus sonstigem öffentlichen Gewahrsam gestellt hat (vgl. dazu auch die Senatsbeschlüsse vom 30. April 1998 in der Sache 20 W 158/98 = AuAS 1998, 213 = InfAuslR 1998, 459; vom 15. Mai 1998 in der Sache 20 W 183/98 = AuAS 1998, 257 = InfAuslR 1998, 464 = NVwZ-Beil."Soweit die Betroffene darauf verweist, daß sie nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft und vor der Anordnung von Sicherungshaft um Asyl nachgesucht habe, steht dies der Anordnung der Sicherungshaft hier - anders als in der Sache 20 W 94/98 (= InfAuslR 1998, 457 = AuAS 1998, 99 = NVwZ-Beil 1998, 80 LS) - nicht entgegen.
- OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05
Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche …
2002, 109; Senat Beschluss vom 31. März 1998 in der Sache 20 W 94/98 = AuAS 1998, 99 = InfAuslR 1998, 457, vom 22. Mai 1997 in der Sache 20 W 365/96 = InfAuslR 1997, 313, vom 6. Februar 1996 in der Sache 20 W 22/96 = NVwZ-Beil.
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