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| OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht eines Gläubigers auf Einsicht in die Akte der familienrechtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Recht eines Gläubigers auf Einsicht in die Akte der familienrechtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 26.11.2009 - 5 F 400/08
- OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1467
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10
Ferner ist nicht stets erforderlich, dass das Interesse nicht auf andere Weise befriedigt werden kann und deshalb die Einsichtnahme in die Akten notwendig sein müsste; die Möglichkeit anderweitiger Informationserlangung kann lediglich im Rahmen einer ggf. erforderlichen Interessenabwägung ins Gewicht fallen (BGH, NJW-RR 1994, 381). - BayObLG, 23.10.1989 - BReg. 1a Z 58/89
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das berechtigte Interesse, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen, nicht mit der Begründung verneint werden darf, dass derjenige, der Akteneinsicht begehrt, - wie hier die Gläubigerin nach §§ 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO , 64 Abs. 3 Satz 3, 57 Abs. 2 FGG - hinsichtlich der Genehmigung der Erbausschlagung nicht beschwerdeberechtigt ist (BayObLG FamRZ 1990, 430;… Keidel/Kahl, FGG , 15. Aufl., § 34 Rn 13).
- OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines …
Rn. 7 Ebenso wie am Verfahren nicht beteiligten Personen, für welche § 13 Abs. 2 FamFG gilt, darf auch einer Behörde Akteneinsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder die Beteiligten einverstanden sind (…vgl. Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O. Rn. 33; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1467). - BayObLG, 07.05.2025 - 101 VA 12/25
Sachverständigengutachten, Berechtigtes Interesse, Erbscheinsverfahren, …
Ein berechtigtes Interesse liegt im Allgemeinen bereits dann vor, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2024, 672 Rn. 24 m. w. N.;… Beschluss vom 21. September 1993, X ZB 31/92, NJW-RR 1994, 381 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. März 2010, 20 WF 20/10, FamRZ 2010, 1467 Rn. 3]); dies schließt beispielsweise auch die Möglichkeit ein, dass die Antragstellerin nach Einsicht in das Gutachten keine Zweifel an der Testierfähigkeit mehr hegt.
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