Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.05.2025 - 20 WF 35/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1770 BGB, § 40 FamGKG, § 42 Abs 2 FamGKG, § 59 Abs 1 FamGKG
Verfahrenswert einer Stiefkind-Volljährigenadoption; Bemessung nach pauschalem Vermögensanteil - notar-drkotz.de
Verfahrenswert bei Volljährigenadoption: 5 % vom nachgewiesenen Nettovermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG § 42 Abs. 2
Festsetzung des Streitwertes für des Verfahren der Adoption eines volljährigen Stiefkindes
Verfahrensgang
- AG Ettlingen, 25.02.2025 - 2 F 11/25
- OLG Karlsruhe, 26.05.2025 - 20 WF 35/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
Zur Einzeladoption durch einen Ehepartner
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2025 - 20 WF 35/25
Im Falle einer Volljährigenadoption setze die obergerichtliche Rechtsprechung einen Prozentsatz des Reinvermögens an, meist zwischen 25 und 50%, gelegentlich werde zusätzlich das Einkommen berücksichtigt (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2021, 1233 = BeckRS 2021, 3278; OLG München FamRZ 2021, 1210 = BeckRS 2020, 38553). - OLG Karlsruhe, 19.07.2024 - 18 WF 20/24
Verfahrenswert für die Volljährigenadoption
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2025 - 20 WF 35/25
Rn. 15 b. Nach der neueren Rechtsprechung des 5. und des 18. Zivilsenats des OLG Karlsruhe ist in Verfahren wegen Volljährigenadoption die Festsetzung des Verfahrenswerts auf 5% des Vermögens der Beteiligten grundsätzlich angemessen (…Beschluss vom 9. August 2023 - 5 UF 212/22 -, Rn. 14 f. sowie Beschluss vom 19. Juli 2024 - 18 WF 20/24 -, Rn. 18 f., juris). - BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10
Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2025 - 20 WF 35/25
Rn. 12 c. Für die Auslegung des Einspruchs der Anzunehmenden zugleich auch als Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung des Amtsgerichts in Ziffer 3. des Beschlusses vom 25.02.2025 fehlt die notwendige Eindeutigkeit (vgl. BGH FamRZ 2013, 1720 Rn. 13;… Musielak/Frank, § 64 FamFG Rn. 9 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 5 UF 212/22
Verfahrenswert für die Volljährigenadoption
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2025 - 20 WF 35/25
Rn. 15 b. Nach der neueren Rechtsprechung des 5. und des 18. Zivilsenats des OLG Karlsruhe ist in Verfahren wegen Volljährigenadoption die Festsetzung des Verfahrenswerts auf 5% des Vermögens der Beteiligten grundsätzlich angemessen (Beschluss vom 9. August 2023 - 5 UF 212/22 -, Rn. 14 f. …sowie Beschluss vom 19. Juli 2024 - 18 WF 20/24 -, Rn. 18 f., juris). - OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 WF 24/21
Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung eines Verfahrenswertes; Besondere …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2025 - 20 WF 35/25
Im Falle einer Volljährigenadoption setze die obergerichtliche Rechtsprechung einen Prozentsatz des Reinvermögens an, meist zwischen 25 und 50%, gelegentlich werde zusätzlich das Einkommen berücksichtigt (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2021, 1233 = BeckRS 2021, 3278; OLG München FamRZ 2021, 1210 = BeckRS 2020, 38553).
- OLG Karlsruhe, 29.04.2026 - 16 WF 51/26
Verfahrenswert; Volljährigen-Adoption; Auffangwert
Rn. 12 Demgegenüber vertreten die Freiburger Familiensenate des OLG Karlsruhe die Ansicht, es sei - in Anlehnung an die übliche Wertfestsetzung im Ehescheidungsverfahren - nur ein Anteil des zusammengerechneten Vermögens der Beteiligten in Höhe von 5 % zu berücksichtigen ( OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 9. August 2023 - 5 UF 212/22 -, FamRZ 2024, 385 juris Rn. 12 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Juli 2024 - 18 WF 20/24 -, JurBüro 2024, 429 juris Rn. 18 ; zum Fall einer Stiefkindadoption auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2025 - 20 WF 35/25 -, FamRZ 2026, 57 juris Rn. 16 ). - OLG Schleswig, 18.09.2025 - 8 WF 4/25
Festsetzung des Verfahrenswertes bei einer Volljährigenadoption
Rn. 10 a) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Beteiligten bei einer Adoptionssache, die einen Volljährigen als Anzunehmenden betrifft, ist uneinheitlich, geht aber - bei Unterschieden im Einzelnen - überwiegend dahin, der häufigen notariellen Praxis mit einer Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse mit 25 bis 50 % des Vermögens zu folgen (…vgl. OLG Bamberg FamRZ 2024, 1564 juris Rn. 6: In der Regel mit circa 25 % des Vermögens des Annehmenden, im konkreten Fall 30 % des Vermögens des Annehmenden und unter Berücksichtigung der überdurchschnittlichen Einkommensverhältnisse der Anzunehmenden;… OLG Karlsruhe FamRZ 2024, 385 juris Rn. 12 ff.: Grundsätzlich 5 % bei einer Volljährigenadoption;… OLG Braunschweig FamRZ 2021, 1233 juris Rn. 11: 25 - 50 % des Vermögens des Annehmenden;… OLG München FamRZ 2021, 1210 juris Rn. 50: 30 % des Reinvermögens des Annehmenden und des Anzunehmenden;… OLG Hamm FamRZ 2019, 304 juris Rn. 1: Orientierung an dem allgemein anerkannten Rahmen von 30 - 50 % des Vermögens des Annehmenden;… OLG Düsseldorf FamRB 2019, 20 juris Rn. 5: 40 %;… OLG Nürnberg FamRZ 2015, 517 juris Rn. 31: 500.000 Euro unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Beteiligten;… OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039 juris Rn. 26 : 25 % des Vermögens des Annehmenden;… OLG Celle FamRZ 2013, 2008 juris Rn. 8: 500.000 Euro entsprechend dem Wert der notariellen Urkunde;… OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1937 juris Rn. 6 f.: 30.000 Euro entsprechend dem Wert der notariellen Urkunde; anderer Ansicht: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.05.2025 - 20 WF 35/25 - juris Rn. 15 f.: 5 % des Vermögens der Beteiligten im konkreten Fall;… OLG Karlsruhe FamRZ 2025, 133 juris Rn. 18 ff.: Grundsätzlich 5 % des Vermögens der Beteiligten).
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