Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung;Sämtliche Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemacht, aber nicht dargelegterstmals gültiges SatzungsrechtEntstehen der BeitragsschuldÜbergangsregelung; Berücksichtigung hilfsweise erklärter Aufrechnung im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.02.2012 - M 10 K 10.5953
- VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Die von der Beklagten zugestandenen tatsächlich über Gebühren refinanzierten Abschreibungen in Höhe von 128.000 Euro führen auch angesichts der vom Senat in seinen Urteilen vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht vom 13.04.2011, BVerwG 9 B 63.10; Az. 20 BV 09.2010 in BayVBl 2011, 240) festgestellten Unterdeckung von 87.500 Euro nicht zu einer unzulässigen Überdeckung, weil die von der Rechtssprechung des Senats aufgestellte Grenze der zulässigen, nicht beabsichtigen Überdeckung von 12 Prozent nicht überschritten wird.Das Verwaltungsgericht hat, im Einklang mit der Rechtssprechung des Senats (Urteile vom 29.04.2010 a.a.O.), klar und nachvollziehbar ausgeführt, dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 21. September 2009 als erstmals wirksame Satzung die Rechtsgrundlage des angegriffenen Beitragsbescheides darstellt und dass mit ihrem Inkrafttreten am 02. Oktober 2009 die Beitragsschuld entstanden ist.
Rn. 11 Zum Gemeinderatsbeschluss vom 6. April 2000 als von ihm zulässig angesehener Übergangsregelung wiederholt der Kläger sein erstinstanzliches Vorbringen (vgl. Schriftsatz vom 8. Februar 2012), ohne sich mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts, die von der Rechtssprechung des Senats getragen wird (vgl. Urteile. v. 29.04.2010 a.a.O.) auseinanderzusetzen.
In ständiger Rechtssprechung hat der Senat betont, dass ein Gemeinderatsbeschluss als Übergangsregelung auch vollzogen werden muss (vgl. BayVGH vom 29.04.2010, BayVBL 2011, 240 m. w. Nachweisen; siehe auch bereits BayVGH vom 18.02.1999 Az. 23 B 97.3625, LS in VwRR BY 1999, 235).
Im Übrigen, und das hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtssprechung des Senats (vom 29.04.2010 a.a.O. RdNr. 74) verdeutlicht, liefe eine solche Übergangsregelung ins Leere, weil die BGS/EWS 2000 nichtig war.
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Die von der Beklagten zugestandenen tatsächlich über Gebühren refinanzierten Abschreibungen in Höhe von 128.000 Euro führen auch angesichts der vom Senat in seinen Urteilen vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht vom 13.04.2011, BVerwG 9 B 63.10; Az. 20 BV 09.2010 in BayVBl 2011, 240) festgestellten Unterdeckung von 87.500 Euro nicht zu einer unzulässigen Überdeckung, weil die von der Rechtssprechung des Senats aufgestellte Grenze der zulässigen, nicht beabsichtigen Überdeckung von 12 Prozent nicht überschritten wird.Das hat der Senat den Beteiligten bereits in seinen Urteilen vom 29. April 2010 (a.a.O.) verdeutlicht.
- BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Rn. 5 Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die den Verfahrensablauf regelt, nicht aber ein Verstoß gegen das materielle Recht (vgl. BVerwG vom 23.1.1996 NVwZ-RR 1996, 369;… Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 124 RdNr. 48;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 130 RdNr. 9, § 132 RdNrn. 20 ff.).Ob das Verwaltungsgericht verfahrensfehlerhaft verfahren ist, muss dabei stets aus dem Blickwinkel seines materiell-rechtlichen Standpunktes beurteilt werden, auch wenn dieser Standpunkt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofs falsch sein sollte (BVerwG vom 23.1.1996 a.a.O.;… Eyermann, VwGO, a.a.O.).
- BVerwG, 13.04.2011 - 9 B 63.10
Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen des Verneinens …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Die von der Beklagten zugestandenen tatsächlich über Gebühren refinanzierten Abschreibungen in Höhe von 128.000 Euro führen auch angesichts der vom Senat in seinen Urteilen vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht vom 13.04.2011, BVerwG 9 B 63.10; Az. 20 BV 09.2010 in BayVBl 2011, 240) festgestellten Unterdeckung von 87.500 Euro nicht zu einer unzulässigen Überdeckung, weil die von der Rechtssprechung des Senats aufgestellte Grenze der zulässigen, nicht beabsichtigen Überdeckung von 12 Prozent nicht überschritten wird. - VGH Bayern, 10.08.2005 - 23 ZB 05.1236
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Um dieser Mitwirkungspflicht nachkommen zu können, ist dem Kläger ein umfangreiches Akteneinsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen eingeräumt (vgl. BayVGH vom 10.8.2005 Az. 23 ZB 05.1236; vom 30.7.1991 GK 1992 Nr. 65; vom 5.9.1989 BayVBl 1990, 622; vom 22.12.1987 GK 1988 Nr. 196), was er im konkreten Verfahren auch wahrgenommen hatte. - VGH Bayern, 23.04.1998 - 23 B 96.3585
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
So lange sie dieser Pflicht nicht nachkommt, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG vom 17.4.2002 BVerwGE 116, 168; BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643; vom 25.10.2004 Az. 23 ZB 04.1222, vom 23.7.1998 BayVBl 1998, 593). - VGH Bayern, 02.08.2006 - 23 ZB 06.643
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
So lange sie dieser Pflicht nicht nachkommt, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG vom 17.4.2002 BVerwGE 116, 168; BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643; vom 25.10.2004 Az. 23 ZB 04.1222, vom 23.7.1998 BayVBl 1998, 593). - VGH Bayern, 18.11.2011 - 6 B 10.2081
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; erfolgreicher Anfechtungswiderspruch; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Damit wurde eine fehlerhaft überhöht angesetzte Geschoßfläche korrigiert, nicht aber ein Beitragsschuldverhältnis zwischen Kläger und Beklagter beendet (vgl. hierzu BayVGH vom 18.11.2011 NVwZ-RR 2012, 447). - VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Pottenstein vom …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Im Übrigen übt diese Stellungnahme, noch mit "21. Mai 2010" datiert, Kritik an den Erläuterungen des Verwaltungsgerichts, beschäftigt sich mit Beitragskalkulationen nach der Anschaffungswertmethode einerseits und der Restbuchwertmethode andererseits (vgl. BayVGH vom 4.2.2010 Az. 20 ZB 09.3224), fordert nunmehr alternativlos, dass die Beklagte zur Kalkulation ihrer Beitragssätze hätte letztere Methode zwingend anwenden müssen, ohne noch darauf einzugehen, warum diese Anwendung im Gutachten vom 22. Juli 2010 nur als zweckmäßiger angesehen worden war. - VGH Bayern, 18.02.1999 - 23 B 97.3625
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
In ständiger Rechtssprechung hat der Senat betont, dass ein Gemeinderatsbeschluss als Übergangsregelung auch vollzogen werden muss (vgl. BayVGH vom 29.04.2010, BayVBL 2011, 240 m. w. Nachweisen; siehe auch bereits BayVGH vom 18.02.1999 Az. 23 B 97.3625, LS in VwRR BY 1999, 235).
- VGH Bayern, 30.01.2019 - 15 C 18.2268
Streitwertbemessung anhand jährlicher Mieteinnahmen bzgl einer …
Die Änderung des Streitwertwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts beruht auf § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (zur nachträglichen Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich der Streitwertfestsetzung im erstinstanzlichen Verfahren bei einer Streitwertabänderung im Rahmen einer Gegenvorstellung vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 20 C 12.1583 - juris in Zusammenschau mit der vorher ergangenen Entscheidung BayVGH, B.v. 3.7.2012 - 20 ZB 12.942 - juris). - VG Augsburg, 11.04.2018 - Au 6 K 17.34
Vorauszahlung auf Erneuerungsbeitrag für eine Entwässerungs- und …
Insbesondere die Festsetzung einer zu niedrigen Abgabe kann vorbehaltlich der Verjährungsfristen durch Erlass eines weiteren Abgabenbescheids korrigiert werden (BayVGH, B.v. 3.7.2012 - 20 ZB 12.942 - juris Rn. 16;… B.v. 9.8.2010 - 20 ZB 10.1341 - juris Rn. 18;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.8.2010 - OVG 2 S 10.10 - juris Rn. 27;… zuletzt VG Cottbus, B.v. 27.10.2017 - 6 L 158/17 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 14.08.2012 - 20 C 12.1583
Änderung des Streitwertes in der Rechtsmittelinstanz
Nummer III des Beschlusses des Senats vom 3. Juli 2012 Aktenzeichen 20 ZB 12.942 wird geändert und der Streitwert für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung auf 7.288,18 Euro festgesetzt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".