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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15433
VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623 (https://dejure.org/2014,15433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2014 - 20 ZB 14.623 (https://dejure.org/2014,15433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 20 ZB 14.623 (https://dejure.org/2014,15433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; Rauchverein und echte geschlossene Gesellschaft

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Nr. 8 GSG, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
    Nichtraucherschutz: Raucherverein und echte geschlossene Gesellschaft | Rauchverbot ; Raucherverein ; Geschlossene Gesellschaft ; Vereinstreffen zum Zweck gemeinschaftlichen Rauchens; Bayerischer Verfassungsgerichtshof als Divergenzgericht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Nr. 8 GSG, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
    Nichtraucherschutz: Raucherverein und echte geschlossene Gesellschaft | Rauchverbot ; Raucherverein ; Geschlossene Gesellschaft ; Vereinstreffen zum Zweck gemeinschaftlichen Rauchens; Bayerischer Verfassungsgerichtshof als Divergenzgericht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Raucher müssen raus! - Gaststättenverordnung: Rauchervereine gelten in Bayern nicht als "geschlossene Gesellschaft"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Weiter hat es unter Würdigung des Vorbringens des Klägers dargelegt, dass es sich beim Kläger um einen Rauchverein mit einer offenen Mitgliedsstruktur handelt, welcher auch nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Nrn. 6 und 8 GSG erfasst werde (vgl. hierzu VerfGH vom 11.9.2013 - Az. Vf.100-VI-12 = BayVBl 2014, 142; vom 31.1.2012 - Vf.26-VII-10 = BayVBl 2012, 596).

    Rn. 7 Zudem hat der Verfassungsgerichtshof wiederholt betont, dass sich Mitglieder von Rauchvereinen auch jederzeit bei vereinsinternen Zusammenkünften im Rahmen echter geschlossener Gesellschaften dieser Beschäftigung widmen können (…vgl. VerfGH vom 25.6.2010 Az. Vf. 1-VII-08 = BayVBl. 2010, 658/665 Rn. 135 a.E.; vom 31.1.2012 a.a.O. Rn. 63).

    Das Vorliegen echter geschlossener Gesellschaften bei den vom Kläger beabsichtigten Vereinsveranstaltungen hat das Verwaltungsgericht aber im Rahmen der von ihm vorgenommenen fachgerichtlichen Überprüfung verneint (s. hierzu auch VerfGH vom 31.1.2012 a.a.O. Rn. 60 a.E.), weil reine Vereinstreffen der Mitglieder des Klägers in einer Gaststätte in Nürnberg zum Zwecke des gemeinschaftlichen Rauchens, zu der nur volljährige Mitglieder des Vereins Zutritt haben, keinen genügenden Anlass für eine echte geschlossene Gesellschaft darstellen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642; vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642; vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642; vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des Gesundheitsschutzgesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Rn. 7 Zudem hat der Verfassungsgerichtshof wiederholt betont, dass sich Mitglieder von Rauchvereinen auch jederzeit bei vereinsinternen Zusammenkünften im Rahmen echter geschlossener Gesellschaften dieser Beschäftigung widmen können (vgl. VerfGH vom 25.6.2010 Az. Vf. 1-VII-08 = BayVBl. 2010, 658/665 Rn. 135 a.E.;… vom 31.1.2012 a.a.O. Rn. 63).
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516

    Nichtraucherschutz in Diskotheken

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Das steht auch im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH vom 27.11.2013 - Az. 9 ZB 11.2369; vom 5.4.2011 - Az. 9 CS 11.765; vom 13.12.2010 - Az. 9 CE 10.2516).
  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 20 ZB 10.1342

    Antrag auf Zulassung der Berufung; sämtliche Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. BayVGH vom 9.8.2010 - Az. 20 ZB 10.1342 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2013 - 100-VI-12

    Rauchverbot - Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von Gaststätten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Weiter hat es unter Würdigung des Vorbringens des Klägers dargelegt, dass es sich beim Kläger um einen Rauchverein mit einer offenen Mitgliedsstruktur handelt, welcher auch nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Nrn. 6 und 8 GSG erfasst werde (vgl. hierzu VerfGH vom 11.9.2013 - Az. Vf.100-VI-12 = BayVBl 2014, 142; vom 31.1.2012 - Vf.26-VII-10 = BayVBl 2012, 596).
  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765

    Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschluss vom 10.2.2011 Az. 9 …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Das steht auch im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH vom 27.11.2013 - Az. 9 ZB 11.2369; vom 5.4.2011 - Az. 9 CS 11.765; vom 13.12.2010 - Az. 9 CE 10.2516).
  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nichtraucherschutz; Rauchverbot; Gaststätte; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
    Das steht auch im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH vom 27.11.2013 - Az. 9 ZB 11.2369; vom 5.4.2011 - Az. 9 CS 11.765; vom 13.12.2010 - Az. 9 CE 10.2516).
  • VG Ansbach, 17.02.2017 - AN 4 S 16.02481

    Pflicht zur Offenhaltung der Zugangstür einer Gaststätte während der …

    Dies entspreche der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte, wonach das Gesundheitsschutzgesetz auch für Rauchervereine gelte (unter Hinweis auf BayVGH v. 23.6.2014 - 20 ZB 14.623).

    Rn. 50 Der Öffentlichkeitsbezug würde aber allenfalls bei einer echten sog. geschlossenen Gesellschaft entfallen und insoweit das Rauchverbot ausnahmsweise gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Nr. 8 GSG außer Kraft setzen (vgl. zur Thematik BayVerfGH, Entscheidung v. 19.2.2015, Vf. 76-VI-14, vorhergehend BayVGH, U.v. 23.6.2014, 20 ZB 14.623, vorhergehend VG Ansbach, U.v. 4.2.2014, AN 4 K 14.00159 - juris).

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

    Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Februar 2014 Az. AN 4 K 14.00159, mit dem eine negative Feststellungsklage zur Geltung des Rauchverbots im Sinn des Art. 3 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 314, BayRS 2126-3-UG) abgewiesen wurde, und den auf den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung hin ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2014 Az. 20 ZB 14.623.
  • OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14

    Untersagung des Gaststättenbetriebs wegen Unzuverlässigkeit; Überlassung der …

    So könne den in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz genannten Erfordernissen für die Anerkennung eines "Raucherclubs" - feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von "Laufkundschaft", kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte - auch in speziell ausgerichteten Gaststätten (Angebot des Rauchens von Wasserpfeifen) oder in Betrieben der getränkegeprägten Kleingastronomie nachgekommen werden.(…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.8.2008 - 1 BvR 3198/07 und 1 BvR 1431/08 -, juris Rdnr. 8) Mithin kommt es für Vereinsräumlichkeiten eines Raucherclubs entscheidend darauf an, ob verlässlich sichergestellt ist, dass Nichtmitglieder keinen Zugang haben, das heißt die Örtlichkeit darf - ebenso wie dies für das Nichteingreifen des Gaststättenbegriffs prägend ist - weder allgemein noch beschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sein.(so auch: BayVerfGH, Entscheidung vom 11.9.2013 - Vf. 100-VI-12 -, juris Rdnrn. 27 ff. m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse vom 23.6.2014 - 20 ZB 14.623 -, juris Rdnrn. 4 ff. …und vom 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369 -, juris Rdnr. 5) Bisher wird der SRC für den Fall, dass er wegen des Betreibens eines Vereinslokals als der vorliegend Verantwortliche anzusehen wäre, diesen Anforderungen mit Blick auf die Regelung, bis zu drei Nichtmitglieder als Gäste mitbringen zu dürfen, jedenfalls nicht gerecht und es bedürfte einer eingehenden rechtlichen Überprüfung, ob ein Verzicht auf diese Satzungvorgabe ausreichen würde, um die durchaus strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
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