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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20572
VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850 (https://dejure.org/2017,20572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850 (https://dejure.org/2017,20572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 20 ZB 15.1850 (https://dejure.org/2017,20572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Alttextilien im Ausland

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung; Sammler von Alttextilien, der nicht Kleinsammler ist; Verwertung im Ausland; Zulassungsantrag; gewerbliche Sammlung; Verwertungsweg; Darlegungsanforderungen; Verfahrensmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Alttextilien im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Aktuelle Rechtsmittelverfahren zu gewerblichen Sammlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 5.15

    Abfall; private Haushaltungen; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Es bestehen nämlich insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30. Juli 2016 (7 C 5.15 - NVwZ 2017, 75) keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Klägerin die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht in der nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG gebotenen Art und Weise dargelegt hat.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats auch für die vorliegende Fallkonstellation (vgl. U.v. 29.1.2015 - 20 B 14.666 - AbfallR 2015, 79; insoweit bestätigt durch BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5.15 - NVwZ 2017, 75 Rn. 18).

    Rn. 21 Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 30. Juni 2016 (7 C 5.15 - NVwZ 2017, 75) die Anforderungen an die Darlegungspflicht des gewerblichen Sammlers nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG konkretisiert.

    Ob die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. Juni 2016 (7 C 5.15 - NVwZ 2017, 75, Rn. 28) zum Umfang der Darlegungsanforderungen für Kleinsammler von Altmetall angestellt hat, auf den Bereich der Sammlung von Altkleidern übertragen werden können, kann hier dahingestellt bleiben, da es sich einerseits bei der Klägerin jedenfalls nicht um eine Kleinsammlerin von Altkleidern handelt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in dem Urteil vom 30. Juni 2016 (7 C 5.15 - NVwZ 2017, 75, Rn. 28 a.E.) angedeutet, dass Überwachungsmaßnahmen gegebenenfalls auf den verschiedenen Stufen der Entsorgungskette vorzunehmen seien.

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 20 CS 16.1416

    Uzulässige Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Ein pauschaler Hinweis auf die allgemeinen Verhältnisse in diesem Marktsegment dürfte somit nicht zur Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ausreichen (vgl. auch die Beschlüsse des Senats v. 30.1.2017 - 20 CS 16.1416 - und vom 2.2.2017 - 20 ZB 16.2267).
  • VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der Verwertungswege

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats auch für die vorliegende Fallkonstellation (vgl. U.v. 29.1.2015 - 20 B 14.666 - AbfallR 2015, 79;… insoweit bestätigt durch BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5.15 - NVwZ 2017, 75 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289

    Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Im Berufungszulassungsverfahren ist jedoch die Besonderheit zu beachten, dass wegen der Besonderheiten des Verfahrens die Stellung eines Antrags für sich genommen nicht ausreicht, um dem unterliegenden Beteiligten die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (BayVGH, B.v. 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl. 2002, 378).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Im Berufungszulassungsverfahren ist jedoch die Besonderheit zu beachten, dass wegen der Besonderheiten des Verfahrens die Stellung eines Antrags für sich genommen nicht ausreicht, um dem unterliegenden Beteiligten die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (BayVGH, B.v. 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl. 2002, 378).
  • VGH Bayern, 02.02.2017 - 20 ZB 16.2267

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen im Zusammenhang mit …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Ein pauschaler Hinweis auf die allgemeinen Verhältnisse in diesem Marktsegment dürfte somit nicht zur Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ausreichen (vgl. auch die Beschlüsse des Senats v. 30.1.2017 - 20 CS 16.1416 - und vom 2.2.2017 - 20 ZB 16.2267).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 17.969

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Von dem Zulassungsverfahren wird der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung der Klage gegen die Ziffern 4 und 4 (Zwangsgeldandrohungen) des Bescheids des Beklagten vom 18. März 2014 abgetrennt und insoweit unter dem Az. 20 ZB 17.969 fortgeführt.
  • VG München, 21.05.2015 - M 17 K 14.1404

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850
    Rn. 10 die Berufung gegen das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. Mai 2015, M 17 K 14.1404, zuzulassen.
  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 17.2431

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche …

    Im Beschluss vom 23. Mai 2017, Az. 20 ZB 15.1850 habe der Senat dieses Verständnis von einem Kleinsammler bestätigt und für unerheblich gehalten, dass die im konkreten Fall betroffene Sammlung mit einer Menge von fünf Tonnen monatlich vergleichsweise klein ausfalle.

    Somit sei wohl streitig, ob mit dem vorgelegten Vertrag eine hinreichende Darlegung nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG bejaht werden könne, die etwa im Beschluss vom 23. Mai 2017, Az. 20 ZB 15.1850 noch verneint worden sei.

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung des Senats die nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 erforderlichen Nachweise nicht als ausreichend erachtet wurden (…vgl. BayVGH, Beschluss v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris Rn. 11, 12;… Beschluss v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1847 - juris Rn. 17) bzw. die Darlegung zu § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG als nicht ausreichend erachtet wurde, weil der Sammler nicht darlegt hatte, ob eine weitere Sortierung im In- oder Ausland erfolge und die Art der Verwertung und die Frage des Umgangs mit nicht verwertbaren Kleidungsstücken im Ausland unklar blieb (…vgl. BayVGH, Beschluss v. 2.2.2017 - 20 ZB 16.2267 - juris Rn. 12; Beschluss v. 23.5.2017 - 20 ZB 15.1850 - juris Rn. 28 ff.) wird daran für den Geltungsbereich der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 nicht festgehalten.

  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 16.2223

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche …

    Im Beschluss vom 23. Mai 2017, Az. 20 ZB 15.1850 habe der Senat dieses Verständnis von einem Kleinsammler bestätigt und für unerheblich gehalten, dass die im konkreten Fall betroffene Sammlung mit einer Menge von fünf Tonnen monatlich vergleichsweise klein ausfalle.

    Somit sei wohl streitig, ob mit dem vorgelegten Vertrag eine hinreichende Darlegung nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG bejaht werden könne, die etwa im Beschluss vom 23. Mai 2017, Az. 20 ZB 15.1850 noch verneint worden sei.

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung des Senats die nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 erforderlichen Nachweise nicht als ausreichend erachtet wurden (…vgl. BayVGH, Beschluss v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris Rn. 11, 12;… Beschluss v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1847 - juris Rn. 17) bzw. die Darlegung zu § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG als nicht ausreichend erachtet wurde, weil der Sammler nicht darlegt hatte, ob eine weitere Sortierung im In- oder Ausland erfolge und die Art der Verwertung und die Frage des Umgangs mit nicht verwertbaren Kleidungsstücken im Ausland unklar blieb (…vgl. BayVGH, Beschluss v. 2.2.2017 - 20 ZB 16.2267 - juris Rn. 12; Beschluss v. 23.5.2017 - 20 ZB 15.1850 - juris Rn. 28 ff.) wird daran für den Geltungsbereich der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 nicht festgehalten.

  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 18.1146

    Gewerbliche Sammlung von Alttextilien - Prognose und Bewertung der Auswirkungen …

    Die von der Klägerin dargestellte Grobsortierung erfolge in der dargestellten Weise nur äußerst großmaschig (mit Verweis auf BayVGH, B.v. 23.5.2017, Az.: 20 ZB 15.1850).

    Die ordnungsgemäße Darlegung erfordert somit nach der Konkretisierung durch die Rechtsprechung (1.) die nachvollziehbare Schilderung eines pauschalen Verwertungsweges sowie (2.) die namentliche Benennung des Entsorgungsunternehmens, an welches die Abfälle geliefert werden sollen und (3.) einen geeigneten Beleg, dass dieses Unternehmen willens und in der Lage ist, die Abfälle der Sammlung für den gesamten Sammlungszeitraum anzunehmen (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5.15 - juris; BayVGH, U.v. 25.6.2018 - 20 B 17.2431 - juris Rn. 21 ff. in teilweiser Abkehr vom B.v. 23.5.2017, Az.: 20 ZB 15.1850 - juris;… B.v. 3.6.2020 - 12 BV 15.777 - juris Rn. 41 ff.;… B.v. 2.7.2020 - 12 B 16.2412 - juris Rn. 39 ff.).

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Rn. 28 a) Zur behaupteten fehlerhaften Beiladung des Beigeladenen zu 1 fehlen bereits Ausführungen dazu, inwieweit die Urteile des Verwaltungsgerichts hierauf beruhen können (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 20 ZB 15.1850 - juris Rn. 18).
  • VG München, 27.07.2017 - M 17 K 17.286

    Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

    Rn. 23 Unabhängig davon, ob vorgenannte Maßstäbe, die sich auf Kleinsammler von Altmetall beziehen, zugunsten der Klägerin herangezogen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 20 ZB 15.1850 - juris Rn. 27), hätte sie diese Anforderung an die Darlegungspflicht nicht erfüllt.

    Dabei kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Firma ..., die angeblich die Abfälle der Klägerin annimmt, ihren Sitz im Ausland hat, so dass keine Überwachungsmöglichkeiten im Inland möglich sind (…vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C-5/15 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 20 ZB 15.1850 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 17.969

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Zulassung der Berufung

    Rn. 1 Das Verfahren betrifft nach der Abtrennung vom Verfahren 20 ZB 15.1850 (vgl. dort Ziff. I) allein den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Mai 2015, soweit die Klage gegen die Zwangsgeldandrohungen im Bescheid vom 18. März 2014 als unzulässig abgewiesen wurde.
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