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| VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 7 K 16.30544
- VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 30.01.2014 - C-285/12
Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
Die (unionsrechtliche) Frage, wann von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG gesprochen werden kann, ist durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Januar 2014 (C-285/12 - NVwZ 2014, 573) geklärt. - VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101
Somalischem Staatsangehörigen eines Minderheiten-Clans aus der Provinz Hiiraan …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vorliegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. auch BayVGH, 20. Senat, U.v. 7.4.2016, 20 B 14.30101, juris, Rn. 19 bis 21). - VGH Bayern, 03.05.2016 - 20 ZB 15.30138
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
Rn. 9 Der klägerseits zum Beleg für die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Fragen angeführte Beschluss des Senats vom 3. Mai 2016 (Az. 20 ZB 15.30138) vermag eine grundsätzliche Bedeutung bereits aus dem Grunde nicht zu begründen, als damit ein Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten gegen ein stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Grunde abgelehnt wurde, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg weder unter einem Verfahrensmangel litt, noch die seitens der Beklagten geltend gemachte Divergenz vorlag.
- VG Augsburg, 06.02.2017 - Au 2 K 16.32857
Zur Gefährdungslage in Somalia
Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vor liegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21). - VG Würzburg, 12.09.2017 - W 4 K 17.30688
Abschiebung nach Somalia mangels Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des …
Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vor liegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21). - VG Würzburg, 06.02.2018 - W 4 K 17.31484
Erfolglose Asylklage eines somalischen Staatsangehörigen
Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vorliegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21).
- VG Augsburg, 10.11.2017 - Au 2 K 17.31072
Insgesamt erfolglose Asylklage eines Flüchtlings aus Somalia
Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vorliegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 juris Rn. 19-21). - VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 ZB 17.31887
Erfolglose Berufungszulassung mangels substantiierter Darlegung des …
Es hat auf dieser Grundlage unter Verweis auf die Entscheidungen des Senats vom 28. Juli 2016 (20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7) und vom 7. April 2016 (…20 B 14.30101 - juris Rn. 19 bis 21) ausgeführt, dass der Konflikt in Somalia eine regional unterschiedliche Intensität habe. - VG München, 26.02.2018 - M 11 K 17.30754
Keine ernsthafte individuelle Bedrohung allein wegen der Anwesenheit in …
Rn. 21 Maßgeblich für die Frage, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt und ob hieraus eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt folgt, ist die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion (…vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 - juris Ls. 1 und Rn. 13; BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19 ff.). - VG München, 22.01.2018 - M 11 K 17.30199
Asyl, Somalia - Keine ernsthafte individuelle Bedrohung in Mogadischu erkennbar
Rn. 25 Maßgeblich für die Frage, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt und ob hieraus eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt folgt, ist die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion (…vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 - juris Ls. 1 und Rn. 13; BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19 ff.). - VG Würzburg, 12.01.2018 - W 4 K 17.31187
Kein ernsthafter Schaden bei der Rückkehr nach Somalia im Rahmen eines …
Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vor liegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21).
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