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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28357
VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137 (https://dejure.org/2016,28357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137 (https://dejure.org/2016,28357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 20 ZB 16.30137 (https://dejure.org/2016,28357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
    Die (unionsrechtliche) Frage, wann von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG gesprochen werden kann, ist durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Januar 2014 (C-285/12 - NVwZ 2014, 573) geklärt.
  • VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30101

    Somalischem Staatsangehörigen eines Minderheiten-Clans aus der Provinz Hiiraan …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
    Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vorliegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. auch BayVGH, 20. Senat, U.v. 7.4.2016, 20 B 14.30101, juris, Rn. 19 bis 21).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 20 ZB 15.30138

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 20 ZB 16.30137
    Rn. 9 Der klägerseits zum Beleg für die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Fragen angeführte Beschluss des Senats vom 3. Mai 2016 (Az. 20 ZB 15.30138) vermag eine grundsätzliche Bedeutung bereits aus dem Grunde nicht zu begründen, als damit ein Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten gegen ein stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Grunde abgelehnt wurde, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg weder unter einem Verfahrensmangel litt, noch die seitens der Beklagten geltend gemachte Divergenz vorlag.
  • VG Augsburg, 06.02.2017 - Au 2 K 16.32857

    Zur Gefährdungslage in Somalia

    Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vor liegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21).
  • VG Würzburg, 12.09.2017 - W 4 K 17.30688

    Abschiebung nach Somalia mangels Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des …

    Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vor liegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21).
  • VG Würzburg, 06.02.2018 - W 4 K 17.31484

    Erfolglose Asylklage eines somalischen Staatsangehörigen

    Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vorliegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21).
  • VG Augsburg, 10.11.2017 - Au 2 K 17.31072

    Insgesamt erfolglose Asylklage eines Flüchtlings aus Somalia

    Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vorliegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 juris Rn. 19-21).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 ZB 17.31887

    Erfolglose Berufungszulassung mangels substantiierter Darlegung des …

    Es hat auf dieser Grundlage unter Verweis auf die Entscheidungen des Senats vom 28. Juli 2016 (20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7) und vom 7. April 2016 (…20 B 14.30101 - juris Rn. 19 bis 21) ausgeführt, dass der Konflikt in Somalia eine regional unterschiedliche Intensität habe.
  • VG München, 26.02.2018 - M 11 K 17.30754

    Keine ernsthafte individuelle Bedrohung allein wegen der Anwesenheit in …

    Rn. 21 Maßgeblich für die Frage, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt und ob hieraus eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt folgt, ist die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion (…vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 - juris Ls. 1 und Rn. 13; BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG München, 22.01.2018 - M 11 K 17.30199

    Asyl, Somalia - Keine ernsthafte individuelle Bedrohung in Mogadischu erkennbar

    Rn. 25 Maßgeblich für die Frage, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt und ob hieraus eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt folgt, ist die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion (…vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 - juris Ls. 1 und Rn. 13; BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG Würzburg, 12.01.2018 - W 4 K 17.31187

    Kein ernsthafter Schaden bei der Rückkehr nach Somalia im Rahmen eines …

    Dementsprechend ist für die Frage, ob ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt vor liegt, maßgeblich auf die Heimatregion des jeweiligen Klägers als regelmäßige Rückkehrregion abzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 20 ZB 16.30137 - juris Rn. 7;… U.v. 7.4.2016 - 20 B 14.30101 - juris Rn. 19-21).
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