Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.1998 - 20 ZB 98.121 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB; Art. 72 Abs. 1 BayBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 2; BayBO Art. 72 Abs. 1
Papierfundstellen
- BauR 1998, 769
Wird zitiert von ... (17)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03
Rechtswidrige Rückbauverfügung
dazu BayVGH, Beschluss vom 18.2.1998 - 20 ZB 98.121 -, BRS 60 Nr. 143; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2005, § 75 Rdnr. 64.zur aktiven Duldung auch OVG Berlin, Urteil vom 14.5.1982 - 2 B 57.79 -, BRS 39 Nr. 207, und zur Baugenehmigung für einen unselbstständigen Teil eines ansonsten nicht genehmigten Gebäudes BayVGH, Beschluss vom 18.2.1998 - 20 ZB 98.121 -, BRS 60 Nr. 143.
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage …
Es ist davon auszugehen, dass das Landratsamt bei Erteilung der Baugenehmigung vom 10. Juni 1954 für Um- und Anbauarbeiten am Wochenendhaus - nochmals oder erstmals - den gesamten Baubestand planungsrechtlich überprüft und akzeptiert hat, so dass sich die Genehmigung auf den gesamten Bestand erstreckt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.1998 - 20 ZB 98.121 - BayVBl 1998, 440). - VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das im Widerspruch zu materiellem …
Es ist davon auszugehen, dass das Landratsamt bei Erteilung dieser Baugenehmigung im Jahr 1954 - nochmals oder erstmals - den gesamten Baubestand planungsrechtlich überprüft und akzeptiert hat, so dass sich die Genehmigung auf den gesamten Bestand erstreckt (BayVGH, B.v. 18.2.1998 - 20 ZB 98.121 - BayVBl 98, 440).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08
Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der …
Maßgebend ist das Vorhaben insgesamt (vgl. VGH München, B. v. 18.02.1998 - 20 ZB 98.121 - BRS 60 Nr. 143; OVG Münster, B. v. 22.08.2005 - 10 A 4694/03 - BauR 2006, 90 = BRS 69 Nr. 189). - VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das vor dem Inkrafttreten des …
Es ist davon auszugehen, dass das Landratsamt bei Erteilung dieser Baugenehmigung im Jahr 1954 - nochmals oder erstmals - den gesamten Baubestand planungsrechtlich überprüft und akzeptiert hat, so dass sich die Genehmigung auf den gesamten Bestand erstreckt (BayVGH, B.v. 18.2.1998 - 20 ZB 98.121 - BayVBl 98, 440). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 10 A 1166/04
Umgebungsprägung bei eingestellter Nutzung
Rn. 58 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 20 ZB 98.121 -, BRS 60 Nr. 143. - VG Minden, 29.04.2024 - 1 K 1595/19
Baugenehmigung, Unwirksamkeit der Baugenehmigung, Erlöschen der …
Rn. 134 Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 7 B 1546/19 -, juris Rn. 6 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 20 ZB 98.121 -, juris Rn. 6; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 10 K 10512/17 -, juris Rn. 254 ff.; Hüwelmeier, in: Spannowsky/Saurenhaus, BauO NRW, § 74 Rn. 42 (Stand: April 2024).Rn. 136 Vgl. zu diesem Ansatz: Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1998 - 20 ZB 98.121 -, juris Rn. 6, und vom 29. Oktober 2020 - 1 CS 20.1979 -, juris Rn. 13.
- VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 7438/18
Nutzungsänderung; Feststellungswirkung der Änderungsgenehmigung
Das Hauptgebäude wurde nicht allein dadurch zum Gegenstand des Verfahrens, dass es - gleichsam nachrichtlich - in die Bauvorlagen übernommen worden war (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.02.1998 - 20 ZB 98.121 - juris).Wird ein unselbstständiger Teil eines insgesamt so nicht genehmigten Wohngebäudes genehmigt, ist daher davon auszugehen, dass die Baubehörde den gesamten Baubestand planungsrechtlich geprüft und gutgeheißen hat und dass sich die Feststellungswirkung der Genehmigung insoweit auf den Gesamtbestand erstreckt (BayVGH, Beschl. v. 18.02.1998 - 20 ZB 98.121 - juris).
Da die Änderungsbaugenehmigungen einschränkungslos erteilt wurden, muss folglich angenommen werden, dass die Baubehörde planungsrechtlich die Nutzung des gesamten Baubestands geprüft und baurechtlich gutgeheißen hat (ähnlich: BayVGH, Beschl. v. 18.02.1998 - 20 ZB 98.121 - juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 3 L 12/08
Bauaufsichtliche Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses, eines Anbaus und …
Es ist nicht zulässig, ein einheitliches Vorhaben in mehrere Baugeschehen aufzuteilen, diese jeweils nach ihrer Genehmigungsfreiheit oder Genehmigungspflicht zu beurteilen, um einzelne Abschnitte des Baugeschehens als genehmigungsfrei zu beurteilen (vgl. auch VGH München, B. v. 18.02.1998 - 20 ZB 98.121 -, BRS 60 Nr. 143; OVG Münster, B. v. 22.08.2005 - 10 A 4694/03 -, BauR 2006, 90 = BRS 69 Nr. 189). - VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2179/17
Baugenehmigung; Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich; Bestandsschutz
Allerdings sprächen hier nach der obergerichtlichen Rechtsprechung trotz ihrer grundsätzlichen Beweislast ausnahmsweise "die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins für einen legalisierten Baubestand." (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2005 - 10 A 1166/04 -, juris) Da bei einer Erweiterung im Außenbereich nicht nur die formelle, sondern auch die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Bestandes zu prüfen sei, müsse bei einer erteilten Erweiterungsgenehmigung im Wege der Auslegung angenommen werden, dass die Baubehörde nochmals oder erstmals den gesamten Baubestand planungsrechtlich geprüft und gutgeheißen habe und sich ihre Genehmigung daher auf den gesamten Bestand erstrecke.(Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.02.1991 - 20 ZB 98.121 -, juris, Rz. 7) Selbst im Falle einer bloßen Duldung eines illegalen (dort: Zimmerei-)Betriebs könne eine Baugenehmigung zugleich auch eine positive Entscheidung über dessen Vereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht enthalten.(BVerwG…, vom 16.05.1991 - 4 C 4/89 -, juris, Rz. 21) Nach dieser Rechtsprechung sei gerade durch das Rechtsinstitut des Bestandsschutzes die von ihr beabsichtigte Fortführung der legalen Nutzung ihres Grundstücks gedeckt, zumal sie keinen Übergang auf eine andere Nutzung beabsichtige, die bodenrechtlich relevant sein und deshalb die Genehmigungsfrage neu aufwerfen könne.Zu prüfen gewesen sei deshalb nicht nur die formelle, sondern auch die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Bestandes; nach der obergerichtlichen Rechtsprechung müsse folglich im Wege der Auslegung angenommen werden, dass das Landratsamt bei der seinerzeitigen Erweiterungsgenehmigung nochmals oder erstmals den gesamten Baubestand planungsrechtlich geprüft und gutgeheißen habe und dass sich seine Genehmigung daher auf den gesamten Bestand erstrecke.(Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.02.1998 - 20 ZB 98.121 -, juris, Rz. 7) Mit der Garage könne nicht bloß ein unselbstständiger Teil eines insgesamt nicht genehmigten Gebäudes genehmigt worden sein, sondern zuvor sei zwingend die frühere Genehmigungslage im Sinne eines Bestandsschutzes umfassend überprüft worden.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2009 - 3 L 124/08
Baugenehmigungspflichtige Instandsetzung
- VGH Bayern, 29.10.2020 - 1 CS 20.1979
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1999 - 10 A 6491/96
Klage gegen aufgrund des Betriebs eines gemeindlichen Bolzplatzes in …
- VGH Bayern, 20.12.2010 - 1 B 10.2057
Durch Umbau einer Boots- und Badehütte in den ersten Jahren nach dem zweiten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 1058/02
Zwischenzeitliche Gaststättenerweiterung ohne Einholung einer Baugenehmigung; …
- VGH Bayern, 26.04.2012 - 2 ZB 10.3147
Rücksichtnahme; Verschattung; Einfügen; Stellplätze
- VG Köln, 13.11.2012 - 2 L 1309/12
Anspruch auf Gebrauchsabnahme eines Fliegenden Baus
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