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| VGH Bayern, 21.01.1999 - 20 ZB 99.129 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 16.11.1998 - RO 13 K 97.1736
- VGH Bayern, 21.01.1999 - 20 ZB 99.129
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86
Vorkehrungen bei stillgelegter Abfallbeseitigungsanlage
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.1999 - 20 ZB 99.129
Betreiber ist regelmäßig auch derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Anlage geführt wird (vgl. VGH Mannheim vom 15.12.1987, NVwZ 1988, 562 zum gleichlautenden früheren § 10 Abs. 2 AbfG).
- VGH Bayern, 09.12.2002 - 20 CS 02.2519
Sanierungsverantwortung bei einer stillgelegten Deponie
Inhaber oder - was dasselbe ist (BVerwG v. 25.1.2000 Buchholz 451.221 Nr. 2 zu § 36 KrW-/AbfG) - Betreiber einer Deponie ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über die Anlage inne hat bzw. inne hatte und die Betriebsführung wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat (BayVGH v. 6.6.1997 NVwZ 1998, 1195; v. 21.1.1999 Az. 20 ZB 99.129; v. 1.9.1989 Az. 20 CS 89.2441;… siehe hierzu auch Thür.OVG a.a.O., S. 178). - VGH Bayern, 02.02.2001 - 20 ZB 00.3551
Zur Haftung kreisangehöriger Gemeinden für die Sanierung von Deponien
Betreiber ist regelmäßig auch derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Anlage geführt wird (BayVGH vom 10.12.1996, NVwZ 1997, 1023, vom 21.1.1999, Az. 20 ZB 99.129, VGH Mannheim vom 15.12.1987, NVwZ 1988, 562 zum gleichlautenden früheren § 10 Abs. 2 AbfG). - VG Bayreuth, 19.12.2002 - B 2 S 02.1012
Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bodenschutz- bzw. des Abfallrechts bei der …
- VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 2678/03
Kreis Lippe ist für Abfalldeponie in Kalletal verantwortlich
Rn. 63 VGH München, Beschluss vom 2.2.2001 - 20 ZB 00.3551 -, NVwZ 2001, 576, und Beschluss vom 21.1.1999 - 20 ZB 99.129 - Jarass/Ruchay/Weidemann, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Kommentar, Loseblattsammlung; Stand: Februar 2004, § 36 Rdnr. 27; Kunig/Paetow/Versteyl, a.a.O., § 36 Rdnr. 8. - VG Bayreuth, 16.09.2002 - B 2 S 02.627
Zur Abgrenzung zwischen dem BBodSchG und dem KrW-/AbfG bei der Erkundung von …
Inhaber bzw. Betreiber einer Deponie ist diejenige Person, die die Verfügungsgewalt über die Anlage innehat bzw. innehatte und die Betriebsführung wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat (BayVGH vom 2. Februar 2001 , a.a.O., BayVGH vom 21. Januar 1999 - 20 ZB 99.129 ).
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