Rechtsprechung
| AG Köln, 20.10.1998 - 201 C 134/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21
Umlegung von Bewachungskosten ohne Höhenbegrenzung
Rn. 26 3.2 Die gegenteilige Auffassung, Bewachungskosten würden vielmehr als Verwaltungskosten, d. h. als "die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung" gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nicht zu den Betriebskosten gehören, (so AG Köln, Urteil vom 20.10.1988 - 201 C 134/98 - WM 2002, 337;… Schmid/Harz, Mietrecht, 6. Auflage, 2020, § 2 BetrKV Rn. 424;… Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 17. Auflage, 2021, Rn. 5610; das Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.07.1991 - 10 U 1/91 - wird zu Unrecht für diese Ansicht angeführt), überzeugt nicht.
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