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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12202
BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22 (https://dejure.org/2022,12202)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22 (https://dejure.org/2022,12202)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 201 ObOWi 475/22 (https://dejure.org/2022,12202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 250, § 261, § 353 Abs. 2
    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 1
    Gerichtliche Hinweispflicht bei Einbeziehung von Wissen außerhalb der Hauptverhandlung; Offenkundigkeit gerichtskundiger Tatsachen; Keine Gerichtskundigkeit von Erkenntnissen des Gerichts aus anderen Verfahren; Bei Zweifel an Messverfahren verfahrensspezifischer Fokus ...

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 396
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen des erkennenden Richters aus einer früheren Hauptverhandlung über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren oder inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind (hier: Äußerungen eines technischen Sachverständigen zur Plausibilität des Messwertes in einem Parallelverfahren), dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (Anschl. u.a. an BGH, Urt. v. 09.12.1999 - 5 StR 312/99 = BGHSt 45, 354 = BeckRS 1999, 30086285).

    Unbeschadet der Möglichkeit eines Vorhalts darf der erkennende Richter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, als solches grundsätzlich nicht ohne förmliche Beweiserhebung zum Nachteil des Betroffenen verwerten, so etwa auch Äußerungen eines Sachverständigen in einem anderen Verfahren (vgl. BGHSt 19, 193, 195; 45, 354, 357; BGH NStZ 2013, 357;… LR/Sander a.a.O. Rn 19).

    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen daher nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGH NStZ 2016, 123; BGHSt 45, 354, 358f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).

    Denn Beweisergebnisse, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen eines Richters beruhen und die für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen selbst dann nicht als gerichtsbekannt behandelt werden, wenn sie 'nur' mittelbar beweiserhebliche Indiztatsachen betreffen (BGHSt 45, 354, 358 f.).

  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Will der Tatrichter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, zum Gegenstand seiner Entscheidungsfindung machen, so muss er die Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung darauf hinweisen, dass sie der Entscheidung als gerichtskundig zugrunde gelegt werden könnten (Anschl. u.a. an BGH, Beschluss vom 24.09.2015 - 2 StR 126/15 = BeckRS 2015, 18825).

    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen daher nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGH NStZ 2016, 123; BGHSt 45, 354, 358f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).

  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen daher nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGH NStZ 2016, 123; BGHSt 45, 354, 358f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Rn. 10 b) Wenn sich ein Tatrichter auf sachverständige Angaben stützt und ihnen Beweisbedeutung beimisst, muss er auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f.; BGH NStZ 1991, 596; BGH NStZ 1998, 83).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Gerichtskundig sind solche Tatsachen, die ein Richter in seiner amtlichen Eigenschaft, wenn auch nicht notwendig auf Grund eigener Amtshandlung, zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (BGHSt 6, 292).
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Verfahrenshindernis)

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen daher nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGH NStZ 2016, 123; BGHSt 45, 354, 358f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung - …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Unbeschadet der Möglichkeit eines Vorhalts darf der erkennende Richter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, als solches grundsätzlich nicht ohne förmliche Beweiserhebung zum Nachteil des Betroffenen verwerten, so etwa auch Äußerungen eines Sachverständigen in einem anderen Verfahren (vgl. BGHSt 19, 193, 195; 45, 354, 357; BGH NStZ 2013, 357;… LR/Sander a.a.O. Rn 19).
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 StR 378/13 = NStZ-RR 2013, 387, 388; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20 = DAR 2021, 159 = VerkMitt 2021, Nr. 3 = BeckRS 2020, 35555).
  • BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12

    Beweiswürdigung (Beweisaufnahme außerhalb der Hauptverhandlung; Inbegriffsrüge; …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Unbeschadet der Möglichkeit eines Vorhalts darf der erkennende Richter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, als solches grundsätzlich nicht ohne förmliche Beweiserhebung zum Nachteil des Betroffenen verwerten, so etwa auch Äußerungen eines Sachverständigen in einem anderen Verfahren (vgl. BGHSt 19, 193, 195; 45, 354, 357; BGH NStZ 2013, 357;… LR/Sander a.a.O. Rn 19).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
    Rn. 10 b) Wenn sich ein Tatrichter auf sachverständige Angaben stützt und ihnen Beweisbedeutung beimisst, muss er auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f.; BGH NStZ 1991, 596; BGH NStZ 1998, 83).
  • BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20

    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß …

  • OLG Jena, 12.09.2006 - 1 Ss 211/06
  • VG Köln, 16.08.2023 - 18 L 1042/23
    Rn. 16 Vgl. zuletzt etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2022 - 201 ObOWi 475/22 - juris Rn. 12. S. auch BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2023 - 3 C 14.21 - juris Rn. 23 m.w.N.
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