Rechtsprechung
| EGMR, 30.03.2010 - 20112/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
BERNARD ET AUTRES c. FRANCE
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
[FRE]
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 18.07.2024 - 1 K 437.21
Erwähnung der "junge Welt" in Verfassungsschutzberichten rechtens
Die Festsetzung einer starren Höchst- oder Regelfrist, bei deren Überschreitung die jeweilige prozessuale Befugnis oder das materielle Recht verwirkt ist und die den Kenntnisstand des Berechtigten hinsichtlich der ihm zustehenden Rechte unberücksichtigt lässt, ist nicht möglich (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 / 2 BvR 20112/07, juris Rn. 31).Entgegen der Auffassung der Beklagten ist daher nicht anzunehmen, dass das Klagerecht grundsätzlich ein Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Verfassungsschutzbericht verwirkt wird, weil dies eine solche unzulässige starre Höchst- bzw. Regelfrist darstellen würde (vgl. aber entsprechend: VG Düsseldorf…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 20 K 13111/17, juris Rn. 62 ff.; dagegen aber nunmehr selbst: VG Düsseldorf…, Urteil vom 18. Mai 2022 - 20 K 4760/20, juris Rn. 33). - EGMR, 27.11.2018 - 27058/15
BERNEZAT-TILLET c. FRANCE
Dans ces conditions, elle considère que l'ordonnance du 10 juin 2013 a été exécutée le 3 juillet 2015 (voir, mutatis mutandis, Bernard et autres c. France (déc.), no 20112/07, 30 mars 2010).
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