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   BayObLG, 27.07.2020 - 203 StRR 210/20   

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https://dejure.org/2020,31375
BayObLG, 27.07.2020 - 203 StRR 210/20 (https://dejure.org/2020,31375)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2020 - 203 StRR 210/20 (https://dejure.org/2020,31375)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 203 StRR 210/20 (https://dejure.org/2020,31375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Häufige Vorbestrafung - Hohe Anforderungen an die Begründungstiefe der Prognoseentscheidung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1
    Bei einem schon vielfach vorbestraften Täter, der die Tat während zweier laufender Bewährungen begangen hat, bestehen besonders hohe Anforderungen an die Begründungstiefe der Prognoseentscheidung. Trotz der zunächst gegebenen Bewertungsprärogative des Tatrichters, der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1
    Hohe Anforderungen an Begründung der gerichtlichen Prognoseentscheidung bei zwei Verstößen in der Bewährungszeit Verpflichtende Bewertungsprärogative des Tatrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Noch einmal Bewährung beim vielfachen Bewährungsversager

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Begründungstiefe der Prognoseentscheidung bei mehrfachem Bewährungsversagen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2020 - 203 StRR 210/20
    Die Vorverurteilungen sind nicht nur zu benennen, sondern es sind die diesen Urteilen zugrundeliegenden Sachverhalte so mitzuteilen, dass das Revisionsgericht sie seiner Bewertung zugrunde legen kann (BayObLG Urt. v. 8.11.2019, Az. 207 StRR 1863/19; OLG Köln Beschluss v. 24.5.2016 Az. 1 RVs 83/16 - juris).
  • BayObLG, 06.06.2019 - 203 StRR 799/19

    Ausnahmecharakter von mehrfachen Strafaussetzungen zur Bewährung

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2020 - 203 StRR 210/20
    Denn bereits die zweite Bewährung hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats absoluten Ausnahmecharakter (Senatsbeschluss vom 6.6.2019, Az. 203 StRR 799/19).
  • KG, 26.02.2020 - 3 Ss 11/20

    Bewährung trotz Vorverurteilungen

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2020 - 203 StRR 210/20
    Weiter hat das Tatgericht sich mit der - nachträglich betrachtet - falschen Sozialprognose der Vorverurteilungen auseinanderzusetzen und die gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Angeklagten substantiell mitzuteilen, um sodann in einer plausiblen Begründung darzulegen, auf welche konkret zu benennende geänderte Umstände sich die Erwartung künftig straffreien Lebens stützt (vgl. KG, Urt. v. 26.02.2020 - 3 Ss 11/20 - juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2024 - 12 Qs 80/23

    Ansatz der Mittelgebühr nach Nr. 4124 RVG VV für den Verteidiger trotz Rücknahme

    Es hat absoluten Ausnahmecharakter, in laufender Bewährung eine weitere Bewährungschance einzuräumen (BayObLG, Urteil vom 27.07.2020 - 203 StRR 210/20, juris Rn. 6).
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