Rechtsprechung
| BayObLG, 15.04.2019 - 203 StObWs 227/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde von gegen Hauptsache teilweise vorwegnehmende Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 28.12.2018 - SR StVK 813/18
- BayObLG, 15.04.2019 - 203 StObWs 227/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 109
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- EGMR, 01.09.2016 - 62303/13
Kein Methadon in Haft ist Menschenrechtsverstoß
Auszug aus BayObLG, 15.04.2019 - 203 StObWs 227/19
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 1.9.2016, Az. 62303/13, zitiert nach juris, Rn. 31), der insoweit auf eine vom Bundesministerium für Gesundheit bei der Technischen Universität Dresden in Auftrag gegebene und 2011 veröffentlichte Studie mit dem Titel "Langfristige Substitution Opiatabhängiger: Prädiktoren, Moderatoren und Outcome" Bezug nahm.Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Urteil vom 1.9.2016, Az. 62303/13, zitiert nach juris, Rn. 61) sieht für den Neubeginn einer Therapie keinen Vorrang der Substitutionsbehandlung und verweist auf den staatlichen Ermessensanspruch bei der Wahl zwischen einer abstinenzorientierten Drogentherapie und einer Substitutionsbehandlung.
- BayObLG, 29.01.2024 - 203 StObWs 551/23
Anforderungen an die Wahrung des rechtlichen Gehörs und Voraussetzungen einer …
Bei Anträgen auf Eilrechtsschutz und auf Entscheidung in der Hauptsache handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände in unterschiedlichen Verfahrensarten (zutreffend KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 2 Ws 673/07 Vollz -, juris; zu den Unterschieden auch Senat, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 -, juris Rn. 25).Der Behandlungsanspruch umfasst das medizinisch gebotene und allgemein übliche Maß an Aufwendungen, entsprechend dem, was einem Patienten in Freiheit zusteht (Senat, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 -, juris Rn. 33).
Die Strafvollstreckungskammer prüft bei ärztlichen Anordnungen, ob der Arzt sein Ermessen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG i.V.m. Art. 60 BayStVollzG rechtmäßig ausgeübt hat (allg. Meinung; vgl. Senat…, Beschluss vom 30. November 2021 - 203 StObWs 501/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 -, juris Rn. 33;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11 -, BVerfGK 20, 84-92, juris Rn. 19 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. November 2017 BeckRS 2017, 141995 Rn. 11 zur Substitution;… Arloth/Krä a.a.O. § 56 Rn. 10;… Nestler in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, a.a.O. 6. Kapitel Grundversorgung und Gesundheitsfürsorge D I Rn. 26).
Jeder Einzelfall erfordert eine individuelle Abwägung dahingehend, welche Therapie für den konkreten Patienten und zum jeweiligen Zeitpunkt am besten geeignet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 -, juris Rn. 47;… Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtmG, BtMVV § 5 Rn. 199;… Patzak a.a.O. Rn. 501a).
Rn. 37 ff. Soll eine bei der Inhaftierung bereits laufende Substitutionsbehandlung beendet werden, hat die Justizvollzugsanstalt zu berücksichtigen, dass Behandlungsabbrüche in der Regel mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial für die Gesundheit des Patienten verbunden sind (vgl. Nr. 4.2 der Richtlinien; vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 -, juris Rn. 30 ff.;… Weber a.a.O. Rn. 200).
- BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23
Erfolgreicher Eilantrag eines Strafgefangenen auf Gewährung einer …
Rn. 38 Ob in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Strafvollstreckungskammer den Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes verlassen und tatsächlich in der Hauptsache entschieden hat, die Rechtsbeschwerde statthaft (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 2 Ws 223/92 -, NStZ 1993, S. 557 ; KG, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 2 Ws 260/18 Vollz -, juris, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 -, juris, Rn. 24; Arloth, in: Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. 2021, § 114 Rn. 5; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2020, 12. - BerG Heilberufe Berlin, 04.06.2021 - 90 K 4.19 Auch in der Rechtsprechung wird betont, dass in jedem Einzelfall eine Abwägung stattzufinden habe, welche Therapie für welchen Patienten und zu welchem Zeitpunkt am geeignetsten ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19, BeckRS 2019, 8484 Rn. 45, 46, beck-online).
- KG, 07.06.2022 - 5 Ws 62/22
Anfechtbarkeit von Eilentscheidungen im Strafvollzug
Im Übrigen ist der Sonderfall, dass die im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erlassene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer im Einzelfall ausnahmsweise dann (mit der Rechtsbeschwerde) anfechtbar sein kann, wenn mit ihr die Entscheidung in der Hauptsache tatsächlich vorweggenommen worden ist (vgl. dazu z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 -, juris Rdnr. 24 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 13. September 1988 - 1 Vollz [Ws] 236/88 -, juris Rdnr. 2; KG…, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 2 Ws 260/18 Vollz -, juris Rdnr. 14 f.; jeweils m.w. Nachw.), hier nicht gegeben. - BayObLG, 05.06.2024 - 203 StObWs 222/24
In der Regel keine Anfechtung einer abgelehnten einstweiligen Anordnung der …
Soweit Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2019 - 203 StObWs 227/19 BeckRS 2019, 8484;… KG Beschluss vom 10. Januar 2019 - 2 Ws 260/18 Vollz, BeckRS 2019, 1790 Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 2 Ws 223/93 -, juris;… BeckOK Strafvollzugsrecht, Bund, Arloth 23. Ed. § 114 Rn. 10;… Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 114 StVollzG Rdn. 5 m.w.N.), betrifft dies lediglich Fälle, in denen durch die Aussetzung des Vollzuges oder die einstweilige Anordnung eine endgültige Regelung getroffen, die Hauptsache also vorweggenommen wird.
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