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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,45484
BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25 (https://dejure.org/2025,45484)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25 (https://dejure.org/2025,45484)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 2025 - 203 StObWs 447/25 (https://dejure.org/2025,45484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; StVollzG § 118 Abs. 2
    Wiedereinsetzung, Rechtsbeschwerde, rechtliches Gehör, Verfahrensrüge, Beweiswürdigung, Aufklärungsrüge, Feststellungsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 16.10.2024 - 2 BvR 1134/24

    Verlegung eines Strafgefangenen aus einer sozialtherapeutischen Anstalt …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Zu einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung führt ein Gehörsverstoss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließlich nur, wenn diese auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Oktober 2024 - 2 BvR 1134/24 -, juris Rn. 23 m.w.N.; stRspr).

    Rn. 5 Im Rechtsbeschwerdeverfahren gehört zu einer ordnungsgemäßen Erhebung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs neben der genauen Darstellung der Tatsache oder des Beweisergebnisses, zu der die Strafvollstreckungskammer kein rechtliches Gehör gewährt haben soll, grundsätzlich auch die Darlegung, ob und inwieweit dieses entscheidungserheblich war (Senat…, Beschluss vom 1. März 2024 - 203 StObWs 521/23 -, juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. Juni 2025 - III-1 Vollz 57/25 -, juris Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 18;… Spaniol, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl. 2022, § 118 Rn. 9; vgl. auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Oktober 2024 - 2 BvR 1134/24 -, juris Rn. 30, 31).

  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Diese Angaben müssen so genau und vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten und sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6).

    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, derer sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Rn. 4 Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 21, 191 ; 42, 364 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Ein vom Bundesverfassungsgericht festzustellender Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Rn. 4 Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 21, 191 ; 42, 364 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Ein vom Bundesverfassungsgericht festzustellender Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Ein vom Bundesverfassungsgericht festzustellender Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Rn. 4 Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 21, 191 ; 42, 364 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Ein vom Bundesverfassungsgericht festzustellender Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25
    Rn. 4 Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 21, 191 ; 42, 364 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …

  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

  • BayObLG, 16.01.2025 - 204 StObWs 480/24

    Reichweite der Aufklärungspflicht des Gerichts bei einem Antrag eines …

  • OLG Hamm, 25.06.2025 - 1 Vollz 57/25

    Arbeitstherapie oder Verrichtung von Arbeit

  • BayObLG, 21.05.2024 - 203 StObWs 138/24

    Sachaufklärungspflicht im Strafvollzugsverfahren

  • BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23

    Unbefugtes Offenbaren von Gesundheitsdaten im Strafvollzug

  • KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20

    Rückverlegung in andere Teilanstalt

  • BayObLG, 25.06.2026 - 203 StObWs 374/26

    Fristversäumnis, Disziplinarmaßnahme, Rechtliches Gehör, Verfahrensrüge, …

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren gehört zu einer ordnungsgemäßen Erhebung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs neben der genauen Darstellung der Tatsache oder des Beweisergebnisses, zu der die Strafvollstreckungskammer kein rechtliches Gehör gewährt haben soll, grundsätzlich auch die Darlegung, ob und inwieweit dieses entscheidungserheblich war (Senat, Beschluss vom 27. November 2025 - 203 StObWs 447/25 -, juris Rn. 4, 5).
  • BayObLG, 16.06.2026 - 203 StObWs 358/26

    Strafvollzug, Telefonkontakt mit Verteidiger, Rechtliches Gehör, …

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert nach gefestigter Rechtsprechung neben der Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht des rügenden Betroffenen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, einen substanziierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Darlegung, warum nicht auszuschließen sei, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre; zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Gehörsverstoßes gehört somit auch die Angabe, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen sei, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (…vgl. Senat a.a.O. Rn. 12; Senat, Beschluss vom 27. November 2025 - 203 StObWs 447/25 -, juris Rn. 5; Senat…, Beschluss vom 1. März 2024 - 203 StObWs 521/23 -, juris Rn. 8;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Oktober 2024 - 2 BvR 1134/24 -, juris Rn. 23, Rn. 30 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. Juni 2025 - III-1 Vollz 57/25 -, juris Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 1. Oktober 2024 - 2 Ws 161/24 -, juris Rn. 20;… Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl. 2022, Teil IV § 118 Rn. 9).
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