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Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,48882
VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000 (https://dejure.org/2000,48882)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000 (https://dejure.org/2000,48882)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2000 - 203-VgK-10/2000 (https://dejure.org/2000,48882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 29.09.1999 - 17 W (Verg) 1/99

    Hinzuziehung eines Versicherungsmaklers bei der Ausschreibung von …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/00
    Die Antragstellerin beruft sich auf die Rechtsprechung des OLG Rostock (Beschluss v. 01.09.1999, VersR 99, 1511 ff.), wonach diese Vorschrift nicht nur auf Sachverständige, sondern auch auf sonstige Dritte wie auch Makler anzuwenden sei.

    a) Die Klausel verstößt gegen § 6 Nr. 3 Satz 1 VOL/A. Diese Vorschrift ist nach Auffassung der Vergabekammer entgegen ihrem Wortlaut nicht nur allein auf Sachverständige, sondern unter Berücksichtigung ihrer Zielrichtung analog auch auf jeden anderen am Vergabeverfahren beteiligten Dritten und damit auch auf einen Versicherungsmakler anzuwenden (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 27.09.1999, VersR 99, S. 1511 ff.).

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/00
    Daraus folgt eine umfassende Tätigkeits- und Verhaltenspflicht des Maklers gegenüber dem Versicherungsnehmer (vgl. BGH, Urteil v. 22.05.1985, VersR 1985, S. 930 ff.).
  • LG Köln, 22.04.1998 - 23 O 11/97

    "Auge-und-Ohr"-Rechtsprechung ist auf Makler nicht anwendbar

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/00
    Der Versicherungsmakler steht nicht etwa wie ein Versicherungsagent im Lager des Versicherers (vgl. LG Köln, VersR 1999, S. 573 ff.).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/00
    Zwar teilt die Vergabekammer die Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss v. 03.08.1999 - 6 Verg 1/99 - NVwZ 1999 S. 1242 ff.) nicht, dass der Neutralitätsgrundsatz sich auch im Vergaberecht aus § 20 VwVfG ableitet.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/00
    Es ist nicht erforderlich, dass die Antragstellerin auch schlüssig darlegt, dass sie bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Az.: Verg. 1/99, S. 24).
  • VK Niedersachsen, 24.07.2000 - 203-VgK-8/00

    Erfordernis der durchgehenden eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/00
    Vielmehr ergibt sich der Neutralitätsgrundsatz im Vergaberecht unmittelbar aus § 97 Abs. 2 GWB als Folge des im europäischen Vergaberecht verankerten Diskriminierungsverbotes (vgl. Vergabekammer Lüneburg, Beschluss v. 24.07.2000, 203-VgK-8/2000).
  • VK Niedersachsen, 27.09.2000 - VgK-10/00

    Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.09.2000 - 203-VgK-10/00
    203-VgK-10/2000.
  • VK Niedersachsen, 08.01.2001 - 203-VgK-17/00

    Antragsbefugnis wegen drohenden Schadens durch die Verpflichtung zu …

    Dieser Beschluss erging in einem ebenfalls von der Antragstellerin beantragten Nachprüfungsverfahren - Az. 203-VgK-10/2000.

    Im Gegensatz zum ersten Verfahren, das Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens 203-VgK-10/2000 gewesen ist, sei die Maklerfirma weder mit der Durchführung der jetzigen Ausschreibung beauftragt noch unmittelbar oder mittelbar in vergaberechtlich unzulässiger Weise beteiligt.

    Gemäß 2.3 des Angebots der Antragstellerin vom 07.08.2000, das seinerzeit im ursprünglichen, von der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren 203-VgK-10/2000 aufgehobenen Vergabeverfahren abgegeben wurde und nach dem Angebotsschreiben der Antragstellerin vom 04.12.2000 im aktuell streitbefangenen Vergabeverfahren weiterhin grundsätzlich Gültigkeit hat (lediglich die dort angebotenen Varianten 1 - 3 der Anlage 5 sollen nicht mehr gelten), beträgt die dort angebotene jährlich zu entrichtende Mindestnettoprämie 623.601,00 DM.

    Die Beteiligung des Versicherungsmaklers und die streitbefangene Maklerklausel verstoßen im Gegensatz zum ersten, dem Nachprüfungsverfahren 203-VgK-10/2000 zugrunde liegenden Vergabeverfahren nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 97 Abs. 2 GWB und auch nicht gegen § 6 Nr. 3 Satz 1 VOL/A. Auch die von der Antragstellerin geltend gemachte Verletzung des § 9 AGBG liegt nicht vor.

    Die Vergabekammer hält an ihrer im Beschluss vom 27.09.2000 im Nachprüfungsverfahren 203-VgK-10/2000 dargelegten Rechtsauffassung fest, dass entgegen der Auffassung der Antragstellerin die Einschaltung von Maklern bei der Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen und insbesondere die Aufnahme einer Maklerklausel in den Verdingungsunterlagen, die von den bietenden Versicherungsunternehmen die Akzeptanz einer vom Auftraggeber gewollten Betreuung des Versicherungsvertrages durch einen Versicherungsmakler seiner Wahl verlangt, nicht generell vergaberechtswidrig ist.

    Dementsprechend war in dem ersten, im Nachprüfungsverfahren 203-VgK-10/2000 von der Vergabekammer mit Beschluss vom 27.09.2000 aufgehobenen Vergabeverfahren in der Bekanntmachung nicht die Adresse des Auftraggebers für die Anforderung der Ausschreibungsunterlagen und die Einsendung der Angebote abgegeben worden, sondern die Adresse des Versicherungsmaklers .

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin verstößt die nunmehr gewählte Maklercourtageklausel weder gegen Vergaberecht noch gegen § 9 AGBG, weil der Auftraggeber nunmehr im Gegensatz zu dem Beschluss der Vergabekammer vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000 - zugrunde liegenden Vergabeverfahren in den Ausschreibungsunterlagen nicht mehr eine der Höhe nach völlig unbestimmte Courtageklausel aufgenommen hat, sondern in Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen unter Ziffer 2 eindeutig bestimmt hat:.

    Es ist dann deshalb nicht auszuschließen, dass das Offenlassen dieses wesentlichen Bestandteils der auszuschreibenden Leistung dazu führt, dass - noch vor Angebotsabgabe - Verhandlungen mit den Bietern über die Höhe der Courtage stattfinden und diese wiederum die Verhandlungen über die Versicherungskonditionen beeinflussen (vgl. Vergabekammer Lüneburg, Beschluss v. 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000; Vergabekammer Detmold, Beschluss v. 07.01.2000, Az.: VK. 22-23/99, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2000, Az.: Verg 3/00).

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt wesentlich von dem den Entscheidungen des OLG Rostock, des OLG Düsseldorf und auch der seinerzeitigen Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg im Nachprüfungsverfahren 203-VgK-10/2000 zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • VK Niedersachsen, 24.09.2003 - 203-VgK-17/03

    Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung; Einleitung eines …

    Die Antragstellerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zur Einschaltung von Versicherungsmaklern bei Versicherungsausschreibungen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss v. 27.09.2000, 203-VgK-10/2000; OLG Rostock, Beschluss v. 29.09.1999, 17 Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.10.2000, Verg 3/00).

    In dem zitierten Beschluss vom 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000, hat die VK Lüneburg entschieden, dass eine Courtageklausel dann nicht mit § 6 Nr. 3 Satz 1 VOL/A vereinbar ist, wenn die Courtage nach den Verdingungsunterlagen nicht nur vom Versicherungsunternehmen an Stelle des Versicherungssuchenden getragen werden soll, sondern die Höhe der Courtage völlig offen gelassen wird (sie war nicht einmal prozentual festgelegt) und ausdrücklich den Verhandlungen des Versicherungsmaklers mit den Versicherungsunternehmen überlassen wird.

  • VK Niedersachsen, 02.03.2016 - VgK-01/16

    Verpflichtung zur Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt vor …

    Vielmehr bedürfe es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000, Az.: 203-VgK-8/2000; Beschluss vom 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000).
  • VK Niedersachsen, 05.07.2011 - VgK-22/11

    Nachprüfungsantrag im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen im Bereich der …

    Vielmehr bedürfe es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000, Az.: 203-VgK-8/2000; Beschluss vom 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000).
  • VK Niedersachsen, 07.09.2005 - VgK-38/05

    Ausschreibung von Schadensversicherungsleistungen; Einleitung eines …

    Vielmehr bedürfe es zusätzlich konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss v. 24.07.2000, Az.: 203-VgK-8/2000; Beschluss v. 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000).
  • VK Niedersachsen, 06.03.2015 - VgK-02/15

    Ausschreibung von bodengebundenen Rettungsdienstleistungen im offenen Verfahren …

    Vielmehr bedürfe es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000, Az.: 203-VgK-8/2000; Beschluss vom 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000).
  • VK Niedersachsen, 10.12.2015 - VgK-46/15

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages; Ausschluss eines Anbieters von der …

    Vielmehr bedürfe es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000, Az.: 203-VgK-8/2000; Beschluss vom 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000).
  • VK Niedersachsen, 11.02.2009 - VgK-56/08

    Ausschluss der Bewerbung des Bieters durch den Auftraggeber aufgrund seiner …

    Vielmehr bedürfe es zusätzlich konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 07.09.2005, Az.: 203-VgK-38/2005; Beschluss vom 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000).
  • VK Niedersachsen, 06.09.2004 - 203-VgK-39/04

    Voraussetzungen für eine vergaberechtswidrige Doppelmandatschaft im Sinne des § …

    Vielmehr bedürfe es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss v. 24.07.2000, Az.: 203-VgK-8/2000; Beschluss v. 27.09.2000, Az.: 203-VgK-10/2000).
  • VK Niedersachsen, 21.01.2003 - 203-VgK-30/02

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge; …

    Vielmehr bedürfe es zusätzlich konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen (vgl. Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000, 203-VgK-8/2000; Beschluss vom 27.09.2000, 203-VgK-10/2000).
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