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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21495
BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23 (https://dejure.org/2024,21495)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23 (https://dejure.org/2024,21495)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 204 StObWs 408/23 (https://dejure.org/2024,21495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 115 Abs. 3, § 118 Abs. 3, § 120 Abs. 1; BayStVollzG Art. 2 S. 2, Art. 75, Art. 78, Art. 79, Art. 195, Art. 204, Art. 208; StPO § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1
    Unterstützungspflicht der Justizvollzugsanstalt bei der Einsicht des Strafgefangenen in umfangreiche Gefangenenpersonalakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genügen der Schriftform gem. Art. 208 BayStVollzG i.V.m. § 120 Abs. 1 StVollzG , §§ 341 Abs. 1 , 345 Abs. 1 StPO bei der Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch die Justizvollzugsanstalt; Begründung eines Feststellungsinteresses i.S.v. § 115 Abs. 3 StVollzG für den Strafgefangenen ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, 3534, juris Rn. 23; Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes…, Beschluss vom 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78 -, BGHZ 75, 340, juris Rn. 31).

    Ein Anzeichen hierfür ist etwa die Nennung von Daten, die in der Regel nur den Betroffenen bekannt sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, 3534, juris Rn. 24; dem folgend OLG Nürnberg…, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 Ws 718/07 -, NStZ-RR 2008, 316, juris Rn. 6).

    Rn. 31 Für die Auslegung des Schriftformerfordernisses im Strafverfahren hat sich das Bundesverfassungsgericht, das entscheidend darauf abstellt, welcher Grad von Formenstrenge nach den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sinnvoll zu fordern ist, diesem Verzicht auf die Notwendigkeit einer eigenhändigen Unterschrift angeschlossen (Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, 3534, juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 19.02.1963 - 1 BvR 610/62 -, BVerfGE 15, 288, juris Rn. 10 zum Schriftformerfordernis in § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Dem steht nicht der (weitere) Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 05.04.2000 (- GmS-OGB 1/98 -, BGHZ 144, 160) entgegen (so auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, 3534, juris Rn. 25), der sich ausdrücklich nur auf bestimmende fristwahrende Schriftsätze im Parteiprozess mit Vertretungszwang bezieht, die, soweit sie nicht von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder von Behörden eingereicht wurden, kraft Gesetzes mit einer Unterschrift zu versehen sind (…a.a.O., juris Rn. 11).

    Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht es im Strafbefehlsverfahren zur Wahrung der Schriftform aus, wenn das Einspruchsschreiben in Form eines im Original überhaupt nicht unterschriebenen Computerfaxes übersandt wird, sofern feststeht, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl vom Angeschuldigten herrührt und dieser ihn mit Wissen und Wollen in den Verkehr gebracht hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, 3534, juris Rn. 24).

  • OLG Hamm, 03.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 279/14

    Zulässigkeit der Wegnahme doppelter elektronischer Geräte im Maßregelvollzug

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Diese Anforderungen sind auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Strafvollzugsgesetz heranzuziehen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2014 - III-1 Vollz (Ws) 279/14 -, juris Rn. 24).

    Rn. 37 Hieran anschließend hat das Oberlandesgericht Hamm in einer strafvollzugsrechtlichen Entscheidung bei der Einlegung des Rechtsmittels durch Übersendung eines kopierten, die Unterschriften des Leitungspersonals der Vollzugseinrichtung aufweisenden Schriftsatzes die Schriftform als gewahrt angesehen, da insoweit kein durchgreifender Unterschied zum Fall des Faksimilestempels bestehe (Beschluss vom 03.07.2014 - III-1 Vollz (Ws) 279/14 -, juris Rn. 25 f.).

  • OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 633/12

    Strafvollzug: Zulässigkeit eines Antrags auf nachträgliche Feststellung der …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Dieses bedeutet kein rechtliches, sondern ein schutzwürdiges Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 Ws 633/12 -, juris Rn. 9).

    Rn. 46 aa) Ein solches kommt nicht nur bei Wiederholungsgefahr, einem Rehabilitierungsinteresse aufgrund des diskriminierenden Charakters der Maßnahme oder bei beabsichtigter Geltendmachung von Amtshaftungs-, Schadensersatz- und Folgenbeseitigungsansprüchen in Betracht (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 Ws 633/12 -, juris Rn. 9; Bachmann, in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, StVollzG, 13. Aufl. 2024, Kap. P Rn. 3; Arloth/Krä/Arloth, StVollzG, 5. Aufl. 2021, § 115 Rn. 8; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl. 2020, 12.

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, 3534, juris Rn. 23; Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78 -, BGHZ 75, 340, juris Rn. 31).

    Rn. 33 Geringere Anforderungen hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gestellt (Beschluss vom 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78 -, BGHZ 75, 340, juris Rn. 28 f.).

  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02

    Schriftform der Revisionsbegründung; Antrag auf Entscheidung des …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Es genügt vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (…BGH, Urteile vom 18.10.1951 - 3 StR 513/51 -, BGHSt St 2, 77, juris Rn. 2;… vom 07.01.1959 - 2 StR 550/58 -, BGHSt 12, 317, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 26.01.2000 - 3 StR 588/99 -, NStZ-RR 2000, 305;… juris Rn. 3) und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (…BGH, Beschlüsse vom 23.06.1983 - 1 StR 351/83 -, NJW 1984, 1974, juris Rn. 8; vom 17.04.2002 - 2 StR 63/02 -, NStZ 2002, 558, juris Rn. 3 bis 5;… so auch LR-StPO/Gössel, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 17 m.w.N.).

    Rn. 35 In einer weiteren Entscheidung geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass der Schriftsatz, mit dem der Verteidiger des Angeklagten Revision eingelegt hatte, aufgrund des Briefkopfes und des computergeschriebenen Diktatzeichens neben der Datumsangabe zweifelsfrei den Urheber erkennen lasse (BGH, Beschluss vom 17.04.2002 - 2 StR 63/02 -, Rn. 3 f., juris) und dass nach (nicht näher begründeter) Auffassung des Senats auch feststehe, dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt, sondern dass das Schriftstück mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (…a.a.O., juris Rn. 5).

  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Es genügt vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (BGH, Urteile vom 18.10.1951 - 3 StR 513/51 -, BGHSt St 2, 77, juris Rn. 2;… vom 07.01.1959 - 2 StR 550/58 -, BGHSt 12, 317, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 26.01.2000 - 3 StR 588/99 -, NStZ-RR 2000, 305;… juris Rn. 3) und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (…BGH, Beschlüsse vom 23.06.1983 - 1 StR 351/83 -, NJW 1984, 1974, juris Rn. 8;… vom 17.04.2002 - 2 StR 63/02 -, NStZ 2002, 558, juris Rn. 3 bis 5;… so auch LR-StPO/Gössel, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 17 m.w.N.).

    Denn es sei kein Grund ersichtlich, einer beglaubigten Abschrift, die im kontrollierten Geschäftsbereich der das Rechtsmittel einlegenden Behörde gefertigt wird, die Anerkennung im Sinne der §§ 341 Abs. 1 und 345 Abs. 1 StPO zu versagen (BGH, Urteil vom 18.10.1951 - 3 StR 513/51 -, BGHSt 2, 77, juris Rn. 2).

  • RG, 06.09.1929 - III 722/29

    1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Im Einklang hiermit und in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 248; 67, 385, 388 f.) hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit.

    Rn. 34 Das Reichsgericht hat es bereits ausreichen lassen, wenn der Verfasser die Rechtsmittelschrift mit einem sonst niemand zugänglichen Namensstempel (Faksimilestempel) unterfertigt hat (Urteil vom 06.09.1929 - III 722/29 -, RGSt 63, 246, 248).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Rn. 49 Die Regelung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1, juris Rn. 146 ff.) des Gefangenen im Strafvollzug Rechnung und bezieht sich damit im Wesentlichen auf die von diesem Recht betroffenen Gefangenenpersonalakten (Art. 195 Abs. 1 BayStVollzG) und Gesundheitsakten (Art. 195 Abs. 2 BayStVollzG;… vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15 -, juris Rn. 16 ff. zum Anspruch des im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenakten; BayObLG, Beschluss vom 21.09.2023 - 204 StObWs 125/23 -, nicht veröffentlicht; s.a. KG…, Beschluss vom 30.08.2021 - 2 Ws 60/21 Vollz -, juris Rn. 12 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 27.09.2018 - 3 Ws 239/18 (StVollz) -, NStZ-RR 2019, 263, juris Rn. 5).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Dem steht nicht der (weitere) Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 05.04.2000 (- GmS-OGB 1/98 -, BGHZ 144, 160) entgegen (…so auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, 3534, juris Rn. 25), der sich ausdrücklich nur auf bestimmende fristwahrende Schriftsätze im Parteiprozess mit Vertretungszwang bezieht, die, soweit sie nicht von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder von Behörden eingereicht wurden, kraft Gesetzes mit einer Unterschrift zu versehen sind (…a.a.O., juris Rn. 11).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 08.11.2006 - 2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02 -, BVerfGE 117, 71, juris Rn. 154 und - zu einer Strafvollzugssache - BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2012 - 2 BvR 988/10 -, BVerfGK 19, 326 = NJW 2012, 2790, juris Rn. 27;… s.a. Bachmann, in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, a.a.O., Kap. P Rn. 31 und 81).
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf …

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher; …

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …

  • OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 3 Ws 239/18

    Akteneinsicht in Gefangenenpesonalakte

  • OLG Nürnberg, 27.10.2011 - 2 Ws 456/11

    Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Akteneinsichtsrecht des …

  • OLG Stuttgart, 04.11.2014 - 4 Ws 373/14

    Hilfe während des Strafvollzugs: Antrag eines Strafgefangenen auf Zugang zu …

  • KG, 30.08.2021 - 2 Ws 60/21

    Akteneinsicht in Gefangenen- und Personalakten

  • BayObLG, 24.02.2021 - 204 StObWs 31/21

    Anspruch des Gefangenen auf soziale Hilfe; Kein Anspruch auf bestimmte soziale …

  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer …

  • OLG Nürnberg, 09.11.2015 - 2 Ws 633/15

    Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem …

  • RG, 23.02.1928 - II 74/28

    Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die …

  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

  • BayObLG, 17.10.2024 - 203 StObWs 483/24

    Anspruch eines Gefangenen auf Ablichtung einer Dienstanweisung

    Dem Vollzugsstab obliegt nicht nur die Pflicht, den Gefangenen über seine Rechte und Pflichten innerhalb der Anstalt zu informieren, sondern darüber hinaus die Verpflichtung, ihm auch bei der Gewinnung derjenigen rechtlichen Informationen behilflich zu sein, die seine Stellung im bürgerlichen und sozialen Leben betreffen (BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2024 - 204 StObWs 408/23 -, juris Rn. 66; BayObLG…, Beschluss vom 24. Februar 2021 a.a.O. Rn. 25; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 4. November 2014 a.a.O. Rn. 14;… Laubenthal/Baier a.a.O. Rn. 133).

    Der Vollzugsanstalt steht vielmehr bei der Frage, wie dem jeweiligen Gefangenen bei einer bedeutsamen rechtlichen Fragestellung zu helfen ist, ein Beurteilungsspielraum zu (st. Rspr., vgl. BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2024 a.a.O. Rn. 66; BayObLG…, Beschluss vom 21. September 2023 a.a.O. Rn. 33; BayObLG…, Beschluss vom 24. Februar 2021 a.a.O. Rn. 24, 26, 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 4 Ws 337/14 (V) -, juris zu § 41 Abs. 2 JVollzGB III; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 4. November 2014 a.a.O. Rn. 14, 15; KG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 1996 - 5 Ws 293/96 Vollz -, juris;… Arloth a.a.O. BayStVollzG Art. 78 Rn. 1;… Laubenthal/Baier a.a.O. Rn. 128;… Best a.a.O. Kapitel 7 C Rn. 1 und 12;… Arloth a.a.O. BayStVollzG Art. 9 Rn. 5 zum Vollzugsplan).

  • BayObLG, 09.01.2025 - 204 StObWs 403/24

    Auskunfts- und Einsichtsrecht, Krankenunterlagen, Entscheidung des …

    Rn. 16 a) Die Regelung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG…, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1, juris Rn. 146 ff.) des Gefangenen im Strafvollzug Rechnung und bezieht sich damit im Wesentlichen auf die von diesem Recht betroffenen Gefangenenpersonalakten (Art. 195 Abs. 1 BayStVollzG) und Gesundheitsakten (Art. 195 Abs. 2 BayStVollzG;… vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15 -, NJW 2017, 1014, juris Rn. 16 ff. zur Einsicht in die Krankenakten; BayObLG, Beschluss vom 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23 -, juris Rn. 50; s.a. KG…, Beschluss vom 30.08.2021 - 2 Ws 60/21 Vollz -, juris Rn. 12 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 27.09.2018 - 3 Ws 239/18 (StVollz) -, NStZ-RR 2019, 263, juris Rn. 5).
  • BayObLG, 05.06.2025 - 203 StObWs 150/25

    Rechtsbeschwerdeverfahren, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, …

    Rn. 3 Die frist- und formgerecht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2024 - 204 StObWs 408/23-, juris zur Zeichnung "gez") eingelegte Rechtsbeschwerde ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 116 StVollzG i.V.m. Art. 208 BayStVollzG) zuzulassen, da die Strafvollstreckungskammer die von der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag nach § 109 StVollzG als zulässig zu behandeln ist, nicht rechtsfehlerfrei auf die vorliegenden Sachverhalte angewandt hat.
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