Rechtsprechung
| BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
StGB § 130 Abs. 3
Voraussetzungen des § 130 Abs. 3 StGB in der Tatbestandsvariante des "Verharmlosens" von Völkermordhandlungen
Verfahrensgang
- AG Ebersberg, 15.03.2022 - 1 Cs 12 Js 5385/21
- LG München II, 18.10.2022 - 6 Ns 12 Js 5385/21
- BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 174
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
Die Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des Worts "Jude" durch die …
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021, Ss 72/2020 (2/21), zitiert nach juris, dort Rdn. 21). - BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Soweit sich dies aus den übrigen Tatbestandsmerkmalen selbst nicht eindeutig ergibt, ist die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens eigens festzustellen (BVerfG, Beschluss vom 22.06.2018, 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 Rdn. 23). - BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20
Strafbarkeit wegen Volksverhetzung
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Eine entsprechende Gefährdung des öffentlichen Friedens haftet derartigen in die Öffentlichkeit gebrachten Äußerungen regelmäßig an" (BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; vgl. dazu auch den (nicht näher begründeten) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021,1 BvR 1787/20, zitiert nach juris).
- BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01
Volksverhetzung durch Strafverteidiger
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Rn. 14 Der in die Öffentlichkeit gebrachten Billigung, Leugnung oder Verharmlosung spezifischer Völkermordhandlungen haftet eine entsprechende Friedensgefährdung regelmäßig an (BGH, Urteil vom 10.04.2002, 5 StR 485/01, NJW 2002, 2115). - BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Eine entsprechende Gefährdung des öffentlichen Friedens haftet derartigen in die Öffentlichkeit gebrachten Äußerungen regelmäßig an" (BayObLG…, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; vgl. dazu auch den (nicht näher begründeten) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021,1 BvR 1787/20, zitiert nach juris). - BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Hierbei sind die Feststellungen des Landgerichts in ihrem Gesamtzusammenhang heranzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 15.11.2022, 206 StRR 289/22, zitiert nach juris, dort Rdn. 33).
- BGH, 04.02.2025 - 3 StR 468/24
Volksverhetzung (Coronaschutzmaßnahmen; Verharmlosung von NS-Verbrechen; Eignung …
Denn die Abbildung degradiere den NS-Völkermord "zu einem austauschbaren Vergleichsobjekt für unliebsame und als belastend empfundene" Maßnahmen, die indes nicht im Ansatz vergleichbar seien (ebenso BayObLG, Beschlüsse vom 17. Februar 2023 - 207 StRR 32/23, NStZ-RR 2023, 174, 176;… vom 12. April 2023 - 207 StRR 80/23, StV 2024, 353 Rn. 21;… vom 2. August 2023 - 203 StRR 287/23, NJW 2023, 3525 Rn. 10). - BayObLG, 15.01.2024 - 207 StRR 440/23
Strafverfahren gegen Florian J. wegen des Verdachts der Volksverhetzung
Rn. 5 Der Sinngehalt der inkriminierten Äußerung des Angeklagten ist - anders als das Landgericht meint - keineswegs zwingend dahingehend auszulegen, dass der Umgang mit Ungeimpften vergleichbar sei mit den Maßnahmen, denen die jüdische Bevölkerung in Deutschland bereits bei den Novemberprogrammen 1938 ausgesetzt war (UA S. 8 und 13); eine derartige Aussage würde den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB allerdings grundsätzlich erfüllen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 17.02.2023, 207 StRR 32/23, BeckRS 2023, 2859). - BayObLG, 02.07.2024 - 206 StRR 199/24
Voraussetzungen der Strafbarkeit der Verwendung eines sog. Judensterns als …
Rn. 16 (1) Die Verwendung eines sog. Judensterns oder sonstiger Symbole und Begriffe, die im Zusammenhang mit der Judenverfolgung im Nationalsozialismus Verwendung fanden, kann, wie das Bayerische Oberste Landesgericht bereits mehrfach entschieden hat, je nach den Umständen des Einzelfalls eine Assoziation an den Holocaust hervorrufen und ist demzufolge grundsätzlich geeignet, eine strafbare Handlung nach § 130 Abs. 3 StGB zu begründen (zum sog. Judenstern: BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 205 StRR 240/20, BeckRS 2020, 52510, juris [dazu BVerfG, Beschluss vom 21. September 2021, 1 BvR 1787/20, BeckRS 2021, 38103: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen]; Beschluss vom 12. Mai 2022, 207 StRR 108/22 [n.v.]; zum Begriff "Geltungsjude": Beschluss vom 17. Februar 2023, 207 StRR 32/23, NStZ-RR 2023, 174, juris; zur Floskel "Impfen macht frei": Beschluss vom 20. März 2023, 206 StRR 1/23, BeckRS 2023, 4591, juris); im Ausgangspunkt ebenso, jedoch im konkreten Kontext eine Verharmlosung des Holocaust verneinend BayObLG, Beschluss vom 15. Januar 2024, 207 StRR 440/23, BeckRS 2024, 187 Rn. 5 (zur Auslegung der Äußerung, die Politik suche immer "Sündenböcke", das seien 1938 die Juden gewesen, heute die Ungeimpften).Rn. 36 Bejaht wurde diese für die Verwendung eines Plakats beim Bundesparteitag der AfD, auf welchem mittels Verwendung des Judensterns die Behandlung von AfD-Anhängern mit dem Schicksal der Juden gleichgesetzt wurde (BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 205 StRR 240/20, BeckRS 2020, 52510, juris; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 21. September 2021, 1 BvR 1787/20, BeckRS 2021, 38103 sowie EGMR, Entscheidung vom 5. Juli 2022, 1854/22 [Lanzerath/Deutschland], NJW 2023, 1929), für den bildlichen Vergleich von Coronaimpfungen mit dem Tor zum KZ Auschwitz, das mit der Aufschrift "Impfen macht frei" versehen war (BayObLG…, Beschluss vom 20. März 2023, 206 StRR 1/23, BeckRS 2023, 4591 Rn. 36 ff.), für die öffentliche Verwendung des Begriffs "Geltungsjude" zur Bezeichnung eigener vermeintlicher Diskriminierung (BayObLG, Beschluss vom 17. Februar 2023, 207 StRR 32/23, NStZ-RR 2023, 174, 176) und für den öffentlich gezogenen Vergleich des eigenen individuellen Schicksals mit NS-Opferschicksalen (BayObLG…, Beschluss vom 2. August 2023, 203 StRR 287/23, NJW 2023, 3525 Rn. 10); verneint wurde sie für den Fall der Verwendung eines "Judensterns" u. a. mit der Aufschrift "ungeimpft" in einem für jedermann sichtbaren Facebook-Profil (OLG Saarbrücken…, Urteil vom 8. März 2021, Ss 72/20 (2/21), BeckRS 2021, 4322 Rn. 18 ff.).
- BayObLG, 10.04.2025 - 204 StRR 56/25
Feststellungen des Berufungsgerichts, Aufhebung, Bayerisches Oberstes …
Rn. 40 (2.4.4) Demgegenüber hielt es der 7. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts für unzureichend, dass die Vorinstanz aus dem Gebrauch des Begriffes "Zionist" geschlossen hatte, dass der Angeklagte für seine gesamten Äußerungen auch antisemitische Gründe hatte (vgl. Beschluss vom 17.02.2023 - 207 StRR 32/23 -, NStZ-RR 2023, 174, juris Rn. 8). - LG Köln, 12.06.2024 - 113 KLs 16/23
Facebook-Postings zur COVID-19-Pandemie können strafbare Volksverhetzung sein
Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (vgl. BayObLG, Beschluss v. 17.02.2023, 207 StRR 32/23, Rn. 15 - juris;… OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.03.2021, Ss 72/2020, Rn. 21 - juris;… Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 130 Rn. 13a).Denn die Abbildung degradiert den Holocaust zum austauschbaren Vergleichsobjekt für unliebsame und als belastend empfundene, jedoch nicht im Ansatz mit dem geschichtlich einzigartigen massenhaften NS-Völkermord vergleichbare Maßnahmen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 17.02.2023, 207 StRR 32/23, Rn. 18 - juris).
- AG Bamberg, 29.10.2024 - 8 Cs 1123 Js 3361/22
Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Holocaust-Relativierung, Kontextauslegung, …
Eine derartige Aussage würde den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB, allerdings grundsätzlich erfüllen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 17.02.2023, 207 StRR 32/23, BeckRS 2023, 2859).Beispielhaft sei hier auf den Beschluss des BayObLG vom 02.07.2024, Az. 206 StRR 199/24, BeckRS 2024, 15772, auf den Beschluss des BayObLG vom 02.08.2023, Az. 203 StRR 287/23, BeckRS 2023, 28655, auf den Beschluss des BayObLG vom 20.03.2023, Az. 206 StRR 1/23, BeckRS 2023, 4591, sowie auf den Beschluss des BayObLG vom 17.02.2023, Az. 207 StRR 32/23, BeckRS 2023, 2859, verwiesen.
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