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   LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 2-21 O 2/16   

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LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 2-21 O 2/16 (https://dejure.org/2017,59990)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.04.2017 - 2-21 O 2/16 (https://dejure.org/2017,59990)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2017 - 2-21 O 2/16 (https://dejure.org/2017,59990)
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  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 21 O 2/16
    gegenüber der Vorzeit begründet für sich genommen keine gegen Treu und Glauben verstoßende, unangemessene Benachteiligung des Klägers im Sinne des § 307 BGB (so mit Einschränkungen im Arbeitsrecht BAG NZA 2014, 595; Grüneberg in Palandt, BGB, 75. Aufl. (2016), § 308 Rdnr. 27).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 21 O 2/16
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Klauseln über die Kürzung von Bonuszahlungen zulässig (so zum Arbeitsrecht BAG NZA 2013, 148).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 244/93

    Begriff des Mindestjahreseinkommens als Bezugsgröße für die Ermittlung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 21 O 2/16
    Betriebliche Übung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.12.1994, II ZR 244/93, juris) für die Auslegung von Anstellungsverträgen relevant sein, nicht jedoch anspruchsbegründend sein ( Hüffer , Aktiengesetz, 12. Aufl. (2016) § 84 Rdnr. 24; Spindler , a.a.O. § 84 Rdnr. 66).
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   LG Köln, 24.10.2017 - 21 O 2/16   

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https://dejure.org/2017,64527
LG Köln, 24.10.2017 - 21 O 2/16 (https://dejure.org/2017,64527)
LG Köln, Entscheidung vom 24.10.2017 - 21 O 2/16 (https://dejure.org/2017,64527)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 21 O 2/16 (https://dejure.org/2017,64527)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 03.07.2018 - 4 U 125/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich zum Abschluss eines

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Oktober 2017 - 21 O 2/16 - teilweise abgeändert und die Beklagte unter gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an den Kläger 16.708,32 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 28. Januar 2016 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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