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   OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18   

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https://dejure.org/2020,52953
OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18 (https://dejure.org/2020,52953)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2020 - 21 U 108/18 (https://dejure.org/2020,52953)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 21 U 108/18 (https://dejure.org/2020,52953)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Ein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag besteht nicht, weil der Kläger zu 2) seine Aufwendungen im Hinblick auf den mit der Ausführung des Geschäfts verbundenen Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG nicht für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, NJW 2014, 1805 Rn. 14).

    Ein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag besteht nicht, weil der Beklagte zu 2) seine Aufwendungen im Hinblick auf den mit der Ausführung des Geschäfts verbundenen Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG nicht für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, NJW 2014, 1805 Rn. 14).

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass gegen einen einfachen Streitgenossen ein Teilurteil trotz der Gefahr einer widerstreitenden Entscheidung im weiteren Verfahren ergehen kann, wenn das Verfahren durch Insolvenz oder Tod des anderen Streitgenossen unterbrochen ist (BGH, GRUR 2017, 520 Rn. 15).

    Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beklagter begründet keine notwendige Streitgenossenschaft, weil es dem Kläger freisteht, alle Gesamtschuldner gemeinsam oder auch nur einzelne von ihnen gerichtlich in Anspruch zu nehmen (BGH, GRUR 2017, 520 Rn. 18).

  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag kann auch dann nach § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird (BGH, NJW 2017, 1808).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Es genügt nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen, weil dann die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt würde (BGH, NJW 2013, 2182 Rn. 12, 13).
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11

    Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Denn die Tätigkeiten vor Erhebung der Klage fallen dann allein unter die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG (BGH, NJW-RR 2012, 486 Rn. 21).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Entscheidend für die Anwendung des § 45 I 3 GKG ist, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (BGH, NJW-RR 2003, 713).
  • OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14

    Eigenständige Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Dass zunächst nur ein bedingter Klageauftrag erteilt wurde, ist vom Kläger darzulegen (OLG Celle, BeckRS 2015, 2041 Rn. 3).
  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 222/91

    Streitwert - Widerklage - Klage - Identität der Streitgegenstände

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Denn denselben Streitgegenstand betreffen insbesondere eine - wie hier - negative Feststellungsklage und die Widerklage, mit der die Berühmung, gegen die die negative Feststellungsklage sich wendet, durchgesetzt werden soll (BGH, NJW-RR 1992, 1404).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2018 - 13 UF 55/17

    Vollstreckung aus Kindesunterhaltstiteln: Abwehr der Vollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Die stattgebende Entscheidung dient als Nachweis der Berechtigung, der mit dem Antrag auf eine Herausgabeanordnung einzureichen ist (§ 21 I, III Nr. 2 BbgHintG) (OLG Brandenburg, BeckRS 2018, 23923 Rn. 30).
  • BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (vgl. BGH, NJW 2015, 2406; OLG Schleswig, NZBau 2019, 506).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2020 - 21 U 34/19

    Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

  • OLG Schleswig, 07.01.2019 - 7 U 103/18

    Gesamtnichtigkeit eines Werkvertrages wegen Schwarzarbeit: Indizien für

  • KG, 08.08.2017 - 21 U 34/15

    Werkvertrag: Annahme der Nichtigkeit wegen Schwarzgeldabrede;

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 28/83

    Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den isolierten Versorgungsausgleich

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21

    Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede

    Für einen vorsätzlichen Verstoß genügt schon, dass die Klägerin vor dem Landgericht angegeben hat, das Geld sei "schwarz gekommen" (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Oktober 2020 - 21 U 108/18 -, Rn. 56, juris).
  • OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22

    Gewerberechtliche Ordnungsvorschrift kein Verbotsgesetz; Nichtigkeit eines

    Beruhte die gegenüber dem Kläger ausgesprochene Gewerbeuntersagung auf der Annahme seiner steuerlichen Unzuverlässigkeit, bedeutet dies, dass er es zumindest hätte für möglich halten müssen, dass ein solcher Umstand für die Beklagte von wesentlicher Bedeutung war und sie den Vertrag bei Offenbarung der Situation nicht oder nicht so geschlossen hätte; derartiges hat die Beklagte so nicht dargetan und es ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 06.10.2020, Az.: 21 U 108/18, - zitiert nach juris -, Rn. 89, zum [Nicht]Bestehen einer Aufklärungspflicht des Betreibers einer Pferdepension über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber seinen Kunden).
  • BGH, 25.02.2021 - III ZA 32/20

    Verwehrung von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten

    Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Oktober 2020 - I-21 U 108/18 - wird abgelehnt.
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