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   OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 21 W 12/03   

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https://dejure.org/2003,5382
OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 21 W 12/03 (https://dejure.org/2003,5382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2003 - 21 W 12/03 (https://dejure.org/2003,5382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 21 W 12/03 (https://dejure.org/2003,5382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Hotelübernachtungen als zur Rechtsverfolgung notwendige Kosten; Notwendigkeit einer Übernachtung zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen; Angemessenheit der Übernachtungskosten

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Zur Notwendigkeit einer Hotelübernachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1654
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am

    Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr anzusehen (vgl. OLG Hamburg AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1654; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. VV Nr. 7006 Rn. 3 m. w. N.; a. A.: OLG Koblenz AGS 2012, 50: bis 05:00 Uhr).

    Deshalb sind im Rahmen der Vergleichsberechnung auch fiktive Übernachtungskosten (nicht dagegen Kosten des Frühstücks, vgl. OLG Düsseldorf NJW-Spezial 2012, 732) als sonstige Auslagen gemäß VV-RVG Nr. 7006 anzusetzen, soweit sie ihrer Höhe nach angemessen sind (vgl. Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 91 Rn. 13 Stichwort "Reisekosten des Anwalts" a. E.; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. VV Nr. 7006 Rn. 3 m. w. N.; OLG Hamburg AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1654; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 473).

  • OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Übernachtungskosten eines

    Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758 a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen (z.B. OLG Hamburg, AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 W 15/09

    Höhe der zu erstattenden Reisekosten bei langer Anreise mit der Deutschen Bahn;

    Der Senat folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Beschluss vom 24. Juli 2003 (NJW-RR 2003, 1654 f, zitiert nach Juris Rdz. 5), wonach es einer Partei grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, die in einer Rechtssache notwendig werdende Reise zur Nachtzeit zu beginnen.
  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und

    Ein derart früher Reisebeginn ist nicht zumutbar (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654 f. unter Hinweis auf § 758a Abs. 4 ZPO).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14

    Kosten, erstattungsfähige Aufwendungen, Reisekosten, Behördenbediensteter,

    Das war zumutbar und hätte eine Reise zur Nachtzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO entsprechend; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 21 W 12/03 - NJW-RR 2003, 1654 ) vermieden.
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Eine Anreise, bei welcher der Prozessbevollmächtigte der Klägerin seine Wohnung schon vor 6.00 Uhr morgens - und damit zur Nachtzeit i.S.d. § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO - hätte verlassen müssen, kann diesem aber nicht abverlangt werden (vgl. Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212; OLG Celle, RVGreport 2009, 193; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
  • KG, 25.05.2022 - 5 W 22/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Reisekosten eines

    Hiervon ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO dann auszugehen, wenn die Hin- und Rückreise nicht in einem Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr erfolgen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2018 - 6 W 37/18, Rn. 7, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 08. Juni 2016 - 12 W 36/16 (KfB), Rn. 4, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 12 W 2180/12, Rn. 28, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03. März 2010 - 4 W 249/09, Rn. 15, juris; 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 21 W 12/03 -, Rn. 6, juris; LG Memmingen, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 34 O 1272/16, Rn. 5, juris; vgl. ferner Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 25. Aufl. 2021, RVG VV 7003 Rn. 72 m. weit.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 - 3 K 6.17

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten des Behördenvertreters zur mündlichen

    Im Hinblick auf die für Beamte geltende spezielle Rechtsanwendungspraxis im Reisekostenrecht, die in Nr. 3.1.4 Satz 1 BRKGVwV zum Ausdruck kommt, bedarf es keines Rückgriffs auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung, nach der Reisen zur Nachtzeit nicht zumutbar sind, wobei als Nachtzeit in Anlehnung an § 758 a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen ist (so aber BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3/14, 9 KSt 3/14 (9 A 7/13) - juris Rn. 5, unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 21 W 12/03 -).
  • OLG Jena, 23.12.2014 - 1 W 518/14

    Kosten des Unterbevollmächtigten

    Soweit dem entgegengehalten wird, dass dann zumindest auch die Kosten für eine fiktive Übernachtung festzusetzen wären, kann dem nicht gefolgt werden, da ein Reiseantritt um 6 Uhr als zumutbar anzusehen ist (vgl. OLG Nürnberg Beschluss vom 13.12.2012 - 12 W 2180/12 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe Beschluss vom 24.07.2003 - 21 W 12/03 - zitiert nach juris).
  • KG, 30.12.2004 - 27 W 144/04

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähige Übernachtungskosten in Berlin

  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 Ws 249/09

    Flugreisekosten, Übernachtungskosten, Erstattungsfähigkeit

  • LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
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