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   OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01   

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https://dejure.org/2001,6918
OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01 (https://dejure.org/2001,6918)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2001 - 21 U 4137/01 (https://dejure.org/2001,6918)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2001 - 21 U 4137/01 (https://dejure.org/2001,6918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit eines Boykottaufrufs gegen einen Buchverlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2002, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Eine Meinungsäußerung, die eine Aufforderung zum Boykott enthält, verstößt nicht notwendig gegen die guten Sitten i. S. des § 826 BGB; sie kann bei Abwägung aller Umstände durch die Freiheit der Meinungsäußerung gerechtfertigt sein (BVerfGE 7 S. 198 = NJW I958 S. 257 - Lüth, Leitsatz 7, aus verfassungsrechflicher Sicht).

    Finden diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange, dann spricht dies dafür, dass die Aufforderung durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist (BVerfGE 7 S. 198 [212; 215] - Lüth; 25 S. 256 [264] = NJW 1969 S. 1161 - Blinkfüer III), auch wenn dadurch private und.

    namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfGE 7 S. 198 [219] - Lüth).

    Hier spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7 S. 198 - Lüth; BGH in BGHZ 45 S. 296 = NJW 1966 S. 1617 - Höllenfeuer).

    b) Die Verfolgung der Ziele des Verrufers darf ferner das Maß der nach den Umständen notwendigen und angemessenen Beeinträchtigung des Angegriffenen oder des Betroffenen nicht überschreiten (BVerfGE 7 S. 198 (215) - Lüth).

    Das ist der Fall, wenn der Verrufer sich gegenüber dem Adressaten auf den Versuch geistiger Einflussnahme und Überzeugung, also auf Mittel beschränkt, die den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten (BVerfGE 7 S. 198 (221) - Lüth; 25 S. 256 (266) - Blinkfüer III).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Es hat sich ins­besondere auf die Blinkfüer-Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 25 S. 256) gestützt und auf einen Voltaire zugeschriebenen Ausspruch.

    Finden diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange, dann spricht dies dafür, dass die Aufforderung durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist (BVerfGE 7 S. 198 [212; 215] - Lüth; 25 S. 256 [264] = NJW 1969 S. 1161 - Blinkfüer III), auch wenn dadurch private und.

    Dies kann selbst dann gelten, wenn - wie hier nicht - der Verrufer zu dem Boykottierten in einem Konkurrenzverhältnis steht (BVerfGE 25 S. 256 [264] - Blinkfüer III).

    Dagegen ist die Ausübung wirtschaftlichen oder sozialen Drucks, der für die Adressaten des Boykottaufrufs schwere Nachteile bewirkt und ihnen demgemäß die Möglichkeit nimmt, ihre Entscheidung in voller innerer Freiheit zu treffen, nicht durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (BVerfGE 25 S. 256 (264 f, 266 ff.) - Blinkfüer III; Damm/Kuner, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rdn. 352 m w. N.).

  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Auch die juristische Person nimmt an dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht in dem Umfang teil, wie er sich aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und den ihr zuge­wiesenen Funktionen ergibt (BVerfG NJW 1957 S. 665 - Gesamtdeut­sche Volkspartei; NJW 1970 S. 378 (381) - Sportkommission; NJW 1994 S. 1784 - Bilanzanalyse; SenatOLGR 1996 S. 217 - Scientology - Ich klage an; vgl. auch Dau, Vom Persönlichkeitsschutz zum Funktionsschutz, 1989, passim).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Auch die juristische Person nimmt an dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht in dem Umfang teil, wie er sich aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und den ihr zuge­wiesenen Funktionen ergibt (BVerfG NJW 1957 S. 665 - Gesamtdeut­sche Volkspartei; NJW 1970 S. 378 (381) - Sportkommission; NJW 1994 S. 1784 - Bilanzanalyse; SenatOLGR 1996 S. 217 - Scientology - Ich klage an; vgl. auch Dau, Vom Persönlichkeitsschutz zum Funktionsschutz, 1989, passim).
  • BVerfG, 27.10.1987 - 1 BvR 385/85

    Meinungsäußerungsfreiheit und Pressefreiheit bei Aufruf zum kollektiven

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Erst die Verstärkung der geäußerten Meinung durch psychischen, wirtschaftli­chen oder vergleichbaren, zum Beispiel sozialen Druck, verlässt den Rahmen des Grundrechtsschutzes (BVerfG AfP 1988 S. 236 = NJW 1989 S. 381 - Mietboykott).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Auch die juristische Person nimmt an dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht in dem Umfang teil, wie er sich aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und den ihr zuge­wiesenen Funktionen ergibt (BVerfG NJW 1957 S. 665 - Gesamtdeut­sche Volkspartei; NJW 1970 S. 378 (381) - Sportkommission; NJW 1994 S. 1784 - Bilanzanalyse; SenatOLGR 1996 S. 217 - Scientology - Ich klage an; vgl. auch Dau, Vom Persönlichkeitsschutz zum Funktionsschutz, 1989, passim).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Hier spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7 S. 198 - Lüth; BGH in BGHZ 45 S. 296 = NJW 1966 S. 1617 - Höllenfeuer).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Bei Beschränkungen der Unternehmerfreiheit ist ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der Unternehmerinitia­tive unantastbar (BVerfGE 50 S. 290 (366); 65 S. 196 (210); Jarass/ Pieroth, a.a.O., Art. 2 Rdn. 21).
  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 251/62

    Elektronische Orgeln

    Auszug aus OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01
    Der vorliegende Fall liegt völlig anders als der vom BGH entschiedene Fall (BGH GRUR 1964 S. 162 = NJW 1963 S. 1871 - Elektronische Orgeln) zu einer Systemkritik an elektronischen Orgeln.
  • BVerfG, 08.10.2007 - 1 BvR 292/02

    Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit; Boykottaufruf gegen Scientology

    gegen a) das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 30. November 2001 - 21 U 4137/01 -,.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 30. November 2001 - 21 U 4137/01 - und das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Juni 2001 - 30 O 21972/00 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

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