Rechtsprechung
| FG Hamburg, 11.04.2001 - V 21/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückforderung von Steuererstattungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückforderung von Steuererstattungen bei angezeigter Abtretung; Unberücksichtigung der Abtretung durch Finanzamt
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82
Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.10.1994 - VII R 3/94
Erwerb von Steuererstattungsansprüchen durch Steuerberater
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 25.09.1990 - VII R 114/89
Wird dem FA die Abtretung angezeigt, so wird es bei Leistung an den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86
Erfüllungshalber erfolgte Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.11.1990 - VII R 14/89
Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung
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- VG Darmstadt, 01.06.2021 - 7 K 3155/16
Ukraine: keine Schutzberechtigung wegen Wehrdienstverweigerung
21/01]).In Friedenszeiten können sie freiwillig aktiven oder Reservedienst leisten (BFA, 11.02.2021, Länderinformation der Staatendokumentation Ukraine, S. 26/27 [Dok. 21/01]).
Gegenwärtig weist das ukrainische Militär einen Personalbestand von ca. 240.000 Bediensteten auf, davon sind lediglich 55.000 Frauen und davon lediglich 27.000 Soldatinnen (BFA, 11.02.2021, Länderinformation der Staatendokumentation Ukraine, S. 26 [Dok. 21/01]).
21/01]).
Die Verantwortung für das "Meiden der Einberufung" bei der Mobilisierung kann jedoch nur entstehen, wenn die Person in entsprechender Weise darüber informiert wurde, bzw. die Ladung bewusst abgelehnt wurde (zu allem Vorstehenden: BFA, 11.02.2021, Länderinformation der Staatendokumentation Ukraine, S. 27/28 [Dok. 21/01]).
- EGMR, 05.05.2022 - 59579/19
STANKOVIC AND JOVANOVIC v. SERBIA
21/01/2022.21/01/2022.
- EGMR, 31.03.2022 - 35249/19
VAVILIN v. RUSSIA
- EGMR, 13.01.2022 - 52090/20
ECKERMANN AND OTHERS v. HUNGARY
21/01/2021. - EGMR, 30.06.2022 - 3346/17
BALAMMADOV AND OTHERS v. AZERBAIJAN
21/01/2017. - EGMR, 10.03.2022 - 23749/06
VEREMEYENKO v. RUSSIA
21/01/2021. - EGMR, 24.02.2022 - 35562/21
URVÁLEK v. THE CZECH REPUBLIC
21/01/2022. - EGMR, 20.01.2022 - 34290/18
BOSIOKOVIC v. SERBIA
21/01/2015. - EGMR, 30.06.2022 - 57061/18
VOYAKIN v. RUSSIA
21/01/2020. - EGMR, 02.06.2022 - 25743/20
ABDRASHITOV v. RUSSIA
21/01/2021.
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