Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.11.1992 - 21 B 92.1672 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.11.1992 - 21 B 92.1672
- BVerwG, 05.05.1993 - 1 B 42.93
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06
Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines …
Umgekehrt ist aber ein günstigerer Geschehensverlauf grundsätzlich nicht geeignet, eine aus früherer Sicht (ex ante) nicht zu beanstandende Prognose zu entkräften (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 26.11.1992 - 21 B 92.1672 -, BayVBl. 1993, 658 f.;… vgl. zudem Beschl. des Senats v. 16.9.2005, a. a. O.). - VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Verbot von Parolen auf Versammlung
Demgemäß kommt es für die Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose auf die zu diesem Zeitpunkt der Versammlungsbehörde zur Verfügung stehenden Erkenntnisse an (…vgl. Dürig-Friedl in Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, Kommentar, VersammlG § 15 Rn. 60;… Hettich, Versammlungsrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2018, Rn. 149; BayVGH, B.v. 26.11.1992 - 21 B 92.1672 - juris Rn. 34). - VG Augsburg, 19.04.2007 - Au 5 K 06.227
Verfassungsmäßigkeit der Befugnisnormen zur präventivpolizeilichen Durchsuchung; …
Es ist ein allgemein gültiger Grundsatz des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dass die für die Annahme einer polizeilichen Gefahr erforderliche Prognose auf der Grundlage der im Zeitpunkt der polizeilichen Entscheidung zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu treffen ist (…vgl. Berner/ Köhler, Polizeiaufgabengesetz, 18. Aufl., Rdnr. 20 zu Art. 2; BayVGH vom 26.11.1992 BayVBl 1993, 658).Umgekehrt ist aber ein günstigerer Geschehensverlauf grundsätzlich nicht geeignet, eine aus früherer Sicht nicht zu beanstandende Prognose zu entkräften (vgl. BayVGH vom 26.11.1992, a.a.O., 658).
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99
Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot …
Es ist vielmehr grundsätzlich nur das Tatsachenmaterial zu berücksichtigen, das die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde legen konnte (VGH München, Beschluss vom 26. November 1992, BayVBl. 1993, 658;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15, Rd. 86).Zwar waren diese Informationen zur Zeit des Erlasses der Verbotsverfügung, am 28. Mai 1999, für die Beklagte noch nicht verfügbar; sie zeigen aber, dass die Beklagte die Äußerungen des Leiters der Veranstaltung des Hamburger Bündnisses zu Recht ernst genommen hat (zur Stützung einer Prognose durch den weiteren Geschehensablauf vgl. VGH München, Beschluss vom 26. November 1992, BayVBl. 1993, 658).
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00
Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung
Es ist vielmehr grundsätzlich nur das Tatsachenmaterial zu berücksichtigen, das die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde legen konnte (VGH München, Beschluss vom 26. November 1992, BayVBl. 1993, 658;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15, Rd. 86).Zwar waren diese Informationen zur Zeit des Erlasses der Verbotsverfügung, am 28. Mai 1999, für die Beklagte noch nicht verfügbar; sie zeigen aber, dass die Beklagte die Äußerungen des Leiters der Veranstaltung des Hamburger Bündnisses zu Recht ernst genommen hat (zur Stützung einer Prognose durch den weiteren Geschehensablauf vgl. VGH München, Beschluss vom 26. November 1992, BayVBl. 1993, 658) .
- VGH Bayern, 20.11.2020 - 10 CS 20.2745
Untersagung des Friedensmarsches in München
Diese Haltung lässt bei der (auch) im Versammlungsrecht gebotenen ex-ante-Sicht (s. Art. 15 Abs. 1 BayVersG: "… nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen …"; zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Gefahrenprognose vgl. BayVGH, B.v. 26.11.1992 - 21 B 92.1672 - juris Rn. 34;… für entsprechende bundes- oder landesrechtliche Regelungen vgl. etwa VGH BW, U.v. 30.6.2011 - 1 S 2901/10 - juris Rn. 49;… OVG LSA, B.v. 8.6.2012 - 3 M 292/12 - juris Rn. 3;… Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, § 15 Rn. 59 jeweils m.w.N.;… vgl. auch BVerfG, B.v. vom 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 m.w.N.: "nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen") nicht erwarten, dass der Antragsteller etwaige infektionsschutzrechtliche Beschränkungen der Versammlung an die Teilnehmer angemessen kommunizieren und durch entsprechende Anweisungen an die Ordner deren Einhaltung überwachen bzw. gewährleisten (vergleiche Art. 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVersG) wird. - OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 141/06
Beschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports 2004 …
Umgekehrt ist aber ein günstigerer Geschehensverlauf grundsätzlich nicht geeignet, eine aus früherer Sicht (ex ante) nicht zu beanstandende Prognose zu entkräften (so auch Bay. VGH, Beschl.v. 26.11.1992 - 21 B 92.1672 -, BayVBl. 1993, 658 f.;… vgl. zudem Beschl. des Senats v. 16.9.2005, a.a.O.). - OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00
Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage; …
BVerwGE 2, 259(LS 2); BayVGH, BayVBl. 1993, 658; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, Band 11, 7. - VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845 Mit dem erklärten Demonstrationsziel wird, was auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.11.1992 (Az.: 21 B 92.1672) herausgestellt hat, die nationalsozialistische Diktatur mit ihren Gräueltaten als solche verharmlost und in ein anderes Licht gerückt.
- VG München, 27.10.2006 - M 7 S 06.4014 Für die Entscheidung maßgeblich sind ihre Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Verbotes (BayVGH, BayVBl 1993, 658).
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