Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 21 BV 690/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 13; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
Einsetzung einer Einigungsstelle nach AGG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 21 BV 690/06
Unter dem Begriff Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb sind Arbeitgebermaßnahmen zu verstehen, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, ohne dass sie verbindliche Normen für das Verhalten der Arbeitnehmer zum Inhalt haben (vgl. BAG, Beschluss vom 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
- LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07
Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerden nach § 13 AGG
Während das Arbeitsgericht Hamburg (20. Februar 2007 - 9 BV 3/07 - BB 2007/779; ebenso ArbG Karlsruhe 22. März 2007 - 8 BV 2/07 - n.v.) eine Einigungsstelle über die Bestellung der Beschwerdestelle als offensichtlich unzuständig erachtet haben, ist die 21. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zum gegenteiligen Ergebnis gelangt (ArbG Frankfurt am Main 23. Oktober 2006 - 21 BV 690/06 - AiB 2007/49). - LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07
Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur …
Auch der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 23. Oktober 2006 (Az.: 21 BV 690/06) führe im vorliegenden Verfahren nicht zu einem anderen Ergebnis. - LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
Mitbestimmung des Betriebsrats - Einigungsstelle über die Errichtung der …
Zum anderen werde ein etwaiges Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Regelung des Beschwerdeverfahrens - jedenfalls ein solches Mitbestimmungsrecht hatte auch das Arbeitsgericht Frankfurt in einer Entscheidung vom 23. Oktober 2006 (21 BV 690/06, abrufbar bei juris) bejaht - nicht selten leer laufen, wenn der Arbeitgeber die Beschwerdestelle einseitig mitbestimmungsfrei personell besetzen könne. - ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Antrag auf gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur …
Auch der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 23. Oktober 2006 (Az.: 21 BV 690/06) führt im vorliegenden Verfahren nicht zu einem anderen Ergebnis. - ArbG Hanau, 22.03.2007 - 2 BV 2/07
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Betriebsratsvorsitzenden …
Vielmehr sind zahlreiche Fragen streitig, wie z.B. die Beteiligung des Betriebsrates bei Einrichtung und Bestellung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG (hierzu ArbG Frankfurt B. v. 23. Oktober 2006 - 21 BV 690/06).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".