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| VGH Bayern, 24.03.2009 - 21 C 09.141 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Jagdschein/Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erfolgsaussichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2009 - 21 C 09.141
Denn für eine ordnungsgemäße Prognoseentscheidung genügt ein rationaler Schluss von der Verhaltensweise als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen, wobei im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden muss (…vgl. Apel/Bushart, Waffenrecht Band 2, 3. Aufl., RdNr. 19 zu § 5 WaffG; sowie st.Rspr. des erkennenden Senats; vgl. Beschlüsse vom 7.11.2007 Az. 21 ZB 07.2711 und vom 8.9.2008 Az. 21 C 08.752).
- VG Bayreuth, 12.11.2013 - B 1 K 13.408
Widerruf von Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins
Es würde in jedem Fall ein Restrisiko verbleiben, das nicht hingenommen werden muss, da an die jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit hohe Anforderungen zu stellen sind und die gesetzlichen Regelungen den Zweck verfolgen, Waffen (legal) nur in die Hände von Personen kommen zu lassen, die in jeder Hinsicht zuverlässig erscheinen (vgl. insbesondere BayVGH, B.v. 8.9.2011 - 21 ZB 11.1286, B.v. 5.5.2010 - 21 ZB 09.2556 - und B.v. 24.3.2009 - 21 C 09.141).
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