Rechtsprechung
| AG Königstein/Taunus, 25.04.2003 - 21 C 261/03 - 12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 25.04.2003 - 21 C 261/03 - 12
- AG Königstein/Taunus, 21.01.2004 - 21 C 261/03
- AG Königstein/Taunus, 21.07.2005 - 21 C 261/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 949
- NZM 2003, 616
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Braunschweig, 20.06.2006 - 7 W 24/06
Anspruch auf Zutritt zu den Zählern zum Zweck der Sperrung der Zähler; …
Die Festsetzung des Streitwertes nach dem Wert des Zählers gem. § 6 ZPO (s. hierzu auch AG Königsstein, NJW-RR 2003, 949) lässt die konkrete Fallgestaltung außer Betracht. - OLG Schleswig, 02.02.2009 - 14 W 6/09
Gerichtskosten: Streitwertbemessung für Klagen auf Duldung der Wegnahme von …
Unterstellt man, dass es den Energieversorgern um den Besitz der Messgeräte gehe und deshalb § 6 ZPO für den Streitwert bestimmend sei (so z.B. LG Chemnitz RuS 2008, 23; AG Königstein NJW-RR 2003, 949), wäre der Wert dieser Messeinrichtungen zugrunde zu legen. - LG Duisburg, 30.04.2010 - 7 S 123/09
Unterbrechung der Grundversorgung Ausbau der Messeinrichtung Streitwert …
Rn. 24 Soweit es um die Bestimmung des Streitwertes einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird in der Rechtsprechung zum Teil auf den Wert des Zählers (AG Königstein, NJW-RR 2003, 949), zum Teil auf den Jahres- oder Halbjahreswert der zukünftigen Leistungen (Jahresbetrag: OLG Köln, ZMR 2006, 208; LG Hamburg, ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, ZMR 2004, 273; AG Neuruppin, WuM 2005, 596; Halbjahresbetrag: OLG Braunschweig, NJW-RR 2006, 1584; LG Berlin, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02; AG Oldenburg, Beschluss vom 22.04.2008 - 22 C 930/07, zitiert nach juris) und zum Teil auf den entstandenen Zahlungsrückstand (LG Duisburg, Beschluss vom 16.03.2007 - 13 T 18/07, NZM 2007, 896; LG Potsdam, NZM 2009, 159) abgestellt.
- LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07
Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers; …
Rn. 13 Soweit es um die Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird vertreten, dass sich der Streitwert nach dem Sachwert des Zählers richtet (vgl. AG Königstein, Beschluss vom 25.04.2004 - 21 C 261/03-12 - NJW-RR 2003, 949), dass der Jahresbetrag der voraussichtlichen entstehenden Energiekosten heranzuziehen sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2005 - 5 W 1161/05 - ZMR 2006, 208; AG Neuruppin, Beschluss vom 28.07.2005 - 42 C 109/05 - WuM 2005, 596; LG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2004 - 309 T 39/04 - ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 30.12.2003 - 409 C 550/03 - ZMR 2004, 273), dass die Hälfte des Jahresverbrauches maßgeblich sei (LG Berlin…, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.), dass die entstandenen Rückstände zugrunde zu legen seien (…LG Mainz nach AG Neuruppin a.a.O.) oder dass auszugehen sei von dem Wert, der sich aus der Addition der Hälfte der Rückstände und des künftigen Jahresverbrauches ergebe (LG Neuruppin…, Urteil vom 30.11.2001 - 4 S 155/04, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.). - OLG Braunschweig, 10.05.2006 - 7 W 24/06
Energiezähler - Sperrung zur Versorgungseinstellung - Streitwert einer Klage
Die Festsetzung des Streitwertes nach dem Wert des Zählers gem. § 6 ZPO (s. hierzu auch AG Königsstein, NJW-RR 2003, 949) lässt die konkrete Fallgestaltung außer Betracht. - AG Hamburg-Bergedorf, 30.12.2003 - 409 C 550/03
Kündigung eines Stromlieferungsvertrages; Streitwertbestimmung bei Wegnahme eines …
So hat das Amtsgericht Königstein (NZM 2003, 616) gemeint, Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert für eine Klage auf Duldung des Ausbaus eines Stromzählers würden sich nach dessen Verkehrswert richten. - AG Neuruppin, 28.07.2005 - 42 C 109/05
Streitwert einer Klage auf Duldung der Wegnahme eines Energiezählers
Das Amtsgericht Königstein berechnet den Streitwert ausschließlich nach dem Sachwert des Zählers (NJW-RR 2003, 949).
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Rechtsprechung
| AG Königstein/Taunus, 21.01.2004 - 21 C 261/03 (12) |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Betreten einer Wohung sowie der Duldung der Einstellung der Stromversorgung durch einen Stromversorger
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 25.04.2003 - 21 C 261/03
- AG Königstein/Taunus, 21.01.2004 - 21 C 261/03 (12)
- AG Königstein/Taunus, 21.07.2005 - 21 C 261/03
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Rechtsprechung
| AG Königstein/Taunus, 21.07.2005 - 21 C 261/03 (12) |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeitsstreitwert einer Herausgabeklage; Klage auf Herausgabe eines Stromzählers; Wert der herauszugebenden Sache als Grundlage für den Gebührenstreitwert
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 25.04.2003 - 21 C 261/03
- AG Königstein/Taunus, 21.01.2004 - 21 C 261/03
- AG Königstein/Taunus, 21.07.2005 - 21 C 261/03 (12)
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