Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.11.2008 - 21 CS 08.2753 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf einer WaffenbesitzkarteUnzuverlässigkeit; Regelvermutung; kein Ausnahmefall; Sofortvollzug; Streitwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2008 - 21 CS 08.2753
Waffenrechtliche Konsequenzen können an ihn grundsätzlich wie an ein Urteil geknüpft werden (BVerwG vom 13.12.1994 = BVerwGE 97, 245; BayVGH vom 16.3.1998 Az. 21 ZB 07.3337 und vom 8.2.2007 Az. 21 ZB 06.2540).Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245 [250]; BVerwG vom 19.12.1991 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
- BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2008 - 21 CS 08.2753
Daher kann ein Ausnahmefall auch nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922). - VGH Bayern, 08.02.2007 - 21 ZB 06.2540
Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2008 - 21 CS 08.2753
Waffenrechtliche Konsequenzen können an ihn grundsätzlich wie an ein Urteil geknüpft werden (BVerwG vom 13.12.1994 = BVerwGE 97, 245; BayVGH vom 16.3.1998 Az. 21 ZB 07.3337 und vom 8.2.2007 Az. 21 ZB 06.2540).
- VG München, 18.04.2012 - M 7 K 11.3675 Des Weiteren darf die Behörde bei der Anwendung des Regeltatbestandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist ( BVerwG vom 13.12.1994 Az. 1 C 31/92 RdNr. 30; BayVGH vom 25.11.2008 Az. 21 CS 08.2753 RdNr. 6 -juris-).
Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die strafrechtliche Beurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Verwaltungsbehörde im Stande ist, den Vorfall besser und richtiger zu beurteilen, kommt eine Abweichung von einer rechtskräftigen Verurteilung in Betracht (…BVerwG vom 21.7.2008, aaO RdNr. 9; BayVGH vom 25.11.2008 aaO).
- VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Einziehung des Jagdscheins; …
Nach ständiger Rechtsprechung stellt auch ein rechtskräftiger Strafbefehl aufgrund der Gleichstellung in § 410 Abs. 3 StPO mit einem rechtskräftigen Urteil eine rechtskräftige Verurteilung dar (BVerwG, B.v. 13.12.1994, Az.: 1 C 31/92, NVwZ-RR 1995, 525; BayVGH, B.v. 25.11.2008, Az.: 21 CS 08.2753).Eine Überprüfung strafrechtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung oder durch das Verwaltungsgericht ist nur in absoluten Ausnahmefällen veranlasst, etwa wenn für die Behörde oder das Gericht ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Behörde oder das Gericht den Vorfall ausnahmsweise besser als die Strafverfolgungsbehörden aufzuklären vermögen (BVerwG, B.v. 22.04.1992, Az.: 1 B 61/92, NVwZ-RR 1992, 480; BayVGH, B.v. 15.11.2008, Az.: 21 CS 08.2753).
- VG München, 02.04.2014 - M 7 K 14.225
Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; vorsätzliche …
Abgesehen davon, darf die Behörde bei der Anwendung des Regeltatbestandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (BayVGH, B. v. 25. November 2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn 6 m.w.N.).
- VG München, 10.06.2013 - M 7 S 13.2105 Die Behörde darf bei der Anwendung des Regeltatbestandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (…vgl. BVerwG, U. v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - Rn. 30; BayVGH, B.v. 25.11.2008 - 21 CS 08.2753 - Rn. 6).
- VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach Strafbefehl
Die Behörde darf bei der Anwendung des Regeltatbestandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (BayVGH, B.v. 25.11.2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn. 6 m. w. N.;… BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30). - VG Regensburg, 25.06.2025 - RO 4 S 25.1118
Waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Waffenrechtliche …
Rn. 30 Dabei können sowohl die Waffenbehörde als auch das Verwaltungsgericht grundsätzlich von der Richtigkeit des zur Verurteilung führenden rechtskräftigen Strafurteils ausgehen (…vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 24 CS 23.1075 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 25.11.2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn. 6). - VG Würzburg, 18.05.2009 - W 5 K 08.1815
Widerruf von Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; rechtskräftige …
Eine Überprüfung strafrechtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung oder durch das Verwaltungsgericht ist nur in absoluten Ausnahmefällen veranlasst, etwa wenn für die Behörde oder das Gericht ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Behörde oder das Gericht aufgrund der vom Betroffenen vorgebrachten Einwendungen und Beweise den Vorfall besser als die Strafverfolgungsbehörden aufzuklären vermögen (BayVGH, B.v. 11.11.2008, Az.: 21 CS 08.2753). - VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Bei der Anwendung des Regeltatbestandes darf die Behörde grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (BayVGH, B. v. 25. November 2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn. 6 m. w. N. u. B. v. 22. April 1992 - 1 B 61/92 - juris Ls;… BVerwG, U. v. 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30). - VG Augsburg, 27.02.2015 - Au 4 K 14.1710
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Tierquälerei durch Unterlassen
Eine Überprüfung strafrechtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung oder durch das Verwaltungsgericht ist nur in absoluten Ausnahmefällen veranlasst, etwa wenn für die Behörde oder das Gericht ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Behörde oder das Gericht den Vorfall ausnahmsweise besser als die Straf 20 verfolgungsbehörden aufzuklären vermögen (BayVGH, B.v. 15.11.2008 - 21 CS 08.2753 - juris). - VGH Bayern, 25.01.2012 - 21 ZB 11.2612
Waffenbesitzkarten; Dreijahresjagdschein; Widerruf und Ungültigerklärung; …
Auf seine Beweggründe kommt es nicht an (vgl. u.a. BayVGH vom 29.2.2008 Az. 21 ZB 07.2883; BayVGH vom 25.11.2008 Az. 21 CS 08.2753). - VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.2806
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auf …
- VG München, 06.04.2016 - M 7 K 15.2066
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Verurteilung wegen …
- VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4539
Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Widerruf …
- VG München, 12.10.2015 - M 7 S 15.2068
Widerruf der Waffenbesitzkarte
- VG München, 30.09.2015 - M 7 E 15.3975
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz
- VG München, 12.08.2015 - M 7 S 15.2804
Abgelehnter Antrag im Streit um Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG Schleswig, 10.08.2017 - 7 B 46/17
- VG München, 30.10.2013 - M 7 K 13.2109
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