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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.09.2009 - 21 CS 09.1430   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,53210
VGH Bayern, 14.09.2009 - 21 CS 09.1430 (https://dejure.org/2009,53210)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.2009 - 21 CS 09.1430 (https://dejure.org/2009,53210)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 2009 - 21 CS 09.1430 (https://dejure.org/2009,53210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit; rechtskräftige Verurteilung; kein Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 21 CS 09.1430
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245/250; BVerwG vom 19.12.1991 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2009 - 21 CS 09.1430
    Daher kann ein Ausnahmefall auch nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922).
  • VG München, 13.08.2010 - M 7 S 10.2854
    Bei einer rechtskräftigen Verurteilung kann auch von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen werden und sich die Prüfung darauf beschränken, ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ausgeräumt ist (vgl. BVerwG vom 22.4.1992 Buchholz 402.4 WaffG Nr. 63 zum früheren § 5 Abs. 2 WaffG 1976, BayVGH vom 14.9.2009, Az. 21 CS 09.1430 -juris -)).

    Erforderlich ist die Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG vom 19.9.1991, Az. 1 CB 24.9, BayVBl 1992, 217f., BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245ff. , st. Rspr. des BayVGH, vgl. B. v. 12.2.2007, Az. 19 CS 06.2178, B. v. 5.3.2008, Az. 19 CS 07.2786, 14.9.2009, Az. 21 CS 09.1430 - juris).

  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 21 ZB 10.1483

    WaffenrechtErnstliche Zweifel; Regelvermutung, Ausnahmetatbestand; grundsätzliche …

    Auch der erkennende Senat hat im Beschluss vom 14. September 2009 (Az. 21 CS 09.1430) ebenfalls dargelegt, weshalb hier eine Abweichung von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nicht in Betracht kommt.

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Ausführungen des Verwaltungsgerichts sowie des erkennenden Senats im Beschluss vom 14. September 2009 (a.a.O.) und macht sich diese zu eigen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO); denn auch im Antragsverfahren legt der Kläger nichts dar, was zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen könnte.

  • VG München, 18.08.2010 - M 7 S 10.3455
    Bei einer rechtskräftigen Verurteilung kann von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen werden und sich die Prüfung darauf beschränken, ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ausgeräumt ist (vgl. BVerwG vom 22.4.1992 Buchholz 402.4 WaffG Nr. 63 zum früheren § 5 Abs. 2 WaffG 1976, BayVGH vom 14.9.2009, Az. 21 CS 09.1430 ).

    Erforderlich ist die Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG vom 19.9.1991, Az. 1 CB 24.9, BayVBl 1992, 217f., BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245ff. , st. Rspr. des BayVGH, vgl. B. v. 12.2.2007, Az. 19 CS 06.2178, B. v. 5.3.2008, Az. 19 CS 07.2786, 14.9.2009, Az. 21 CS 09.1430 ).

  • VG München, 26.03.2012 - M 7 S 11.4931

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Waffenbesitzverbot wegen …

    Rn. 24 Dass der Betroffene zuvor und seither strafrechtlich nicht aufgefallen ist, entkräftet die Vermutung grundsätzlich nicht (…BVerwG, aaO; BayVGH, B. v. 14. September 2009 - 21 CS 09.1430 Rz 8).
  • VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach Strafbefehl

    Dass der Betroffene zuvor und seither strafrechtlich nicht aufgefallen ist, entkräftet die Vermutung grundsätzlich nicht (…BVerwG, a. a. O.; BayVGH, B.v. 14.9.2009 - 21 CS 09.1430 - juris Rn. 8).
  • VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.2806

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auf …

    Dass der Betroffene zuvor und seither strafrechtlich nicht aufgefallen ist, entkräftet die Vermutung grundsätzlich nicht (…BVerwG, a.a.O.; BayVGH, B.v. 14.9.2009 - 21 CS 09.1430 - juris Rn. 8).
  • VG München, 30.09.2015 - M 7 E 15.3975

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz

    Dass der Betroffene zuvor und seither strafrechtlich nicht aufgefallen ist, entkräftet die Vermutung grundsätzlich nicht (…BVerwG, a. a. O.; BayVGH, B. v. 14.9.2009 - 21 CS 09.1430 - juris Rn. 8).
  • VG München, 12.08.2015 - M 7 S 15.2804

    Abgelehnter Antrag im Streit um Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Dass der Betroffene zuvor und seither strafrechtlich nicht aufgefallen ist, entkräftet die Vermutung grundsätzlich nicht (…BVerwG, a. a. O.; BayVGH, B. v. 14.9.2009 - 21 CS 09.1430 - juris Rn. 8).
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