Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27517
VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564 (https://dejure.org/2013,27517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2013 - 21 CS 13.1564 (https://dejure.org/2013,27517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 (https://dejure.org/2013,27517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,27517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Die Risiken die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st.Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Die Risiken die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st.Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Im Übrigen übersieht der Antragsteller in diesem Zusammenhang, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (…st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 9.1.2008 - 21 C 07.3232 - juris, Rn. 3; NdsOVG, B.v. 14.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nicht-Bewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Denn missbräuchliche Verwendung im Sinn der Waffengesetze meint nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z.B. das Schießen oder Drohen mit der Waffe -, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann, z.B. auch die nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1978 - I C 94.76 - NJW 1979, 1564; BayVGH, B.v. 24.06.1999 - 21 ZB 98.429, BayVBl 2000, 153;… Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, § 5 WaffG Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2008 - 21 C 07.3232

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Im Übrigen übersieht der Antragsteller in diesem Zusammenhang, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 9.1.2008 - 21 C 07.3232 - juris, Rn. 3;… NdsOVG, B.v. 14.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - 20 B 782/10

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen persönlicher Unzuverlässigkeit aufgrund der …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. OVG NW, B.v. 31.5.2010 - 20 B 782/10 - juris).
  • VGH Bayern, 21.07.2004 - 21 B 03.2631
  • VGH Bayern, 24.06.1999 - 21 ZB 98.429
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Im Hinblick auf die aktuell zu treffende Entscheidung über die Zuverlässigkeit haben diese Umstände allenfalls - geringen - indiziellen Charakter, dem vorliegend aufgrund der vorgenannten eindeutigen Feststellungen kein entscheidungserhebliches Gewicht mehr beizumessen ist, zumal ein Restrisiko bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 Cs 13.1564 -, juris, Rn. 10; OVG RP…, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG, juris, Rn. 35).
  • VG Würzburg, 06.07.2026 - W 9 S 26.1321

    Waffenrechtliche und sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit bei einmaligem …

    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinne einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12;… B.v. 6.7.2022 - 24 ZB 22.319 - juris Rn. 19;… VG Würzburg, B.v. 7.8.2025 - W 9 S 25.948 - juris Rn. 51).

    Sie hat sich ferner an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 14).

    Rn. 43 Bei einem Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften - wie hier - ist zu beachten, dass es sich dabei um zentrale waffenrechtliche Vorschriften handelt, welche der Umsetzung eines der vordringlichsten und wichtigsten Ziele des Waffengesetzes dienen, nämlich das Abhandenkommen sowie das unbefugte Ansichnehmen von Waffen und Munition durch unbefugte Dritte zu verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 14;… B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine dahingehende Lebenserfahrung oder aber ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose angestellt werden kann, existiert nicht (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 14;… B.v. 31.7.2015 - 21 CS 15.1156 - juris Rn. 12).

    In Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, darf ein Restrisiko nicht hingenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 14;… B.v. 9.1.2008 - 21 C 07.3232 - juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris Rn. 3).

  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von sog. Reichsbürgern?

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, Rn. 4 jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht