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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34554
VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 (https://dejure.org/2013,34554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 (https://dejure.org/2013,34554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2013 - 21 CS 13.1758 (https://dejure.org/2013,34554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von Waffen und Munition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrecht - Zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei nicht sorgfältiger Verwahrung von Waffen und Munition

 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzliche Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzliche Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
    Da bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (st. Rspr. vgl. z.B. BayVGH B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris m.w.N.) kommt es auch auf das umfangreiche Vorbringen des Antragstellers unter Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung dazu, was sich aus seiner Sicht bei der Waffenkontrolle am Morgen des 24. Januar 2013 tatsächlich abgespielt hat, bei der im vorliegenden Verfahren ausreichenden summarischen Prüfung letztlich nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nicht-Bewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des Erlaubnis pflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzliche Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzliche Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Insoweit trifft es zu, wenn das Verwaltungsgericht davon ausgeht, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten grundsätzlich die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - in Gestalt zu erwartender Verwahrungsverstöße im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG - rechtfertigen kann (…vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12).
  • VG Neustadt, 07.01.2019 - 5 K 836/18

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Reichsbürger-Vorwurfs rechtswidrig

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG -, ESOVG; Bay. VGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 21 CS 13.1758 -, juris m.w.N.).
  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 13.2709

    Unsachgemäße Aufbewahrung der Waffen und Munition

    Rn. 21 Vorsichtig und sachgemäß im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle Sicherungsmöglichkeiten ausgenutzt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 15;… B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.2367 - juris Rn. 9; B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 10).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris; B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris; B. v. 4.12.2013 - 21 CS 13.2367 - juris) rechtfertigt bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungsvorschriften die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.

    Eine dahingehende Lebenserfahrung oder aber ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose angestellt werden kann, existiert nicht (BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12).

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