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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23645
VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196 (https://dejure.org/2017,23645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2017 - 21 CS 17.196 (https://dejure.org/2017,23645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 21 CS 17.196 (https://dejure.org/2017,23645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit eines Inhabers aufgrund Strafbefehls wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit eines Inhabers aufgrund Strafbefehls wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196
    Rn. 7 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris) - erscheint es rechtlich nicht von vornherein als ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat.
  • BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196
    Rn. 8 Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG auch bei einer lange zurückliegenden Straftat des Betroffenen nicht auf den Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Verhandlung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, B.v. 24.6.1992 - 1 B 105/92 - juris).
  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Rn. 31 Zudem widerspräche es sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn.15).
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten und die Einziehung …

    Zur Regelunzuverlässigkeit bei einer strafrechtlichen Verurteilung hat der Verwaltungsgerichtshof zwar ausgeführt, es erscheine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris) rechtlich nicht von vornherein als ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen sei, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliege und der Betroffene sich bisher straffrei geführt habe (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Widerlegung der Regelvermutung, sehr lange …

    Für die Bewertung als Vorsatztat ist die strafrichterliche Würdigung im Strafbefehl maßgeblich (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 10).

    Diese Folgeentscheidungen dienen der Umsetzung des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse und stellen die tatsächliche Umsetzung des Entzugs der formellen Erlaubnisberechtigung durch sofortige Abgabe von Waffen und Erlaubnisurkunden sicher (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 13-15).

    Abgesehen davon widerspräche es sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 13-15).

  • VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772

    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer …

    Zudem widerspräche es sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 15).
  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte sowie Ungültigerklärung und Einziehung eines …

    Bereits der vom Landratsamt in der Bescheidsbegründung zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2016 - 21 CS 17.196 - verweise auf diese Entscheidung, zitiere diese aber unzutreffend.

    Rn. 30 Daher kann es vorliegend auch dahinstehen, ob - wie der Bevollmächtigte des Klägers geltend macht - die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Abweichen von der Regelvermutung (allenfalls) erwogen werden kann, wenn der Zeitpunkt der Begehung der Straftat sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat, bzw. es rechtlich nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheint, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 13; B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7;… B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 18;… B.v. 15.3.2018 - 21 CS 18.388 - juris Rn. 13) in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht, da es im Fall des Klägers nicht entscheidungserheblich darauf ankommt.

  • VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Bereits die Höhe der verhängten Geldstrafe von 60 Tagessätzen für einen Ersttäter spricht - selbst wenn der Antragsteller damit nicht als vorbestraft gilt - gegen ein Bagatelldelikt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 10 mit Verweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 54, wonach in der Praxis der Gerichte bereits 60 Tagessätze durchaus ein erhebliches Unwerturteil bei einer Geldstrafe darstellen).

    Zudem widerspräche es auch sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 15).

  • VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 1 S 22.82

    Grober Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz und die Grundsätze der deutschen, …

    Diese Folgeentscheidungen dienen der Umsetzung des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse und stellen die tatsächliche Umsetzung des Entzugs der formellen Erlaubnisberechtigung durch sofortige Abgabe von Waffen und Erlaubnisurkunden sicher (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 13-15).

    Abgesehen davon widerspräche es sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (VG Bayreuth, B.v. 22.7.2021 - B 1 S 21.709 - juris Rn. 50 unter Berufung auf BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 13-15).

  • VG München, 04.09.2019 - M 7 K 18.918

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe

    Ebenso wenig rechtfertigt allein der schon einige Jahre zurückreichende Tatzeitpunkt ein Abweichen von der Regelvermutung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7).
  • VG München, 05.01.2018 - M 7 S 17.4507

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher …

    Ebenso wenig rechtfertigt allein der schon einige Jahre zurückreichende Tatzeitpunkt ein Abweichen von der Regelvermutung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7), die auch im Übrigen nicht entkräftet ist.
  • VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins

    Bereits die Höhe der verhängten Geldstrafe von 60 Tagessätzen für einen Ersttäter spricht gegen ein Bagatelldelikt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 10 mit Verweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 54).
  • VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

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