Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.09.1989 - 21 CS 89.31386 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Anspruch auf Aushändigung einer Reisepasskopie gegenüber Ausländerbehörde, hier …
Rn. 19 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aufgrund der grundrechtlichen Vorwirkungen des Art. 6 GG, der zwar nicht das Verlöbnis als solches, wohl aber die Eheschließungsfreiheit schützt, auch für einen ansonsten vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ein Anspruch auf kurzfristige Duldung (§ 60 a Abs. 2 AufenthG) zum Zwecke der Eheschließung mit einem deutschen Ehepartner im Inland selbst dann ergeben kann, wenn zwar ein konkreter Eheschließungstermin beim Standesamt als solcher noch nicht feststeht, wenn aber mit der Eheschließung konkret und binnen absehbarer Zeit alsbald zu rechnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.26.06.1991 - 11 S 2224/90-, FamRZ 1992, 313 [314]; BayVGH, Beschl.v.25. September 1989, Az: 21 CS 89.31386 -, BayVBl. 1990, 54; OVG NdS., Beschl.v.11.07.2003 - 4 ME 290/03; strenger allerdings: OVG NRW, Beschl.v.11. Januar 1999, Az: 18 B 2712/98 -, juris; auf einen konkret bestimmten Eheschließungstermin abstellend HessVGH, Beschl.v.19.11.1993 -12 TG 2539 /93-, InfAuslR 1994, 102 und OVG Thür., NVwZ-RR 1996, 710).
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