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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - I-21 U 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7045
OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - I-21 U 14/09 (https://dejure.org/2009,7045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2009 - I-21 U 14/09 (https://dejure.org/2009,7045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - I-21 U 14/09 (https://dejure.org/2009,7045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugang einer Willenserklärung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klageerweiterung beruht auf neuen, aber bereits in erster Instanz bekanntem Vortrag: Verspätet! (IMR 2010, 1086)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwirkung des Staffelmietzinsanspruchs bei ungeplanten konkludenten Mieterhöhungen! (IMR 2010, 184)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06

    Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09
    Das ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit dem Aktenzeichen VIII ZR 14/06.

    Rn. 46 Etwas Anderes ergibt sich nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum AZ: VIII ZR 14/06 (abgedruckt NJW 2008, 1302).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09
    Grundsätzlich werden durch die im Gesetz gemäß § 550 BGB vorgesehene Schriftform nicht die am Mietvertrag unmittelbar Beteiligten geschützt, sondern ein am Mietvertrag nicht Beteiligter wie z.B. der Erwerber (vgl. BGH NJW 2004, 1103, 1104).

    Investitionen führen nicht grundsätzlich dazu, dass der andere Vertragspartner sich nicht mehr auf die fehlende Schriftform berufen kann (vgl. BGH NJW 2004, 1103, 1104).

  • LG Krefeld, 17.09.2008 - 2 O 42/07

    Anforderungen an die Verwirkung der Begleichung von Mietrückständen; Vertrauen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09
    Die Berufung des Klägers gegen das am 17.09.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (AZ: 2 O 42/07) wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Beklagten hin wird das am 17.09.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (AZ: 2 O 42/07) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09
    Eine Willenserklärung ist bereits dann wirksam zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass die Möglichkeit der Erkenntniserlangung besteht und unter gewöhnlichen Verhältnissen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 2004, 1320).
  • BGH, 25.07.2007 - XII ZR 143/05

    Rechtsfolgen einer allgemeinen salvatorischen Klausel in einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09
    Das kommt vor allem in Betracht, wenn der eine Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abhält, die Berufung auf den Formverstoß die Existenz des anderen gefährdet oder eine schwere Treuepflichtverletzung darstellt (vgl. BGH NJW 2007, 3202, 3203).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09
    Rn. 72 Zwar findet auf Klageerweiterungen, die lediglich § 264 ZPO statt § 263 ZPO unterfallen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH BauR 2006, 701, 703) die Vorschrift des § 533 ZPO keine Anwendung; dies verhilft der Berufung des Klägers zu diesem Punkt aber dennoch nicht zum Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 10 U 147/09

    Abgrenzung von Miete und Pacht bei der Überlassung eines vom Vermieter …

    Zwar kann ein entsprechend versuchter Prozessbetrug vom Grundsatz her trotz der bereits zuvor zu Tage getretenen Differenzen geeignet sein, die Vertrauensbasis der Vertragsparteien nachhaltig zu erschüttern, und deshalb die Annahme der außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2009, 21 U 14/09, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen …

    Die außerplanmäßigen Mieterhöhungsverlangen konnte die Mieterin nur so verstehen, dass die Vermieterin künftig eine höhere Miete verlange; die nachfolgend unbeanstandete Zahlung der geforderten Miete konnte die Vermieterin nur als Zustimmung zur Mieterhöhung werten (vgl. auch Senat v. 22.12.2009, 21 U 14/09 Rn. 38f betr. Nebenkostenmehrforderungen; OLG Karlsruhe v. 10.12.2002, 17 U 97/02 Rn. 49 betr.
  • OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09

    Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Jagdpachtvertrages durch den …

    Rn. 172 Zwar kann ein versuchter Prozessbetrug des Mieters die fristlose Kündigung des Vermieters rechtfertigen (OLG Düsseldorf Urteil vom 22.1.2009; 21 U 14/09).
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