Rechtsprechung
| OLG München, 18.12.2006 - 21 U 4148/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- anlageanwalt.de
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- archive.org (Leitsatz)
Haftung wegen Kapitalanlagenbetrugs § 264a StGB - "Alpina-Fonds"
- xing.com (Zusammenfassung)
Voraussetzungen für Haftung bei Prospektfehlern wegen Kapitalanlagebetrugs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prospektpflichtigkeit eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Kapitalanlagebetrugs begleitet von einem wirksamen Durchsuchungsbeschluss gegen die Initiatoren eines geschlossenen Fonds; Haftung der Initiatoren der Alpina Fonds auf Schadensersatz wegen ...
Verfahrensgang
- LG München I, 12.12.2005 - 35 O 243/05
- LG München I, 26.06.2006 - 35 O 243/05
- OLG München, 18.12.2006 - 21 U 4148/06
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 1320
- ZIP 2007, 583
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Ob darüber hinaus der Emittent, der einen Prospekt herausgibt, abhängig vom Verdachtsgrad im Einzelfall verpflichtet ist, darüber aufzuklären, dass ein Ermittlungsverfahren gegen seine Verantwortlichen wegen Straftaten im Zusammenhang mit früheren Börsengängen anhängig ist (vgl. zum Anlageberater BGH…, Urteil vom 10. November 2011 - III ZR 81/11, WM 2011, 2353 Rn. 9 f.; Stumpf/Lamberti/Schmidt, BB 2008, 1635, 1641 f.; vgl. auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 21 U 4148/06, juris Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 18. März 2005 - I-16 U 114/04, juris Rn. 82 f.), kann hier dahinstehen. - OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG
Im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unschuldsvermutung und die nach Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit ist das Informationsinteresse des Anlegers jedenfalls dann nachrangig, wenn es sich "nur" um ein Ermittlungsverfahren handelt, es mithin noch nicht zu Grundrechtseingriffen gekommen ist, die eine höhere Verdachtsstufe als den für die Einleitung eines solchen Verfahrens ausreichenden Anfangsverdacht bedürfen (so im Ergebnis auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2006, 21 U 4148/06, zit. nach juris, Rn. 3, das auf eine durchgeführte Durchsuchung abstellt). - BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Ob darüber hinaus der Emittent, der einen Prospekt herausgibt, abhängig vom Verdachtsgrad im Einzelfall verpflichtet ist, darüber aufzuklären, dass ein Ermittlungsverfahren gegen seine Verantwortlichen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem früheren Börsengang anhängig ist (vgl. zum Anlageberater BGH…, Urteil vom 10. November 2011 - III ZR 81/11, WM 2011, 2353 Rn. 9 f.; Stumpf/Lamberti/Schmidt, BB 2008, 1635, 1641 f.; vgl. auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 21 U 4148/06, juris Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 18. März 2005 - I-16 U 114/04, juris Rn. 82 f.), kann hier dahinstehen.
- OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG …
Im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unschuldsvermutung und die nach Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit ist das Informationsinteresse des Anlegers jedenfalls dann nachrangig, wenn es sich "nur" um ein Ermittlungsverfahren handelt, es mithin noch nicht zu Grundrechtseingriffen gekommen ist, die eine höhere Verdachtsstufe als den für die Einleitung eines solchen Verfahrens ausreichenden Anfangsverdacht bedürfen (so im Ergebnis auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2006, 21 U 4148/06, zit. nach juris, Rn. 3, das auf eine durchgeführte Durchsuchung abstellt). - OLG München, 15.02.2013 - 10 U 1821/12
Offenbarungspflichten des Treuhandkommanditisten eines Immobilienfonds …
Auch nach Auffassung des erkennenden Senats gab es jedenfalls vor Anklageerhebung, wenn nicht sogar vor Zulassung der Anklage, auch wenn es hier vor dem Beitritt des Klägers zu einer Durchsuchung der Geschäftsräume gekommen ist, keine Verpflichtung der Beklagten zu 2), über das anhängige Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) bzw. Durchsuchungen in einem Verkaufsprospekt einer anderen Kapitalanlage, also vom Gegenstand des Ermittlungsverfahrens unabhängige Vorgänge, zu informieren (so auch OLG München, Urteil vom 18.06.2012, Az. 17 U 2841/11; entgegen OLG München ZIP 2007, 583).Die Auffassung des 21. Senats im Urteil vom 18.12.2006 (s.o.) ist abzulehnen, da sie sich mit dieser wesentlichen Fragestellung der Unschuldsvermutung nicht auseinandersetzt.
Die Meinung des Klägers, die Beklagte zu 2) wäre verpflichtet gewesen, ihn im Prospekt darauf hinzuweisen, dass die Einzahlungen viele Jahre am Anfang der Beteiligung zur Deckung der weichen Kosten und Zinsen verwendet werden und erst dann Geld für Kapitalanlagen zur Verfügung stehen, ist abzulehnen (entgegen OLG München ZIP 2007, 583 ).
Entscheidend ist, dass sowohl im Lichte der Tatsache, dass bei Beteiligungen an einem beginnenden Unternehmen (gerade der Kläger betont, dass er sich als Kommanditist beteiligt habe) regelmäßig am Anfang noch keine Gewinne erwirtschaftet werden, als auch bei Fokussierung auf den Aspekt "Geldanlage" es üblich ist, dass am Anfang die Kosten weggefertigt werden (vgl. Lebensversicherungen), wurde der Kläger über die Höhe der weichen Kosten informiert, so dass es zwanglos möglich ist, aus den Prospektinformationen die Verwendung der Anlegergelder zu ermitteln (wie die Berechnung im Urteil des 21. Senats zeigt, vgl. OLG München, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13
Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines …
Im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unschuldsvermutung und die nach Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit ist das Informationsinteresse des Anlegers jedenfalls dann nachrangig, wenn es sich "nur" um ein Ermittlungsverfahren handelt, es mithin noch nicht zu Grundrechtseingriffen gekommen ist, die eine höhere Verdachtsstufe als den für die Einleitung eines solchen Verfahrens ausreichenden Anfangsverdacht bedürfen (so im Ergebnis auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2006, 21 U 4148/06, zit. nach juris, Rn. 3, das auf eine durchgeführte Durchsuchung abstellt). - LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07 Für potentielle Anleger war es von erheblichem Interesse, vor einer Anlageentscheidung über das laufende Ermittlungsverfahren, in dem es bereit zum Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses gekommen war, informiert zu werden (so auch OLG München vom 18.12.2006, 21 U 4148/06 ).
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