Rechtsprechung
| KG, 06.12.2022 - 21 U 56/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Winterliche Räum- und Streupflicht, ernsthafte lokale Glättegefahr
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht bei Glättegefahr
- RA Kotz
Winterliche Räum- / Streupflicht bei ernsthafter Glättegefahr
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1
Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Eine winterliche Räum- und Streupflicht kann nicht nur bei allgemeiner Glätte, sondern auch bei einer ernsthaften lokalen Glättegefahr bestehen. 2. Ob eine ernsthafte lokale Glättegefahr besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei kommt es stets auf den ...
- rechtsportal.de
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall; Winterliche Räum- und Streupflicht; Ernsthafte lokale Glättegefahr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Winterdienstleister muss bei lokaler Glättegefahr räumen und streuen!
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wann besteht eine ernsthafte lokale Glättegefahr? - Winterliche Streu- und Räumpflicht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Räum- und Streupflicht kann auch bei lokaler Glättegefahr bestehen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Glatteisunfall vor einem Klinikum - Streupflicht setzt nicht zwingend "allgemeine Glätte" in der ganzen Stadt voraus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestehen einer winterlichen Räum- und Streupflicht auch bei ernsthafter lokaler Glätte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Streu- und Räumpflichten - was gilt wie
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr - Allgemeine Glätte nicht Voraussetzung für Winterdienstpflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine allgemeine, aber lokale Glättegefahr: Winterdienstleister muss streuen und räumen! (IBR 2023, 71)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.03.2022 - 22 O 121/21
- KG, 06.12.2022 - 21 U 56/22
Papierfundstellen
- MDR 2023, 298
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07
Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters …
Auszug aus KG, 06.12.2022 - 21 U 56/22
Mit einer solchen Übertragung wird der Übernehmer der Pflichten für ihre Einhaltung selbst deliktisch verantwortlich (BGH, Urteil vom 22. Januar 2008, VI ZR 126/07 m.w.N.;… Sprau in: Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Auflage, 2022, § 823 BGB, Rn. 50 und 215 m.w.N.).Hat dieser die Räum- und Streupflicht auf einen Dritten übertragen, der aufgrund dieser Übertragung selbst deliktisch verantwortlich wird (BGH, Urteil vom 22. Januar 2008, VI ZR 126/07, Rn. 9), muss sich dieser Dritte am Maßstab des primär Verkehrssicherungspflichtigen messen lassen.
Denn durch die Übertragung wird der primär Verkehrssicherungspflichtige von seinen Pflichten weitgehend befreit, sie verengen sich auf Kontroll- und Überwachungspflichten (BGH, Urteil vom 22. Januar 2008, VI ZR 126/07, Rn. 9).
- BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11
Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines …
Auszug aus KG, 06.12.2022 - 21 U 56/22
Rn. 26 aa) Eine solche Streupflicht besteht für den Verkehrssicherungspflichtigen auch im Winterhalbjahr nicht jederzeit, sondern nur wenn entweder allgemeine Glätte herrscht oder wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jedenfalls im Bereich der Flächen, auf die sich die Verkehrssicherungspflicht bezieht, aufgrund vereinzelter Glättestellen eine ernsthaft drohende Gefahr für Dritte besteht (im Folgenden: ernsthafte lokale Glättegefahr, vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2017, VI ZR 254/16; Urteil vom 12. Juni 2012, VI ZR 138/11).Zudem ist zu beachten, dass eine örtlich auftretende Glättegefahr, die eine Streupflicht auslöst, in aller Regel keine sofortige Reaktion des Verpflichteten verlangt, sondern dass diesem eine den Umständen angemessene Reaktionszeit zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 2012, VI ZR 138/11).
- BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16
Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen …
Auszug aus KG, 06.12.2022 - 21 U 56/22
Rn. 26 aa) Eine solche Streupflicht besteht für den Verkehrssicherungspflichtigen auch im Winterhalbjahr nicht jederzeit, sondern nur wenn entweder allgemeine Glätte herrscht oder wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jedenfalls im Bereich der Flächen, auf die sich die Verkehrssicherungspflicht bezieht, aufgrund vereinzelter Glättestellen eine ernsthaft drohende Gefahr für Dritte besteht (im Folgenden: ernsthafte lokale Glättegefahr, vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2017, VI ZR 254/16; Urteil vom 12. Juni 2012, VI ZR 138/11).
- LG Gießen, 31.07.2023 - 3 O 191/22 Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen und Wegen ist das Vorliegen einer allgemeinen Schnee- bzw. Eisglätte (nicht: das Vorhandensein einzelner Glättestellen) oder - bei Vorhandensein nur vereinzelter Glättestellen - das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine auf diese Stellen zurückzuführende ernsthaft drohende Gefahr (…BGH, Urt. v. 12.06.2012 - Az.: VI ZR 138/11, NJW 2012, 2727 (Rn. 10 m.w.N.); KG Berlin, Urt. v. 06.12.2022 - Az.: 21 U 56/22, NJ 2023, 69).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.06.2022 - 21 U 56/22 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 O 384/20
- OLG Düsseldorf, 30.06.2022 - 21 U 56/22
- BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 1062/22
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