Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 327 AktG, § 1 SpruchG, § 287 ZPO
Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog - Betriebs-Berater
Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswerts nach § 287 Abs. 2 ZPO analog
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog AktG §§ 305, 327; SpruchG § 1; ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 327 ; SpruchG § 1 ; ZPO § 287
Voraussetzungen der gerichtlichen Schätzung des Unternehmenswerts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schätzung erfordert Schätzgrundlagen!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur gerichtlichen Schätzung des Unternehmenswerts für Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Squeeze out
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Unternehmensbewertung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schätzung des Unternehmenswerts bei Ermittlung einer angemessenen Abfindung für Aktionäre
- blogspot.com (Tenor)
Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Didier Werke AG (+ 12,35%)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.02.2012 - 5 O 104/10
- OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 974
- BB 2017, 1138
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (41)
- BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14
Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Wenn die Abfindung nicht nach dem Börsenkurs der gehaltenen Aktie als Untergrenze der Abfindung bestimmt wird, ist in der Regel der anteilige Unternehmenswert zugrunde zu legen, wobei der Wert des Unternehmens im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 21; Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Juris Rn 33; BGHZ 147, 108, 116).Tragfähigkeit ist gegeben, wenn es sich um eine geeignete und aussagekräftige (vgl. Luiz de Vargas, AG 2016, 354, 357), aber sowohl aus verfassungsrechtlicher (vgl. BVerfG NJW 2007, 3266, zit. nach Juris Rn 23) als auch aus einfachrechtlicher (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, zit nach Juris 42; BGHZ 147, 108, zit. nach Juris Rn 20 am Ende) Sicht nicht notwendiger Weise bestmögliche Grundlage handelt.
Dies bedeutet, dass die zur Anwendung gebrachte Methode in der Wirtschaftswissenschaft oder Betriebswirtschaftslehre anerkannt und in der Praxis gebräuchlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, ZIP 2016, 110 Rn. 33 mwN).
Allerdings ziehen die Antragsteller, die zu diesem Aspekt weitere sachverständige Aufklärung einfordern, nicht hinreichend in Betracht, dass es sich bei der Ermittlung des Unternehmenswertes um eine Schätzung handelt, die zwar methodensauber, aber mit verfahrensökonomisch vertretbarem Aufwand vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Juris Rn 42).
Insoweit führt bezüglich des Bewertungsziels die vom Antragsteller in Bezug genommene, anders lautende Fundstelle (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Juris Rn 44) in die Irre, wie sich nicht zuletzt aus dem dort zitierten Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. OLG Frankfurt AG 2010, 798, 800) ergibt.
- OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 21 W 36/12
Squeeze-out: Höhe der Barabfindung für Minderheitsaktionäre
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Dies ist regelmäßig der Verkehrswert der Unternehmensbeteiligung (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 21 W 64/13, Juris Rn 27; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 28 OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 20 W 2/12, Juris Rn 99 ff.).Erhöht nämlich der Hauptaktionär im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung eines Anfechtungsverfahrens das Angebot auf Abfindung, so ist dieses in einem nachfolgenden Spruchverfahren Gegenstand der Angemessenheitsprüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 21; Beschluss vom 20. Februar 2012 - 21 W 17/11, Juris Rn 28; OLG München, NZG 2007, 635 [OLG München 10.05.2007 - 31 Wx 119/06] ).
Zutreffend ist zwar, dass auch im Fall eines Squeeze out eine Schätzung vermittels einer marktorientierten Methode erfolgen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 25 ff.) Von der generellen Eignung marktwertorientierter Bewertungsverfahren abgesehen hat das Gericht aber die Aussagekraft und Tauglichkeit der anzuwendenden Methode mit Blick auf den konkreten Einzelfall einer Prüfung und Würdigung zu unterziehen (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2497 - 1 [BVerfG 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10] BvR 2658/10).
Die Antragsgegnerin hat den Basiszins methodisch bedenkenfrei (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris) aus der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank abgeleitet und dabei zur Glättung kurzfristiger Marktschwankungen sich an einem Dreimonatsdurchschnitt orientiert (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 72 ff.), woraus sich der im Übertragungsbericht zugrunde gelegte Wert von 4, 78 % vor Abzug persönlicher Steuern ergibt.
- BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14
Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Wenn die Abfindung nicht nach dem Börsenkurs der gehaltenen Aktie als Untergrenze der Abfindung bestimmt wird, ist in der Regel der anteilige Unternehmenswert zugrunde zu legen, wobei der Wert des Unternehmens im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 21; Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Juris Rn 33; BGHZ 147, 108, 116).Kann im konkreten Fall von der Möglichkeit einer solchen effektiven Informationsbewertung nicht ausgegangen werden, so dass der Börsenkurs keine verlässliche Aussage über den (mindestens zu gewährenden) Verkehrswert der Unternehmensbeteiligung erlaubt, ist die marktwertorientierte Methode ungeeignet und muss der Anteilswert regelmäßig auf indirektem Wege mittels einer Unternehmensbewertung ermittelt werden (vgl. BVerfG, ZIP 2011, 170 Rn 13 f. [BVerfG 20.12.2010 - 1 BvR 2323/07] ; ZIP 2011, 1051 Rn 25 [BVerfG 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10] ; ZIP 2012, 1408 Rn 20 [BVerfG 16.05.2012 - 1 BvR 96/09; 1 BvR 117/09; 1 BvR 118/09; 1 BvR 128/09] ; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 23).
Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die angemessene Abfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären bei Vorliegen eines (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrags der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris).
Gleichzeitig kann offen bleiben, ob der Barwert der Mindestgarantiedividende eine weitere Untergrenze der zulässigen Abfindung darstellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 30; Senat, Beschluss vom 29. März 2011 - 21 W 12/11, Juris Rn 49; OLG Stuttgart, AG 2011, 795 [OLG Stuttgart 08.07.2011 - 20 W 14/08] ).
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Wenn die Abfindung nicht nach dem Börsenkurs der gehaltenen Aktie als Untergrenze der Abfindung bestimmt wird, ist in der Regel der anteilige Unternehmenswert zugrunde zu legen, wobei der Wert des Unternehmens im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 21; Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Juris Rn 33; BGHZ 147, 108, 116).Tragfähigkeit ist gegeben, wenn es sich um eine geeignete und aussagekräftige (vgl. Luiz de Vargas, AG 2016, 354, 357), aber sowohl aus verfassungsrechtlicher (vgl. BVerfG NJW 2007, 3266, zit. nach Juris Rn 23) als auch aus einfachrechtlicher (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, zit nach Juris 42; BGHZ 147, 108, zit. nach Juris Rn 20 am Ende) Sicht nicht notwendiger Weise bestmögliche Grundlage handelt.
Dabei beruht die Ermittlung anhand des Börsenwerts auf der Annahme, dass die Marktteilnehmer auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Informationsmöglichkeiten die Ertragskraft des Unternehmens, um dessen Aktien es geht, zutreffend bewerten und sich die Marktbewertung im Börsenkurs der Aktien niederschlägt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108, 116).
Die marktwertorientierte Bewertung ist nur dann zur Bewertung geeignet, wenn die Marktteilnehmer auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Informationsmöglichkeiten die Ertragskraft des Unternehmens, um dessen Aktien es geht, zutreffend bewerten und sich die Marktbewertung im Börsenkurs der Aktien niederschlägt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108, 116).
- OLG Stuttgart, 05.06.2013 - 20 W 6/10
Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Hieraus folgt unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 26, 38 % (vgl. hierzu ausführlich OLG Stuttgart, AG 2013, 724, 727 [OLG Stuttgart 05.06.2013 - 20 W 6/10] ) ein Zins nach Steuern in Höhe von 3, 47 %.Ersatzweise können es auch die Faktoren einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) oder auch allgemeine Überlegungen zum individuellen Unternehmensrisiko im Vergleich zum Risiko des Marktportfolios sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. März 2013 - 20 W 6/10 -, AG 2013, 724, 729).
- OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 W 14/11
Squeez-out: Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Hierbei wird die aus der langjährigen Differenz zwischen der Rendite von Aktien und (quasi) risikofreien öffentlichen Anleihen ermittelte durchschnittliche Risikoprämie (Marktrisikoprämie), mit einem unternehmensspezifischen Faktor, dem sogenannten Betafaktor multipliziert (vgl. Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - 21 W 14/11, Juris Rn 67; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rn 158).Entsprechend hat der Senat etwa in einer Entscheidung zu einem Stichtag am 5. Juni 2008 bereits eine Marktrisikoprämie in Höhe von 5 % nach Steuern für nicht korrekturbedürftig erachtet (vgl. Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - 21 W 14/11, Juris Rn 68).
- OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 8/10
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Ermittlung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Zwar verpflichtet § 7 Abs. 7 SpruchG den Antragsgegner, dem Gericht auf Verlangen Unterlagen vorzulegen; dies gilt aber nur für solche, die für die Entscheidung des Gerichts erheblich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2012 - 26 W 8/10, Juris Rn 76; OLG Stuttgart, ZIP 2010, 274; Simon/Winter, SpruchG, § 7 Rn 59 f.; LG München, Beschluss vom LG München I 5. Kammer für Handelssachen vom 21. Juni 2013 - 5 HK O 19183/09, Juris Rn 339 ff.; Drescher in Spindler/Stilz, AktG, § 7 SpruchG Rn 9) Die Entscheidungserheblichkeit des Inhalts der vorgenannten Unterlagen ist von dem Antragsteller zu 28) jedoch weder dargetan noch ersichtlich.Da das Merkmal der Entscheidungserheblichkeit die Vorlagepflicht sachgerecht begrenzen soll, kann es nicht schon dann erfüllt sein, wenn die betreffenden Unterlagen überhaupt mit der Bewertung zu tun haben, da dies im Ausgangspunkt auf sämtliche unternehmensbezogenen Dokumente zutrifft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2012 - 26 W 8/10, Juris Rn 76; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. November 2011, Az. 20 W 3/09, Juris Rn 80;… Simon- Winter, a.a.O., § 7 RN 60).
- OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08
Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Gleichzeitig kann offen bleiben, ob der Barwert der Mindestgarantiedividende eine weitere Untergrenze der zulässigen Abfindung darstellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 30; Senat, Beschluss vom 29. März 2011 - 21 W 12/11, Juris Rn 49; OLG Stuttgart, AG 2011, 795 [OLG Stuttgart 08.07.2011 - 20 W 14/08] ).bbbb) Der Basiszinssatz ist um einen Risikozuschlag zu erhöhen, der nach § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen ist, da bei der Investition in ein Unternehmen im Gegensatz zur Anlage in öffentlichen Anleihen die Risiken der unternehmerischen Tätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 20 W 14/08 -, Juris Rn 245).
- OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
Erhöhung der Barabfindung durch Hauptaktionär als Gegenstand des Spruchverfahrens …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Erhöht nämlich der Hauptaktionär im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung eines Anfechtungsverfahrens das Angebot auf Abfindung, so ist dieses in einem nachfolgenden Spruchverfahren Gegenstand der Angemessenheitsprüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 21; Beschluss vom 20. Februar 2012 - 21 W 17/11, Juris Rn 28; OLG München, NZG 2007, 635 [OLG München 10.05.2007 - 31 Wx 119/06] ).Anders ist dies nur dann zu beurteilen, wenn die vereinbarte Abfindungserhöhung nicht bedingungsfrei gewährt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09 -, Juris Rn 32; OLG München, NZG 2007, 635 [OLG München 10.05.2007 - 31 Wx 119/06] ).
- BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12
Kann im konkreten Fall von der Möglichkeit einer solchen effektiven Informationsbewertung nicht ausgegangen werden, so dass der Börsenkurs keine verlässliche Aussage über den (mindestens zu gewährenden) Verkehrswert der Unternehmensbeteiligung erlaubt, ist die marktwertorientierte Methode ungeeignet und muss der Anteilswert regelmäßig auf indirektem Wege mittels einer Unternehmensbewertung ermittelt werden (vgl. BVerfG, ZIP 2011, 170 Rn 13 f. [BVerfG 20.12.2010 - 1 BvR 2323/07] ; ZIP 2011, 1051 Rn 25 [BVerfG 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10] ; ZIP 2012, 1408 Rn 20 [BVerfG 16.05.2012 - 1 BvR 96/09; 1 BvR 117/09; 1 BvR 118/09; 1 BvR 128/09] ; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 23).Zutreffend ist zwar, dass auch im Fall eines Squeeze out eine Schätzung vermittels einer marktorientierten Methode erfolgen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 25 ff.) Von der generellen Eignung marktwertorientierter Bewertungsverfahren abgesehen hat das Gericht aber die Aussagekraft und Tauglichkeit der anzuwendenden Methode mit Blick auf den konkreten Einzelfall einer Prüfung und Würdigung zu unterziehen (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2497 - 1 [BVerfG 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10] BvR 2658/10).
- OLG Frankfurt, 29.01.2016 - 21 W 70/15
Unternehmensbewertung: Nichtberücksichtigung eines Ereignisses bei Ertragsplanung
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11
Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06
Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters der nicht beteiligten Aktionäre im …
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
- OLG Frankfurt, 05.02.2016 - 21 W 69/14
Barabfindung bei gekündigtem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag
- OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09
Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren
- BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
Stollwerck
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung
- OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …
- OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13
Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG
- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08
Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …
- OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung …
- LG München I, 21.06.2013 - 5 HKO 19183/09
Aktienrechtliches Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an eine …
- OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen …
- OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung
- OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 21 W 17/11
Squeeze-Out: Angemessenheit der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 21 W 39/11
Squeez-out: Angemessenheit der Abfindung (Börsenkurs als Untergrenze)
- OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 21 W 12/11
Squeeze out: Berechnung der angemessenen Barabfindung, Marktrisikoprämie, Barwert …
- BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
Feldmühle-Urteil
- BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag
- BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvR 96/09
Nichtannahmebeschluss: "Markttest" gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet …
- BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237
- OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 21 W 64/13
Bestimmung der Barabfindung für Minderheitsaktionäre
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2323/07
Nichtannahmebeschluss: Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses anhand der …
- OLG Stuttgart, 24.07.2013 - 20 W 2/12
Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums
- BGH, 05.01.2011 - XII ZB 152/10
Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen die Ablehnung eines Antrages …
- BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
Brauerei: Unternehmensbewertung
- OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10
Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des …
- OLG Dresden, 03.11.2010 - 23 UF 500/10
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Rechtskraft
- OLG München, 16.06.2010 - 7 AktG 1/10
Aktiengesellschaft: Erforderlicher urkundlicher Nachweis im Freigabeverfahren bei …
- OLG München, 26.06.2018 - 31 Wx 382/15
MAN SE: Abschließende Entscheidung im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und …
Rn. 96 (a) Regelmäßig stellt eine Marktrisikoprämie, die sich an den Vorgaben des IDW für den maßgeblichen Zeitraum orientiert, trotz etwaiger singulärer abweichender Studien oder Gutachten, eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Unternehmenswertes dar und dürfte es weder der Gesellschaft noch dem Gericht im Rahmen seiner eigenen Schätzung des anteiligen Unternehmenswertes obliegen, umfassende wissenschaftliche Studien zur Höhe der Marktrisikoprämie als einer letztlich ohnehin nicht zweifelsfrei ermittelbaren Größe durchzuführen, wenn diese Vereinigung der deutschen Wirtschaftsprüfer auf dem fraglichen Gebiet eine Bandbreite bekannt gibt, die zwar gegebenenfalls diskussionswürdig, aber nicht unvertretbar erscheint (vgl. OLG Frankfurt AG 2017, 626, 630 Rn. 108 nach juris; Senat, Beschluss vom 5.10.2017 - 31 Wx 395/16, S. 5 f.). - OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 21 W 139/19
Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Börsenwertes
Da im konkreten Fall von der Möglichkeit einer solchen effektiven Informationsbewertung ausgegangen werden kann, so dass der Börsenkurs eine verlässliche Aussage über den (mindestens zu gewährenden) Verkehrswert der Unternehmensbeteiligung erlaubt, ist die marktwertorientierte Methode geeignet und kann zur Schätzung des angemessenen Umtauschverhältnisses herangezogen werden (vgl. BVerfG, ZIP 2011, 170 Rn 13 f. ; ZIP 2011, 1051 Rn 25 ; ZIP 2012, 1408 Rn 20 ; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris Rn 23; vgl. zum Vorangehenden insgesamt Senat, Beschluss vom 17.01.2017 - 21 W 37/12 , juris Rn. 28 ). - LG Stuttgart, 17.09.2018 - 31 O 1/15
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Vornahme einer kapitalmarktorientierten …
Fehlen Planungsrechnungen oder sind sie nicht plausibel, so sind sachgerechte Prognosen zu treffen oder Anpassungen vorzunehmen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 121/06 -, Rn. 12, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. November 2013 - 20 W 4/12 - , Rn. 84 , juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Rn. 30, juris;… zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Beschränkung auf eine Plausibilitätsprüfung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Mai 2012 - 1 BvR 3221/10 -, Rn. 12, 30, juris).Rn. 418 Das entspricht der Empfehlung des IDW im IDW S1-Standard (i.d.F. 2008, Tz. 117), ist methodisch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 W 1/17 -, Rn. 70 , juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06. April 2017 - I-26 W 10/15 (AktE) -, Rn. 45, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Rn. 100, juris; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 1 W 18/13 -, Rn. 58, juris; LG München I…, Beschluss vom 28. April 2017 - 5 HK O 26513/11 -, Rn. 113, juris) und entspricht der anerkannten Expertenauffassung des IDW ( OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 20 W 3/13 -, Rn. 124 , juris).
Denn entscheidend bleibt nach den oben dargestellten Rechtsprechungsgrundsätzen der Angemessenheitsprüfung, dass das Tax-CAPM weiterhin eine in der Wirtschaftswissenschaft anerkannte, in der Bewertungspraxis gebräuchliche und in der Rechtsprechung weitgehend akzeptierte Methode darstellt (…auch dazu Veil, in Spindler/Stilz a.a.O. § 305 Rn. 90; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Rn. 105, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I-26 W 25/12 (AktE) -, Rn. 78, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 01. April 2014 - 20 W 4/13 -, Rn. 69 , juris zum IDW S1 i.d.F. 2000;… Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 20 W 3/13 -, Rn. 128 ;… Beschluss vom 24. Juli 2013 - 20 W 2/12 , Rn. 162 , juris; auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 20 W 5/14 -, Rn. 18, 25, 95, 98 juris ohne weitere Thematisierung angesichts des beschränkten Beschwerdevorbringens).
- OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 21 W 121/15
Barabfindung nach Squeeze-Out
Dabei ist grundsätzlich der Ansatz einer wachstumsbedingten Thesaurierung nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss vom 17.01.2017 - 21 W 37/12 , juris Rn 91, 92; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.06.2013 - 20 W 6/10, juris Rn 181).Dieser vereinfachende Ansatz, der durchaus bereits mehrfach die Billigung der Rechtsprechung in anderen Konstellationen gefunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 17.01.2017 - 21 W 37/12 , juris Rn 91, 92; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.06.2013 - 20 W 6/10, juris Rn 181) und auch nach Angaben des Sachverständigen als sinnvolle Näherung in einer Situation dienen kann, bei der aufgrund der Struktur des Aktivvermögens von einem Wachstum aller Aktivposten mit der Wachstumsrate in der ewigen Rente ausgegangen werden kann, ist vorliegend auf der Grundlage der übrigen Planannahmen des Übertragungsgutachtens hingegen nicht sachgerecht.
- LG München I, 29.11.2023 - 5 HKO 5321/19
Spruchverfahren zum Squeeze-out läuft
Diese Vorgehensweise wird in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.3.2008, Az. 31 Wx 88/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2017 Az. 21 W 37/12) und konnte auch hier zugrunde gelegt werden. - OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 21 W 77/14
Angemessene Abfindung nach § 327b AktG (Betafaktor)
Soweit einige Antragsteller demgegenüber geltend machen, es ginge beim Wachstumsabschlag nicht vorwiegend um die Frage der Überwälzbarkeit von Preissteigerungen, sondern um die Frage eines inneren und äußeren Wachstums der Gesellschaft, trifft dies in dieser Allgemeinheit nicht zu (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 , juris Rn. 123 ; Ruthardt/Hachmeister, DB 2014, 193). - LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der primion Technology AG
Fehlen Planungsrechnungen oder sind sie nicht plausibel, so sind sachgerechte Prognosen zu treffen oder Anpassungen vorzunehmen (OLG München…, Beschluss vom 14. Juli 2009 -- 31Wx 121/06 --, Rn. 12; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. November 2013 -- 20 W 4/12 --, Rn. 84; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 -- 21 W 37/12 --, Rn. 30;… Zwirner/Zimny/Lindmayr in Petersen/Zwirner Handbuch Unternehmensbewertung 2. Aufl. 2017, C. 4 Rn. 62 Seite 288;… zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Beschränkung auf eine Plausibilitätsprüfung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Mai 2012 --1 11/R 3221/10 --, Rn. 12, 30).Sie entspricht auch der Empfehlung des IDW im IDW S1-Standard (i.d.F. 2008, Tz. 117), ist methodisch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 -- 12 W 1/17 --, Rn. 70, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06. April 2017 --1-26 W 10/15 (AktE) Rn. 45, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 -- 21 W 37/12 --, Rn. 100, juris; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 11. Juni 2014 -- 1 W 18/13 --, Rn. 58, juris; LG München 1…, Beschluss vom 28. April 2017 -- 5 HK 0 26513/11 --, Rn. 113, juris) und entspricht der anerkannten Expertenauffassung des IDW (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 -- 20 W 3/13 --, Rn. 124, juris).
Entscheidend bleibt nach den oben (I. 3. c) dargestellten Rechtsprechungsgrundsätzen der Angemessenheitsprüfung, dass das Tax-CAPM weiterhin eine in der Wirtschaftswissenschaft anerkannte, in der Bewertungspraxis gebräuchliche und in der Rechtsprechung weitgehend akzeptierte Methode darstellt (…dazu Beck0G1Weil/Preisser, 1.2.2022, AktG § 305 Rn. 97; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 -- 21 W 37/12 --, Rn. 105; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 15. Dezember 2016 --1-26 W 25/12 (AktE) Rn. 78; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 01. April 2014- 20W 4/13 --, Rn. 69 zum IDW S1 i.d.F. 2000;… Beschluss vom 24. Juli 2013 -- 20 W 2/12, Rn. 162; auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 27. Juli 2015 -- 20 W 5/14 --, Rn. 18, 25, 95, 98 ohne weitere Thematisierung angesichts des beschränkten Beschwerdevorbringens).
Eine Marktrisikoprämie, die sich an die für den Bewertungsstichtag maßgeblichen Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. bzw. dessen Fachausschusses für Unternehmensbewertung orientiert, kann "im Regelfall" als Bestandteil einer tragfähigen Grundlage für die Schätzung des Unternehmenswertes herangezogen werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 -- 21 W 37/12 --, Leitsatz 2 zit. nach juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. Juni 2013 -- 20 W 6/10 --, Rn. 144, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 01. April 2014 -- 20 W 4/13 --, Rn. 50, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17. Oktober 2011 -- 20 W 7/11 --, Rn. 380, juris; Katzenstein, AG 2018, 739 ff., 744).
- OLG Zweibrücken, 02.10.2017 - 9 W 3/14
Barwertermittlung nach Squeeze-Out: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab von …
Nicht erforderlich - und mit Blick auf den Grundsatz effektiver Verfahrensführung auch nicht geboten - ist die Ermittlung der Methode, die das Bewertungsziel am (vermeintlich) besten erreicht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2017 - 21 W 37/12, AG 2017, 626, 627).Rn. 23 Hierauf gestützt kommt der Senat im Rahmen der nach § 287 ZPO gebotenen Schätzung zu dem Ergebnis, dass der im Vergleich vom 13. Juli 2006 angebotene (und in der Folge gezahlte) Abfindungsbetrag, der den für die Prüfung relevanten Gegenstand bildet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2017 - 21 W 37/12, AG 2017, 626, 628), nach diesen rechtlichen Grundsätzen geeignet ist, eine volle Entschädigung des mit der Strukturmaßnahme verbundenen Eigentumsverlusts der Minderheitsaktionäre zu geben.
Umfassende wissenschaftliche Studien zu der Höhe der Marktrisikoprämie als einer letztlich ohnehin nicht zweifelsfrei ermittelbaren Größe sind im Spruchverfahren nicht veranlasst, wenn - wie hier - der Verband der Wirtschaftsprüfer und damit der maßgeblichen Experten auf dem fraglichen Gebiet einen Bandbreitenwert bekannt gibt, der möglicherweise diskussionswürdig, aber zumindest nicht abwegig erscheint (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2017 - 21 W 37/12, AG 2017, 626, 631).
- LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16
Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der …
Fehlen allerdings Planungsrechnungen oder sind sie nicht plausibel, so sind sachgerechte Prognosen zu treffen oder Anpassungen vorzunehmen (OLG München…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 121/06 -, Rn. 12; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. November 2013 - 20 W 4/12 -, Rn. 84 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Rn. 30;… Zwirner/Zimny/Lindmayr in Petersen/Zwirner Handbuch Unternehmensbewertung 2. Aufl. 2017, C. 4 Rn. 62 Seite 288;… zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Beschränkung auf eine Plausibilitätsprüfung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Mai 2012 - 1 BvR 3221/10 -, Rn. 12, 30).Das entspricht der Empfehlung des IDW im IDW S1-Standard (i.d.F. 2008, Tz. 117), ist methodisch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 W 1/17 -, Rn. 70 , juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06. April 2017 - I-26 W 10/15 (AktE) -, Rn. 45, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Rn. 100, juris; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 1 W 18/13 -, Rn. 58, juris; LG München I…, Beschluss vom 28. April 2017 - 5 HK O 26513/11 -, Rn. 113, juris) und entspricht der anerkannten Expertenauffassung des IDW ( OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 20 W 3/13 -, Rn. 124 , juris).
Entscheidend bleibt nach den oben (I. 3. c) dargestellten Rechtsprechungsgrundsätzen der Angemessenheitsprüfung, dass das Tax-CAPM weiterhin eine in der Wirtschaftswissenschaft anerkannte, in der Bewertungspraxis gebräuchliche und in der Rechtsprechung weitgehend akzeptierte Methode darstellt (…dazu Veil, in Spindler/Stilz a.a.O. § 305 Rn. 90; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Rn. 105; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I-26 W 25/12 (AktE) -, Rn. 78; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 01. April 2014 - 20 W 4/13 -, Rn. 69 zum IDW S1 i.d.F. 2000;… Beschluss vom 24. Juli 2013 - 20 W 2/12 , Rn. 162 ; auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 20 W 5/14 -, Rn. 18, 25, 95, 98 ohne weitere Thematisierung angesichts des beschränkten Beschwerdevorbringens).
Eine Marktrisikoprämie, die sich an die für den Bewertungsstichtag maßgeblichen Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. bzw. dessen Fachausschusses für Unternehmensbewertung orientiert, kann auch nach Auffassung des OLG Frankfurt "im Regelfall" als Bestandteil einer tragfähigen Grundlage für die Schätzung des Unternehmenswertes herangezogen werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Leitsatz 2 zit. nach juris).
- LG München I, 28.04.2017 - 5 HKO 26513/11
Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren
Allerdings haben die Antragsteller die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage der vollständigen Planungsunterlagen nicht plausibel dargelegt, was indes zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Anordnung wäre (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2010, Az. 20 W 17/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2017, Az. 21 W 37/12; LG München I, Beschluss vom 7.5.2014, Az. â�µHK O 21386/12; Beschluss vom 25.4.2016, Az. â�µHK O 20672/14; Beschluss vom 2.12.2016, Az. â�µHK O 5781/16;… Puszkajler in: Kölner Kommentar zum AktG, a.a.O., § 7 SpruchG Rdn. 57). - OLG München, 02.09.2019 - 31 Wx 358/16
Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre im …
- OLG Frankfurt, 09.02.2024 - 21 W 129/22
Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung nach einer am Börsenkurs orientierten …
- OLG Stuttgart, 21.08.2018 - 20 W 2/13
Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums; …
- OLG München, 09.04.2021 - 31 Wx 2/19
Tatrichterlicher Überprüfungsmaßstab im Spruchverfahren
- OLG München, 20.03.2019 - 31 Wx 185/17
Realtime Technology AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung …
- OLG Frankfurt, 13.09.2021 - 21 W 38/15
Barabfindung nach Squeeze-Out
- OLG Düsseldorf, 06.05.2026 - 26 W 8/23
Unternehmensbewertung: Gewinnrechte statt Beteiligungsquoten
- OLG Düsseldorf, 09.05.2022 - 26 W 3/21
Übertragung von Aktien gegen Gewährung einer Barabfindung (sogenanntes …
- OLG Dresden, 16.08.2017 - 8 W 244/17
Höhe der angemessenen Abfindung der Aktien der außenstehenden Aktionäre …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 26 W 4/16
Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen
- OLG Karlsruhe, 16.04.2024 - 12 W 27/23
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Abfindung der …
- OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17
Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2021 - 26 W 1/19
Gewährung einer Barabfindung bei einem sogenannten verschmelzungsrechtlichen …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2020 - 26 W 7/18
Spruchverfahren wegen Squeeze-out abgeschlossen
- OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 21 W 76/19
Ermittlung angemessener Abfindung anhand Net Asset Value
- OLG München, 19.01.2022 - 31 Wx 366/17
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Gutachten zum Betafaktor …
- OLG Düsseldorf, 28.11.2022 - 26 W 4/21
Kriterien für die Bestimmung des Anteilswerts im Verfahren nach dem SpruchG ; …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14
Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag …
- OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 26 W 13/18
1. Den für eine Unternehmensbewertung maßgeblichen Ausschüttungsannahmen ist …
- OLG Stuttgart, 29.09.2025 - 20 W 15/23
Angemessenheit der Barabfindung für außenstehende Minderheitsaktionäre und …
- LG München I, 28.06.2024 - 5 HKO 15162/20
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Spruchverfahrensgesetz, …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Vodafone AG (früher: Mannesmann AG) ohne …
- LG Stuttgart, 08.05.2019 - 31 O 25/13
Squeeze-Out: Bestimmung der Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs von …
- OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 9 W 1/17
Aktienrechtliches Spruchverfahren bei Squeeze-out: Wert der Beschwer für die …
- OLG Frankfurt, 27.05.2025 - 21 W 59/23
Barabfindung aus an Börsenkurs orientierter Schätzung der oberen Grenze des …
- OLG Frankfurt, 27.05.2025 - 21 W 59/53
Barabfindung aus an Börsenkurs orientierter Schätzung der oberen Grenze des …
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 W 8/20
Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der …
- OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 20 W 8/19
Relevanz von Vorerwerbspreisen bei der Festsetzung einer angemessenen Abfindung …
- OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 20 W 10/19
Festsetzung der angemessenen Barabfindung für die Minderheitsaktionäre einer AG …
- OLG Stuttgart, 04.05.2020 - 20 W 3/19
Barabfindung und Ausgleichszahlung für Minderheitsaktionäre anlässlich des …
- OLG Düsseldorf, 25.04.2024 - 26 W 2/21
Angemessenheit der durch den Rechtsnachfolger des Hauptaktionärs zu zahlenden …
- LG München I, 25.11.2020 - 5 HKO 12435/05
Kostenerstattungsanspruch, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, …
- OLG Stuttgart, 09.07.2021 - 20 W 13/19
Spruchverfahren Squeeze-out VBH Holding
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".