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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38120
OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14 (https://dejure.org/2019,38120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2019 - 21 W 64/14 (https://dejure.org/2019,38120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2019 - 21 W 64/14 (https://dejure.org/2019,38120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Celanese AG ohne Erhöhung beendet

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Celanese AG

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Celanese AG: Abschließende Entscheidung frühestens im August

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (28)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 21 W 21/14

    Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Schätzung der Barabfindung gemäß § 305 …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Es handelt sich um ein Spruchverfahren nach einem Squeeze out und hierbei um ein Folgeverfahren des vormals beim Senat anhängigen Verfahrens betreffend die Angemessenheit der Abfindung nach dem Abschluss eines Unternehmensvertrags mit der A AG als beherrschter Gesellschaft (Az. 21 W 21/14 , Juris).

    Die gewährten Kompensationszahlungen waren zwischenzeitlich Gegenstand eines vormals beim Senat unter dem Aktenzeichen 21 W 21/14 anhängigen Spruchverfahrens.

    Dies entspricht dem üblichen Vorgehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 21 W 21/14 , Juris Rn. 77 ;… Beschluss vom 26. Januar 2015 - 21 W 26/13 , Juris Rn. 37 ff.) und unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken.

    Schließlich begegnet der Abzug einer typisierten Einkommenssteuer in Höhe von 35 % ebenfalls keinen Bedenken (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 21 W 21/14 , Juris Rn. 89 ).

    Der Wert hat - wie bereits im vorangegangenen Verfahren zur Abfindung im Rahmen des Unternehmensvertragsabschlusses der Gesellschaft (vgl. Beschluss vom 20. Juli 2016 - 21 W 21/14 , Juris Rn. 92 ff. für den dortigen Bewertungsstichtag im Juli 2004) - bereits mehrfach die Billigung des Senats gefunden (vgl. z.B. Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11 , Juris).

    Dies hat - worauf der Senat die Beteiligten gesondert hingewiesen hat - in einer ausführlichen Analyse bereits der gerichtlich bestellte Sachverständige in dem vorangegangenen Verfahren zur Angemessenheit der Abfindung aufgrund des Abschlusses des Unternehmensvertrags festgestellt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 21 W 21/14 , Rn. 98 ff.).

    Der für einen Bewertungsstichtag etwa 15 Monate zuvor mit sachverständiger Hilfe im vorangegangenen Verfahren ermittelte anteilige Ertragswert war mit 48, 77 ? vom Senat ebenfalls deutlich niedriger veranschlagt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 21 W 21/14 , Juris).

    Dabei ist abweichend vom angefochtenen Beschluss für die Berechnung des Barwerts der Ausgleichszahlungen auf die im Parallelverfahren ( 21 W 21/14 ) rechtskräftig ermittelte Ausgleichszahlung abzustellen.

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    ?) Der Grund für die Erhöhung eines Basiszinses um einen Risikozuschlag ist darin zu sehen, dass bei der Investition in ein Unternehmen im Gegensatz zur Anlage in öffentlichen Anleihen die Risiken der unternehmerischen Tätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rn. 159 f.).

    Bei der Ermittlung des Risikozuschlags anhand des vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligten Tax CAPM wird die aus der langjährigen Differenz zwischen der Rendite von Aktien und (quasi) risikofreien öffentlichen Anleihen (Überrendite) ermittelte durchschnittliche Risikoprämie (Marktrisikoprämie) mit einem unternehmensspezifischen Faktor, dem sogenannten Betafaktor multipliziert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rn. 158).

    Ersatzweise können die Faktoren einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) oder ausnahmsweise auch allgemeine Überlegungen zum individuellen Unternehmensrisiko im Vergleich zum Risiko des Marktportfolios sein (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. August 2012 - 21 W 14/11 , Juris Rn. 72 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rn. 163).

    Denn zum einen hängt der Abschlag vom Kapitalisierungszins davon ab, in welchem Umfang das konkrete Unternehmen die Fähigkeit besitzt, die laufende Geldentwertung aufzufangen, indem es die durch die Inflation gestiegenen Kosten mittels Preiserhöhungen auf seine Abnehmer überwälzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rn. 189).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Aufgrund des ganz im Vordergrund stehenden preisbedingten Bestandteils ist zu seiner Ermittlung die (erwartete) Preissteigerung ein erster Anhalt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 5 W 52/09 , Juris Rn. 72 f., Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., Rn. 1059).

    Entscheidend ist, dass es sich stets um eine zukünftige Größe handelt und damit eine auf Annahmen und unsicheren Erwartungen basierende Prognose unumgänglich ist (vgl. OLG Frankfurt, AG 2010, 798, 801).

    In der Praxis der Unternehmensbewertung ist es insoweit üblich, die Hälfte des entsprechenden Zuschlages heranzuziehen, der für die Ertragswertberechnung ermittelt worden ist (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 21 W 64/13 , Juris Rn. 43 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 5 W 53/09 , Juris Rn. 52 ff.; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 5 W 52/09 -, Juris; OLG München, AG 2008, 28, 32; Popp, WPg 2006, 436, 439; Ruthard, Der Konzern 2013, 615, 621).

  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Sie lässt sich auch nicht dem Verfahrensfortführungsrecht des gemeinsamen Vertreters nach § 6 Abs. 3 Satz 1 SpruchG entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Juris; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 21 W 70/15 , Juris).

    Der anteilige Unternehmenswert ist im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln (…vgl. BGH, Beschluss v. 12.01.2016 - II ZB 25/14, Juris Rn. 21; Beschluss v. 29.09.2015 - II ZB 23/14;… Juris Rn. 33).

    Tragfähigkeit ist gegeben, wenn es sich um eine geeignete und aussagekräftige (vgl. Luiz de Vargas, AG 2016, 354, 357), aber sowohl aus verfassungsrechtlicher (…vgl. BVerfG NJW 2007, 3266, zit. nach Juris Rn. 23) als auch aus einfachrechtlicher (vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015 - II ZB 23/14;… Juris Rn. 42;… BGHZ 147, 108, zit. nach Juris Rn. 20 am Ende) Sicht nicht notwendiger Weise bestmögliche Grundlage handelt.

  • BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14

    Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Im weiteren Verlauf hat das Landgericht - nachdem es seine Entscheidung im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag getroffen hatte (vgl. Bl. 804 d. A.) - sodann mit dem angefochtenen Beschluss vom 27. Mai 2014 und damit deutlich vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Relevanz des Barwerts der Ausgleichszahlungen (Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris) die Anträge zurückgewiesen.

    Ob der Barwert der Ausgleichszahlungen dem Börsenkurs vergleichbar eine weitere Untergrenze für die zu gewährende Abfindung darstellt, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14, Juris).

    Der anteilige Unternehmenswert ist im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss v. 12.01.2016 - II ZB 25/14, Juris Rn. 21; Beschluss v. 29.09.2015 - II ZB 23/14;… Juris Rn. 33).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Sie muss also dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (vgl. BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304 f.; BayObLG AG 1996, 127;… Hüffer, AktG, 13. Aufl., § 327b Rn. 5).

    Dabei stellt der Börsenkurs der Gesellschaft regelmäßig eine Untergrenze für die zu gewährende Abfindung dar (vgl. BVerfGE 100, 289).

  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Dies entspricht dem üblichen Vorgehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 21 W 21/14 , Juris Rn. 77 ; Beschluss vom 26. Januar 2015 - 21 W 26/13 , Juris Rn. 37 ff.) und unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken.

    Maßgeblich ist insoweit jedoch abweichend vom Übertragungsbericht der Bewertungsstichtag und nicht der Tag des Abschlusses der Bewertungsarbeiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 21 W 26/13 , Juris Rn. 42 ff.).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Der Wert hat - wie bereits im vorangegangenen Verfahren zur Abfindung im Rahmen des Unternehmensvertragsabschlusses der Gesellschaft (…vgl. Beschluss vom 20. Juli 2016 - 21 W 21/14 , Juris Rn. 92 ff. für den dortigen Bewertungsstichtag im Juli 2004) - bereits mehrfach die Billigung des Senats gefunden (vgl. z.B. Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11 , Juris).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06

    Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    In der Praxis der Unternehmensbewertung ist es insoweit üblich, die Hälfte des entsprechenden Zuschlages heranzuziehen, der für die Ertragswertberechnung ermittelt worden ist (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 21 W 64/13 , Juris Rn. 43 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 5 W 53/09 , Juris Rn. 52 ff.; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 5 W 52/09 -, Juris; OLG München, AG 2008, 28, 32; Popp, WPg 2006, 436, 439; Ruthard, Der Konzern 2013, 615, 621).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 W 14/11

    Squeez-out: Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2019 - 21 W 64/14
    Ersatzweise können die Faktoren einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) oder ausnahmsweise auch allgemeine Überlegungen zum individuellen Unternehmensrisiko im Vergleich zum Risiko des Marktportfolios sein (vgl. Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - 21 W 14/11 , Juris Rn. 72 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rn. 163).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …

  • OLG Frankfurt, 07.06.2011 - 21 W 2/11

    Bemessung der Abfindung nach § 327 b AktG

  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 21 W 64/13

    Bestimmung der Barabfindung für Minderheitsaktionäre

  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der …

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und …

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 26 W 24/12

    Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung der …

  • OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 21 W 40/11

    Bestimmung einer baren Zuzahlung nach § 165 UmWG

  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09

    Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei …

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG Frankfurt, 29.01.2016 - 21 W 70/15

    Unternehmensbewertung: Nichtberücksichtigung eines Ereignisses bei Ertragsplanung

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06

    Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters der nicht beteiligten Aktionäre im …

  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 21 W 36/12

    Squeeze-out: Höhe der Barabfindung für Minderheitsaktionäre

  • OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11

    Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen …

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90

    Brauerei: Unternehmensbewertung

  • OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 21 W 39/11

    Squeez-out: Angemessenheit der Abfindung (Börsenkurs als Untergrenze)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 21 W 21/14

    Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Schätzung der Barabfindung gemäß § 305 …

    Soweit es die Höhe der im Rahmen des Squeeze out gewährten Abfindung anbelangt ist ein weiteres Spruchverfahren vor dem Senat unter dem Aktenzeichen 21 W 64/14 anhängig.
  • OLG Stuttgart, 16.12.2024 - 20 W 27/20

    Bewertung des Unternehmens im Spruchverfahren

    Der Wachstumsabschlag dient demnach der Berücksichtigung der nachhaltig erwarteten Gewinnsteigerung des Unternehmens für den Zeitraum der ewigen Rente (…vgl. OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. April 2012 - 20 W 6/09, juris Rn. 189 mwN;… vom 5. Juni 2013 - 20 W 6/10 , juris Rn. 222 ;… vom 1. April 2014 - 20 W 4/13 , juris Rn. 79 ;… vom 31. März 2021 - 20 W 8/20 , juris Rn. 79 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20. März 2013 - 26 W 6/09 [AktE], juris Rn. 64;… OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 21 W 40/11, juris Rn. 75; vom 27. September 2019 - 21 W 64/14, juris Rn. 61;… vom 9. Februar 2024 - 21 W 129/22, juris Rn. 118; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 W 1/17 , juris Rn. 92 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2022 - 26 W 3/20

    Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nach einem Squeeze-out …

    Er wurde von der obergerichtlichen Praxis auch in Bewertungsfällen mit vergleichbaren Stichtagen herangezogen (vgl. etwa Senat, Beschlüsse v. 9.01.2014 - I-26 W 22/12 (AktE), n.v. (Stichtag 4.11.2005);… v. 5.09.2019 - I-26 W 8/17 (AktE) Rn. 53 (Stichtag 29./30.05.2006);… v. 25.05.2016 - I-26 W 2/15 (AktE) Rn. 64 (Stichtag Mai 2007); OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.09.2019 - 21 W 64/14 Rn. 51 (Stichtag 30./31.05.2006), jeweils juris; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 14.09.2011 - 20 W 4/10 Rn. 144, AG 2012, 221 ff. (Stichtag: 30.11.2006); v. 4.05.2011 - 20 W 11/08 Rn. 175, AG 2011, 560 ff. (Stichtag: 26.6.2007)) und ist danach im Rahmen einer Schätzung, die sich zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Werte zu bewegen hat, auch bezogen auf den vorliegenden Bewertungsstichtag 20.07.2006 nicht zu beanstanden.
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