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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.06.2001 - 21 ZB 01.631   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,32154
VGH Bayern, 11.06.2001 - 21 ZB 01.631 (https://dejure.org/2001,32154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2001 - 21 ZB 01.631 (https://dejure.org/2001,32154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 (https://dejure.org/2001,32154)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 23.07.2003 - 18 K 7801/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines angeordneten Waffenbesitzverbots; …

    Rn. 49 vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bayer. VGH), Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 -, Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 2001, S. 673.

    Rn. 60 - so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bayer. VGH), Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631, Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 2001, S. 673; Urteil vom 8. Dezember 1993 - 21 B 92.799; BayVBl. 1994, S. 404.

  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; erlaubnisfreie Waffen; Waffenbesitzverbot; psychische …

    Missbräuchliche Verwendung im Sinne des § 40 WaffG a. F. meint danach nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z. B. das Schießen oder das Drohen mit der Waffe, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann (BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1978 - I C 94.76 - DVBl 1979, 725 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 - BayVBl. 2002, 673;… Steindorf, Waffenrecht, 7. A., München 1999, § 40, Rdnr. 4).
  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 14.5555

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Der Waffenbesitzer handelt leichtfertig, wenn er sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln ablegt und unüberlegt handelt (vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 - juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07

    Annahme der Unzuverlässigkeit bei besonders sorglosem Umgang mit Waffen und …

    (BayVGH, Beschlüsse vom 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534 f. und vom 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 -, BayVBl. 2002, 673 f., …sowie Urteil vom 21.7.2004, a.a.O.) Unter diesen Voraussetzungen brauchte die Behörde sich nicht auf die Anordnung von Maßnahmen zur künftigen Erfüllung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung nach § 42 Abs. 2 WaffG 1976 i.V.m. Nr. 42.5 WaffVwV zu beschränken, sondern war wegen des besonders sorglosen Umgangs mit Waffen und Munition berechtigt, auf die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG 1976 zu schließen und eine vor dem Fehlverhalten erteilte Waffenbesitzkarte zu widerrufen.
  • VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1

    Erfolglose vorläufige Rechtsschutzbegehren gegen den Widerruf von …

    Ein Waffenbesitzer handelt demnach leichtfertig, wenn er sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln ablegt und unüberlegt handelt (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 - juris Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21

    Jagdrecht; Jagdschein

    Leichtfertigkeit ist folglich etwa gegeben, wenn der Täter sich in frivoler Rücksichtslosigkeit über die klar erkannte Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung hinwegsetzt oder wenn der Betroffene eine besonders ernstzunehmende Pflicht vernachlässigt (vgl. VG Minden…, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 25 - 30, juris), oder wenn der Betroffene sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln abgelegt und unüberlegt gehandelt hat (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 -, Rn. 8, juris).
  • VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Allein schon das Liegenlassen der Waffe auf dem Regal stellt ein Aufbewahren einer Waffe in geladenem Zustand dar und ist schon als solches eine nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BayVGH BayVBl 2002, 673; OVG Saarlouis Beschluss vom 21.11.2007 1 B 405/07 ).
  • VG Chemnitz, 16.01.2004 - 3 K 1317/03

    Rechtmäßigkeit eines Waffenbesitzverbots; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit …

    Vielmehr hat die Behörde eigenständig festzustellen, welchen Gesetzesverstoß der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis begangen hat, und zu beurteilen, zu welcher im Waffengesetz vorgesehenen Rechtsfolge dieses Verhalten führt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.6.2001 - 21 ZB 01.631, BayVBl. 2002, 673).
  • VG München, 05.05.2015 - M 7 SE 14.5556

    Erfolgloser Antrag eines Waffenbesitzers auf Wiederherstellung der aufschiebenden …

    Der Waffenbesitzer handelt leichtfertig, wenn er sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln ablegt und unüberlegt handelt (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 21 C 09.774

    Waffenrecht / Beschwerde

    Eine weitere Erhöhung des Streitwerts hinsichtlich des Waffenbesitzverbots bleibt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 11.8.2001, Az. 21 ZB 01.631), an der festgehalten wird (vgl. Schreiben des Senats vom 23.4.2009), außer Betracht.
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