Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.10.2007 - 21 ZB 06.2475 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 1 Nr. 3; ; Heilberufe-KammerG Art. 34 Abs. 1; ; WeiterbildungsO für die Ärzte Bayerns Abschnitt A § 2; ; WeiterbildungsO für die Ärzte Bayerns Abschnitt B Nr. 5; ; WeiterbildungsO für die Ärzte Bayerns Abschnitt B Nr. 5.1; ; WeiterbildungsO für die Ärzte Bayerns Abschnitt C Nr. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände (einschl. Abgabenrecht der berufs- und wirtschaftsständischen Körperschaften ohne öffentlich-rechtliches Versicherungsrecht) - Eingänge ab 1. Januar 2007: Ärztliches Berufsrecht; Fachärztin für Frauenheilkunde und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anerkennung der Zusatzbezeichnung Andrologie; Abgrenzung des Gebiets Frauenheilkunde und Geburtshilfe; Sondergenehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung; Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung "Andrologie"
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 31.07.2006 - RO 5 K 05.2183
- VGH Bayern, 01.10.2007 - 21 ZB 06.2475
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 21 ZB 06.2475
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine sachlichen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; stRspr). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 21 ZB 06.2475
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine sachlichen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; stRspr). - BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Vergütung kernspintomographischer …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 21 ZB 06.2475
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruht die Begrenzung der Facharzttätigkeit auf das eigene Fach auf vernünftigen Gründen des Gemeinwohls (effektiver Gesundheitsschutz, fachkompetente Aufteilung fachärztlicher Zuständigkeiten mit Übersichtlichkeit für die anderen Ärzte und die Patienten) und kann die Einschränkung der freien Berufsausübung rechtfertigen; sie ist zumutbar, wenn die Abgrenzung der Bereiche vom fachlich medizinischen Standpunkt aus sachgerecht ist und der Facharzt eine ausreichende Lebensgrundlage finden kann (vgl. BVerfG vom 16.7. 2004 NVwZ 2004, 1347 = MedR 2004,, 608 = GesR 2004, 530 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). - BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 39/04 B
Erweiterung von Fachgebietsumgrenzungen
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2007 - 21 ZB 06.2475
Der Senat teilt im Ansatz die Auffassung des Bundessozialgerichts, dass die auf landesrechtlichem Berufsrecht beruhenden Fachgebietsumgrenzungen weder durch besondere persönliche Qualifikationen noch durch Sondergenehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung zur Erbringung und Abrechnung weiterer Leistungen noch durch berufsrechtliche Berechtigungen zur Führung von Zusatzbezeichnungen erweitert werden können (vgl. BSG vom 8.9. 2004 Az. B 6 KA 39/04 B mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
- OVG Saarland, 04.11.2011 - 3 A 163/10
Zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung durch einen Chefarzt
Rn. 95 BVerfG Beschluss vom 16.7.2004 - 1 BvR 1127/01; zur Einstufung einer Regelung betreffend eine Zusatzbezeichnung als Einschränkung (nur) der freien Berufsausübung vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 1.10.2007 - 21 ZB 06.2475 - und OVG NRW, Beschluss vom 13.8.2007 13 A 2840/04, juris.Rn. 113 vgl. zu derartigen Konstellationen BayVGH, Beschluss vom 1.10.2007 - 21 ZB 06.2475 - , OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.3.2007 -8 LA 177/06 -, sowie OVG NRW, Beschluss vom 13.8.2007 - 13 A 2840/04 -, juris.
- VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677
ärztliche Weiterbildung; Führung der Zusatzbezeichnung "Andrologie"; Zulassung …
Das Erfordernis der strukturierten Weiterbildung für die Berechtigung, eine Zusatzbezeichnung zu führen, dient dem Vertrauen der Patienten in die durch Anerkennung bestätigte Qualifikation des Arztes in einem Spezialbereich und damit hinreichend gewichtigen Gründen des Gemeinwohls (BayVGH, B.v. 1.10.2007 - 21 ZB 06.2475 - juris Rn. 4, NdsOVG, B.v. 14.3.2007 - juris Rn. 8, SaarlOVG, U.v. 4.11.2011 - 3 A 163/10 - juris Rn. 91 ff., OVG NRW, B.v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - juris Rn. 11 ff.). - VG Bayreuth, 23.09.2008 - B 1 K 07.397
Zulässigkeit als Untätigkeitsklage; kein Recht zum Führen der Zusatzbezeichnung …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der Folge in seiner Entscheidung vom 01.10.2007 Az. 21 ZB 06.2475 keinerlei Bedenken gesehen, hinsichtlich der Berechtigung zum Führen einer ärztlichen Zusatzbezeichnung auf die Abgrenzungen in der WBO 2004 abzustellen.
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